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Behandlungsfehler in der Schwangerschaft?

KatharinaMichi 23.05.2003, 10:54#1
Hallo,

mir brennt schon lange ein Problem unter den Nägeln, das ich nie so richtig angesprochen oder angepackt habe, weil ich mich davor scheue, evtl. falsche Anschuldigungen auszusprechen oder jemanden damit zu schaden, aber ich fang mal besser von vorne an: (sorry, wenn das länger dauert)

Meine Tochter - inzwischen 3 Jahre alt - hat eine Balkenagenesie und eine cerebreläre Ataxie (oder so ähnlich). Jedenfalls ist sie motorisch stark entwicklungsverzögert. D. h., sie hat erst mit 2 1/2 Jahren gelernt zu gehen. Ist in all ihren Bewegungen aber sehr unsicher und von laufen oder springen noch weit entfernt. In alle anderen Bereiche spielt diese Verzögerung natürlich rein, sie sind aber laut Entwicklungstest nicht so stark betroffen. Unser Entwicklungsneurologe meint, sie würde alles lernen können, was sie zum Leben braucht, aber immer ihre Probleme haben.

Jetzt weiß ich natürlich, daß es hier Eltern von sehr viel schwerer betroffenen Kindern gibt und ich möchte diese auch nicht vor den Kopf stoßen. Aber auch diese 50%-Behinderung unserer Tochter macht uns Sorgen und Probleme. (Aktuell: Kindergartenintegration.....)

Auf unserer Frage nach den Ursachen dieser Anomalie im Gehirn, die bereits im Alter von drei Wochen festgestellt wurde, meinte der Arzt nach Ausschluß eines Chromosomenschadens, es müßte wohl in der 7. oder 8. SSW irgendwas passiert sein, das die Anlage des Gehirns beeinflußt hat, wie z. B. ein Umweltgift oder eine Infektion. Genaueres könne er auch nicht sagen. Nun ist es so, daß ich damals in der 8. SSW von meinem Frauenarzt eine Auffrischungs-Polio-Impfung bekommen habe (und zwar als Schluckimpfung). Damals (1. Schwangerschaft, man glaubt ja alles, was einem gesagt wird) habe ich zwar nachgefragt, ob das denn in der Schwangerschaft möglich sei, meinte er die Impfstoffe seien heutzutage ja so unbedenklich und außerdem wäre es ja viel schlimmer wenn ich schwanger ungeipmpft wäre und infiziert würde. Und das Baby wäre damit ja auch gleich mitgeimpft...
Unser Neurologe meinte - für meinen Geschmack etwas zu schnell - das könne in keinem Zusammenhang mit der Erkrankung unserer Tochter stehen.

Lange Rede (Schreibe) kurzer Sinn: Nachdem ich inzwischen zwei weitere Gott sei Dank gesunde Babys bekommen habe, bin ich immer mehr davon überzeugt, daß ich diese Sache nicht so einfach auf sich beruhen lassen will.

Wohin kann ich mich wenden? Ich habe das Gefühl, daß Ärzte in diesem Fall nicht die richtigen Ansprechpartner sind, da sie ihrem Kollegen ja nicht schaden wollten. Hat jemand eine Idee, was ich tun kann? Ich will den Gyn ja nicht gleich verklagen, sondern mich informieren, ob mein Gefühl nicht doch richtig sein könnte und ein Zusammenhang zwischen dieser Impfung und Katharinas Handycap besteht, um dann evtl. zu klären, ob man weiter etwas unternimmt oder nicht.
Bis jetzt habe ich nichts unternommen, um die Kraft, die sowas kosten kann zu sparen und in die Förderung unserer Tochter zu stecken.

Tja, also wer das alles durchgelesen hat, dem gratuliere ich. War wohl ein bißchenlang, sorry. Aber man sich sowas mal von der Seele schreiben.

Ich feue mich auf eine Antwort

Liebe Grüße, Michaela
Gast 23.05.2003, 16:29#2
Hallo,
ein Weg, der für Dich bequem ist, könnte sein, Deinen Verdacht der Krankenkasse mitzuteien, denn die sind immer daran interessiert, Kosten eventuell an eine fremde Haftpflich abzuwälzen.
Die setzen dann Deine Interessen gegen den Arzt durch, haben aber auch Gutachter an der Hand, die im Vorfeld, schon mal eine Wahrscheinlichkeit der Impfung im Zusammenhang mit der Behinderung prüfen können. Das wäre ja ausch schon mal ein Anhaltspunkt. Wenn dann die Krankenkasse etwas durchgesetzt hat, könntest Du dieses Urteil oder was auch immer auch in Deinem Sinne benutzen, und es als Grundlage für Verhandlungen hinischtlich Eurer Schäden und auch Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Körperverletzung machen.


