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Umzug in ein anderes Bundsland

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    Umzug in ein anderes Bundsland

    Hallo zusammen,

    heute habe ich mal eine ganz andere Frage. Hat es jemand von euch schon mal gewagt, mit einem schwersthilfebedürftigen erwachsenen Kind umzuziehen? Also in ein anderes Bundesland, bei unserem vorliegenden Fall wäre es z.B. Schleswig Holstein. Wie findet man passende Einrichtungen und wie verläuft der Übergang von Grundsicherungsbezug, Pflegegeld, Blindengeld, usw.? Über welche Ämter läuft das bei euch und geht sowas nathlos, oder fängt man wieder bei Null an?

    Ist hier jemand zufällig aus dem Raum Kiel/Schleswig und kennt sich dort mit Einrichtungen für schwerstmehrfachbehinderte Erwachsene aus? D.h. wie sieht es bei euch mit Wohneinrichtungen aus, und/oder Tagesförderstätte? Von SH hört man ja so einiges Gutes,zumindet was Inklusion betrifft. Gilt das auch für den beschriebenen Personenkreis?

    Für Infos wäre ich euch dankbar. Im Voraus vielen Dank.

    #2
    AW: Umzug in ein anderes Bundsland

    Hallo Träumerle,
    ich habe zwar noch kein erwachsenes Kind, aber ich denke Grundsicherung muss am neuen Wohnort neu beantragt werden.
    Leistungen von der KK müssten eigentlich weiter laufen, weil sich ja nur die Anschrift ändert

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      #3
      AW: Umzug in ein anderes Bundsland

      Hallo Träumerle,

      Grusi muss am neuen Wohnort beantragt werden. Pflegegeld läuft über die Krankenkasse automatisch weiter, Adressänderung muss natürlich mitgeteilt werden. Wegen dem Blindengeld musst Du auch schauen, ob das Bundesland dieses überhaupt zahlt und unter welchen Voraussetzungen.

      Wünsche Dir bei Eurem Vorhaben viel Glück!

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