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pflegezeiten

Gast 25.11.2004, 10:15#1
Leidiges Thema ...
Ich suche dringend Bestätigung dafür, daß o.g. Zeiten bei der Grundpflege angerechnet werden müssen!!!! Der MDK behauptet steif und fest NEIN (das wären die fehlenden 10 min. täglich für Stufe I ...).
Krankenkasse ist sich nicht sicher (!!!)
Auf was kann ich mich beziehen?

Abgesehen davon: Wir dürfen unseren (sehr mobilen) Sohn im Augenblick keine Mini-Sekunde aus den Augen lassen und rennen im unentwegt hinterher - wird das tatsächlich auch nirgends berücksichtigt?

Ach ja noch was:
Unser erster Antrag wurde abgelehnt. Ein Jahr später beim zweiten Versuch war die gleiche "Prüferin" da - ist das korrekt?

Übrigens (vor lauter Ärger fast vergessen):
Bin neu hier, heisse Susanne und habe zwei Kinder. Unser Nesthäkchen wurde am 13.11.02 mit Down-Syndrom, gottseidank ohne organische Einschränkungen, geboren.

Viele Grüße an alle und Danke für die Hilfe!

Susanne
gaby1967 25.11.2004, 12:19#2
Hallo Susanne,

hier ist der Link zu den Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Begutachtung von Pflegebedürftigen:

Richtlinien der Pflegekassen

Dort findest Du auf Seite 55 folgende Sätze:

Neben den Fahrzeiten sind die zwangsläufig anfallenden Wartezeiten der Begleitperson anzurechnen,
wenn sie dadurch zeitlich und örtlich gebunden ist. Generell kann hierfür eineWartezeit von 30 bis 45 Minuten anerkannt werden. Bei Kindern kann die Notwendigkeit der Begleitung zum Arzt zur Durchführung therapeutischer Zwecke oder der Begleitung zur Inanspruchnahme vertragsärztlich verordneter Therapien vorausgesetzt und einschließlich der Wartezeit als Hilfebedarf berücksichtigt werden.


Ich hoffe das hilft Dir weiter. Viel Erfolg.
bubblegum 25.11.2004, 13:09#3
Hallo Susanne,
also das immer die gleiche kommt wegen einen Antrag machen ist bei uns auch so, weil wir in ihrem Zusändigkeitsbereich liegen. Bei uns wurden die Fahrten zur KG usw. berücksichtigt. Lasse dich nicht abweisen und reiche Einspruch ein, zur Not bis zur Schiedsstelle. Ist ein bißchen anders, aber meine Mutter hat es für meinen Vater auch soweit kommen lassen und nun bekommt er Pflegestufe III, was der MDK abgelehnt hatte wegen 10min. zu wenig Zeitaufwand. Da waren dann auch teilweise falsche Berechnungen.
mamajakob 30.11.2004, 10:21#4
Vielen vielen Dank für die beiden Antworten!
Tippe gerade den Widerspruch und beziehe mich auf Eure Zitate!
Drückt mir mal die Daumen
Gast 07.12.2004, 10:43#5
Hallo Susanne,

ich habe für meinen vierjährigen Sohn auf einen Rutsch die Pflegestufe II erhalten (Entwicklungsstörung, Sprachentwicklungsstörung). Die Fahrten zur Therapie mussten dabei wohl anerkannt werden.

Je kleiner die Kinder sind, desto schwieriger ist es, eine Pflegestufe durchzubringen, denn auch gesunde Kinder im Alter von 2 Jahren darf man "keine Mini-Sekunde aus den Augen lassen."

Du musst ganz genau herausarbeiten, bei welchen Handlungen des täglichen Lebens Du viel mehr Zeit investieren musst im Gegensatz zur Pflege eines gesunden, gleichaltrigen Kindes.

Bei uns waren das maßgeblich die Nächte, da mein Sohn nie alleine einschläft, ich mich immer einige Stunden dazulegen muss (meist schlafe ich vor ihm) und nachts zig mal wieder raus muss. Aber wie gesagt, er war da bereits vier.

Viel Glück

Susa
viktory 08.12.2004, 11:29#6
Hallo Susanne

Zu der Thema kann ich folgendes sagen:
Meine Tochter bekam mit 2Jahre Pflegestufe II, mit 4 Jahre Pflegestufe III. Jedes mal waren unsere Anspruche zuerst abgelehnt, einmal bekam ich sogar ein Anruf von der KK, in dem mir ausdrücklich gesagt wurde, dass ich meine Zeit für den Widerspruch nicht vergolden muss, denn es aussichtslos sein sollte. Ich sagte nur, dass ich anderer Meinung bin und versuche doch mit einem Anspruch. In meine Anspruche schilderte ich immer unsere komplette Tagesablauf. Wie Nicole aufsteht und wie ich Ihr die Zehne putze, und wie ich sie mehrmals am Tag aufs Töpfchen setzen soll, denn sie uns nicht zeigen kann, was sie will. Natürlich brauchen gesunde Kinder auch viel Zeitaufwand, aber ich betönte immer die Punkte, die mein Kind von ein gesundes Kind unterscheiden. Z.B. viele Kinder wollen nicht immer Essen, wenn das Zeit gekommen ist, oder, weil sie einfach etwas anderes Essen wollen, da brauchen die Mütter auch mehr Zeit um das Kind zu überreden, ich betönte aber, das im meinem Fall kann ich mein Kind nicht mit Geschichten kommen wie „wenn du das isst, dann gehen wir spazieren“, oder „wir spielen ein lustiges Spiel“ oder ähnliches – denn meine Tochter versteht einfach keine Sprache, deshalb bin ich gezwungen ihr etwas anderes Kochen und Anbieten und sie wird mir auch nicht sagen was, denn sie kann nicht sprechen. Ich beschrieb immer den ganzen Tagesablauf und schrieb immer dazu wie das bei dem gesundem Kind ungefähr ablaufen würde. Das hat immer funktioniert, und die Prüferinnen, die zu Wiederholungsbesuch kamen, hatten alle nötige Informationen in meinem Widerspruchbrief und mussten nicht viel nachfragen. Bei uns hat dann immer mit der Pflegestufe funktioniert. Meine Meinung nach, das Problem liegt nicht nur an der KK, die nicht gerne Zahlen, sondern in allgemeinen Fragen des Prüfers, die nicht individuell an die behinderte Kinder angehen, was sehr wichtig gerade hier ist. Dann sagt die Prüferin, das sie fertig mit ihre Fragebogen ist und weg ist sie. Und die Erziehern haben keine Möglichkeit zu erklären, was für die Besonderheiten in der Pflege individuell DIESES BEHINDERTES KIND sind.
Viele Grüße, Viktory
Gast 23.02.2005, 21:27#7
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Hallo Susa,
mein Sohn 11 Jahre ist auch Sprachgestört,Entwicklungsgestört und hat einen GdB von 100%.Habe heute die Ablehnung für Pflegestufe 2 bekommen.#
Was lief da falsch?
Gruss Elke