Liebe Grüße von Ingeborg mit Justus, 5, ICP in Form der Tetraparese mit Dystonie, Spastik in den Waden, und Ataxie, frei laufend, sauber, aber kaum Lautsprache, gutes Sprachverständnis, PDA, Tilman, 4, und Juliana,2, selbstverschlossener VSD

Wenn Ihr nach der Geburt eines kranken oder behinderten Kindes, wieder schwanger seid oder werden wollt oder bereits ein Folgekind habt, würde ich Euch gerne zu der Mailingliste „Folgekinder“ einladen. Die Homepage der Mailingliste findet Ihr unter:
http://de.groups.yahoo.com/group/Folgekinder/
Zur Anmeldung einfach eine leere email schicken an:
KatharinaMichi 23.05.2003, 18:48#3
Liebe Ingeborg,

danke schon mal für Deine Infos. Das habe ich mir auch schon mal überlegt. Dann versuch ich jetzt mal den Weg über die Kasse. Die zahlen ohnehin genug für unsere Familie.

Danke für Deinen Hinweis auf die Folgekinder-Seite. Katharina hat nämlich vor fünf Monaten zwei Schwesterchen auf einmal bekommen. Und bei so einer Zwillingsschwangerschaft hat man ja schon auch Angst, daß was sein könnte. Die beiden sind aber Gott sei Dank bis jetzt unauffällig und gesund.

Liebe Grüße an Euch, wir sehen uns in der Mailing-List

Michaela
Gast 04.06.2003, 12:02#4
Habe leider schlechte Erfahrungen gemacht, mein "Recht" zu bekommen. Ich hatte mich zunächst an die KK gewand. Dort wurde mir freundlich versichert "wir stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wobei wir Ihnen nicht viel Raten können und tätig werden können wir auch nicht" (original worte!). Hab mich dann auch fast 2 Jahre hin und her gerissen gefühlt, was ich denn machen soll und hab mich dann doch entschieden, das an die Ärztekammer Nordrhein weiter zu leiten. Die haben dann ein Gutachten in Auftrag gegeben, was auch über ein dreiviertel Jahr gedauert hat. In dem Gutachten wurde dann festgestellt dass mache Arten der Behandlungen "nicht üblich, jedoch im Rahmen" seien und dass man was beim Kaiserschnitt bei mir "vergessen" hatte war "aufgrund der insgesamt dramatischen Situation ein verzeilicher Fehler".
Gut, nun sitze ich hier mit meinem schwerstebehinderten Kind und muss mich mit meinem Schicksal abfinden. Ich möchte keinen falschen Eindruck erwecken: Mein Sohn ist perfekt; so wie er ist!

Aber: Eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus....

Spar dir die Kraft für dein Kind, da ist sie sicher sinnvoller verwendet. Ich hab nunächst noch überlegt, ob ich mich an einen Anwalt von big.ev wenden soll, aber das kostet mich so viel Nerven, allein der Gedanke um mein Recht kämpfen zu müssen und mir fadenscheinige Ausreden anhören müssen, das ist mir auf jeden Fall zuviel und ich nehme es hin wie es ist....

Für dich und dein Kind auf jeden Fall alles Gute und viel Kraft für die Zukunft !!!!
Gast 04.06.2003, 14:35#5
Liebe Michaela,
ich habe mich auch an meine KK gewandt, um den Verdacht auf Behandlungsfehler nachzugehen.

Mein Sachbearbeiter kümmert sich sehr gut darum.

Also ruf bei Deiner KK an, die haben immer jemanden für Behandlungsfehler, denn es ist ja auch in deren Interesse- an "IHR" Geld wieder heranzukommen

