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Mama von

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    Mama von

    Ich bin Mutter eines 18jährigen Sohnes mit AVWS und 70% anerkannter Schwerbeschädigung von 2014. Nun bekamen wir vom Versorgungsamt die Nachricht, dass man den Behinderungsgrad auf 10% senken will, da man von einer "wesentlichen Verbesserung des Gesundheitszustandes ausgehen kann". Jeder weiß aber, dass eine AVWS irreparabel ist. Was kann ich tun und ist der Klageweg unausweichlich?

    #2
    Guten Morgen und herzlich willkommen bei INTAKT!

    Da stellen sich zunächt ein paar Fragen:
    Ist mit "AVWS" eine Form der Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen gemeint?
    Und meinst Du tatsächlich, dass der Grad der Behinderung (GdB) von 70 auf 10 gesenkt werden soll - oder um 10 (also auf 60)?
    Da geht es aktuell um eine Anhörung, d. h. um eine Mitteilung des Versorgungsamtes, dass man eine Senkung plant - und noch nicht um einen Bescheid? Falls ja, gibt es nämlich noch nichts, gegen das man klagen könnte.
    Ging diesem Schreiben eine Untersuchung, eine Operation, eine Reha oder etwas anderes voraus?
    Kam das Schreiben zeitlich nahe um den 18. Geburtstag Deines Sohnes herum und ohne Vorwarnung?

    Die Antworten auf diese Fragen sind entscheidend für alle weiteren Ideen und Vorschläge.

    Hab einen möglichst angenehmen Freitag!


    Gruß,

    Daniel

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      #3
      Hallo Daniel,

      Danke für die schnelle Antwort.

      Ja, AVWS ist eine Auditive Wahrnehmungs-- und Verarbeitungsstörung.
      Ja, unser Sohn ist im September 18 geworden.
      Ja, die Mitteilung des Versorgungsamtes kam unerwartet, ohne vorherige Operationen, Reha oder Untersuchungen.
      und ja, der Grad der Behinderung soll von 70 % auf 10% gesenkt werden, da angeblich eine "wesentliche Verbesserung" aufgetreten ist. Woher diese Information ist, weiß ich nicht.
      Im Gegenteil, unser Sohn musste vom wohnortnahen Sportgymnasium (hat hier Hochleistungssport leidenschaftlich betrieben) auf eine Schule für Hörgeschädigte nach Berlin wechseln und besucht dort ein Internat.
      Psychologisch liegt sogar ein aktuelles Gutachten vor, da die inklusive Beschulung vor Ort nicht wirklich bedient wurde.

      Allen die Hilfe geben und Hilfe brauchen ein schönes 3. Adventswochenende. machen wir das Beste draus!

      Mama von

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        #4
        Guten Morgen!

        Es gab hier in meiner Ecke mal die Unsitte, dass man bei volljährig gewordenen Menschen mit Schwerbehinderung kurz nach dem 18. Geburtstag einfach mal auf Verdacht Merkzeichen streichen oder den GdB reduzieren wollte. Gelegentlich bekomme ich immer noch solche Anhörungsschreiben und selten sogar entsprechende Bescheide (ohne vorheriges Anhörungsverfahren) in die Finger.
        Man könnte mutmaßen, dass so etwas auch bei Euch geschehen sein könnte.

        Handelt es sich um eine "Ankündigung" im Rahmen eines Anhörungsverfahrens, kann man mitteilen, dass man nicht mit einer Herabsetzung des GdB einverstanden ist, da keine wesentliche Verbesserung des Zustandes eingetreten ist, sondern eher eine Verschlechterung. Zudem kann man das Versorgungsamt durchaus auffordern, darzulegen, wie es denn auf seine Sichtweise kommt.

        Handelt es sich bereits um einen "Bescheid": Da wäre der sofortige Widerspruch das Rechtsmittel der Wahl - letztlich mit selber Begründung.

        Fristsachen, insbesondere Widersprüche und Anträge sollte man übrigens immer als "Einschreiben Rückschein" versenden, um notfalls einen möglichst handfesten Beleg zu haben.


        Gruß,

        Daniel

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          #5
          Hallo Daniel,

          vielen Dank. Hoffen wir mal, dass es nur bei dieser "Unsitte" bleibt. Ich werde wohl anfragen ...

          Vielleicht ist unter den Lesern auch ein fachkundiger HNO-Arzt, der Aktuelle Studienergebnisse oder Ähnliches zu AVWS darstellen kann.

          Ich freue mich auf weitere hilfreiche Informationen.

          LG

          Mama von

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