Hi,
ich habe folgenden Fall, der mir etwas unfair erscheint, auch wenn da wahrscheinlnich rechtlich nicht viel zu machen ist.
Mein Vater wurde durch einen Schlaganfall zu einem Pflegefall und bei der ersten "Untersuchung" wurde ihm die Pflegestufe 2 attestiert, obwohl er ans Bett gefesselt, nicht selbstständig gehen und essen kann (Nahrung erhielt er über einen Schlauch). Die "Begutachterin" hat ihn dabei keines Blickes gewürdigt, sondern sich nur auf die Papierunterlagen konzentriert.
Nun etwas über einem Jahr später, sollte mein Vater erneut geprüft werden - diesmal kam eine andere Dame, sich meinen Vater eben direkt ansah (anstatt nur die ärztlichen Dokumente) und die Pflegestufe 3 attestierte. Dabei hatte sich sein Zustand und der Pflegeaufwand in keinster Weise geändert. Meine Mutter hatte schlicht und einfach Pech beim ersten mal die "falsche" Person für die Begutachtung ins Haus geschickt bekommen zu haben.
Nun würde mich interessieren, ob ein Anspruch auf eine rückwirkende Nachzahlung des Differenzbetragens zwischen der Pflegestufe 2 und 3 in dem vergangenen Zeitraum bestünde.
Ich sehe da eigentlich auch eher schwarz, doch mich würde interessieren, was ihr davon hält, denn eigentlich kann das ja nicht sein im ersten Jahr um die "richtige" Pflegestufe betrogen zu werden, nur weil einem ein desinteressierter Begutachter zugeteilt wird und die falsche Pflegestufe vergibt.
ich habe folgenden Fall, der mir etwas unfair erscheint, auch wenn da wahrscheinlnich rechtlich nicht viel zu machen ist.
Mein Vater wurde durch einen Schlaganfall zu einem Pflegefall und bei der ersten "Untersuchung" wurde ihm die Pflegestufe 2 attestiert, obwohl er ans Bett gefesselt, nicht selbstständig gehen und essen kann (Nahrung erhielt er über einen Schlauch). Die "Begutachterin" hat ihn dabei keines Blickes gewürdigt, sondern sich nur auf die Papierunterlagen konzentriert.
Nun etwas über einem Jahr später, sollte mein Vater erneut geprüft werden - diesmal kam eine andere Dame, sich meinen Vater eben direkt ansah (anstatt nur die ärztlichen Dokumente) und die Pflegestufe 3 attestierte. Dabei hatte sich sein Zustand und der Pflegeaufwand in keinster Weise geändert. Meine Mutter hatte schlicht und einfach Pech beim ersten mal die "falsche" Person für die Begutachtung ins Haus geschickt bekommen zu haben.
Nun würde mich interessieren, ob ein Anspruch auf eine rückwirkende Nachzahlung des Differenzbetragens zwischen der Pflegestufe 2 und 3 in dem vergangenen Zeitraum bestünde.
Ich sehe da eigentlich auch eher schwarz, doch mich würde interessieren, was ihr davon hält, denn eigentlich kann das ja nicht sein im ersten Jahr um die "richtige" Pflegestufe betrogen zu werden, nur weil einem ein desinteressierter Begutachter zugeteilt wird und die falsche Pflegestufe vergibt.