Lg Doreen
~~~Ein Berliner Frühchen~~~
Chrissie 13.06.2003, 23:15#6
Hallo Michaela,

versuche es doch mal über den Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe in Dortmund. Tel. 0231/525872

Die haben mir damals sehr geholfen und auch die ersten Gutachter für uns beschafft.

Liebe Grüße
Ulli
KatharinaMichi 15.06.2003, 23:13#7
Danke schon mal, habs mir notiert und schaue mal, wie weit ich komme.

Ganz liebe Grüße

Michaela
Sternendoktor 11.10.2003, 23:35#8
Hallo Michaela,

auch wir führen eine Klage gegen den Gynäkologen meiner Frau.
Folgendes zu Verfahren wg. Behandlungsfehler:

1. Du kannst zur Staatsanwaltschaft gehen, und ein Verfahren wg. Körperverletzung einleiten.
Vorteil:
die Staatsanwaltschaft beschafft sämtliche Beweismittel, und führt ein Ermittlungsverfahren durch (strafrechtlich), an das du ein Schadenerstzverfahren (zivilrechtlich) anhängen kannst.
Nachteil:
Das Verfahren liegt nicht in deiner Hand. Ausserdem stellt sich bei diesem Vorgehen die Haftpflichtversicherung des Gynäkologen sicher stur, so dass eine zivilrechtliche aussergerichtliche Einigung über ein Schmerzensgeld (das dabei meist höher ausfällt, als bei einem Prozess) nicht möglich sein wird. Die kosten für den Zivilrechtlichen teil musst du immer noch seber tragen.

2. Du gehst zur Schlichtungsstelle der Ärztekammer. Die stellt ein Gutachten aus, welches dann Grundlage einer aussergerichtlichen Einigung (schmerzensgeld) ist.

Vorteil:
Das Verfahren kostete dich nichts, das Gutachten ist umsonst. Keine oder nur geringe Rechtsanwaltskosten, wenns gut geht.

Nachteil:
Der Gutachter wird von der Ärztekammer ausgesucht, du selbst hast keinen Einfluss. Falls das Gutachten negativ für dich ausgeht, hat eine Zivilklage anschliessend kaum noch aussicht af Erfolg, da sich das Gericht fast immer auf dieses erste Gutachten stützt. Übrgens, nur weil der Gutachter von der Ärztekammer ausgesucht ist, muss er nicht generell "arztfreundlich" urteil. Auch hier gibts solche und solche.

3. Du suchst dir einen Fachanwalt für Medizinrecht (bei der Anwaltskammer) und versuchst nioch die Krankenkasse mit ins Bot zu holen (siehe frühere Beiträge). Versuche so zunächst einen aussergerichtlichen Vergleich anzustreben (die Summen, die du für dein Kind rausholen kannst sind da meist höher, und die Prozess-Kosten fallen weg). Erst wenn sich die Gegenpartei (Haftpflichtversicherung des Arztes) stur stellt, reiche Klage ein.

Noch ein Tip. Die Gegenpartei versucht einen zunächst zu zermürben, und spielt auf Zeit. Dranbleiben. Ich als Arzt sage: Ärzte, die Pfusch treiben, gehören bestraft!!

Falls du Informationen über meinen sehr guten Anwalt brauchst (Spezialist im Medizinrecht, Sitz in Münchn und Berlin) dann schreib mir.
Gast 19.10.2003, 14:19#9
Hallo Katharina,
eine Impfung in der Schwangerschaft finde ich ungeheuerlich. Die Polio-Schluckimpfung gibt es inzwischen überhaupt nicht mehr. Das hat bestimmt seine Gründe.
Ich kann Dir nur die Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter e.V., Tel. 05721/72372, empfehlen. Hierzu gehört auch Schwangerschaftsvor- und -nachsorge
(www.big-ev.de). Dort kannst Du Deine Chancen denke ich erst mal am billigsten prüfen lassen.
Irgendwo gibt es auch eine Vereinigung impfgeschädigter Kinder. Die Adresse habe ich leider nicht, aber dort würden sie sich bestimmt mit jeder Art von Impfung auskennen. Es gibt auch viele kritische Bücher zum Thema Impfen und auch Ärzte, die sehr ungern impfen. Mein Kinderarzt impft äußerst ungern und weigerte sich damals z.B. mein behindertes Kind überhaupt zu impfen woraufhin ich mich erst mit dem Thema befasst habe.
Viele Grüße
Sternendoktor 20.10.2003, 13:52#10
Hallo Michaela,

ich habe mich nochmals erkundigt. Die Impfung einer Schwangeren mit einem Polio-Lebendimpfstoff ist mit Sicherheit ein grober ärztlicher Kustfehler. Nicht einmal Familienangehörige einer Schwangeren durften während dieser Schwangerschaft mit diesem Impfstoff (jetzt nicht mehr benutzt) geimpft werden. ich denke, Ihr habt daher sehr gute Chancen, insbesondere, da sich bei einem grob-fahrlässigen Behandlungsfehler die Beweislast umkehrt, also, der Arzt beweisen muss, dass sein Fehler nicht Ursache der Behinderung war.

Noch zur Bemerkung von Sarah:
Es gibt natürlich Impfschäden und -Reaktionen. Doch alle grossen Studien haben gezeigt, dass geimpfte Kinder, isbesondere, wenn in ihren Familien nicht das Sagrotan-Unwesen sich breitmacht, wesentlich weniger Krank sind und ein stabileres Immunsystem haben. Schwere Impfreaktionen sind eine extreme Ausnahme, wenn alle Indikationen und Kontraindikationen beachtet werden. Nicht zu Impfen, ist wie wenn man sein Kind nicht mehr baden würde, nur weil relativ viele Kinder in der Badewanne ertrinken.
Bedenkt bitte: Durch sinkende Impfmoral sind schwere Erkrankungen wie Kinderlämung (führt zu schwersten Behinderungen, oft tödlich), Keuchusten (für Kinder oft Tödlich), Mumps (führt bei Knaben oft zu Unfruchtbarkeit), Masern (Enzepahlitis mit geistiger Behinderung) u.a. im Vormarsch. Ich empfehle sogar den neuen Impfstoff gegen Pneumokokken. Der mit Abstand häufigste Grund für Taubheit bei Kindern ist eine Mittelohrentzündung mit Begleitmeningitis durch Pneumokokken.
Weitere Informationen könnt ihr beim Robert-koch-Institut nachfragen (StIKo, ständige Impfkommission).

Aber auf jedenfall war die Impfung von Michaela in der Schwangerschaft mit Polio-Lebendimpfstoff ein unverzeihlicher Kunstfehler!!

Sternendoktor