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Rückwirkende Pflegeleistung für erhöhte Pflegestuf

Sir Jay 19.02.2014, 22:32#1
Hi,

ich habe folgenden Fall, der mir etwas unfair erscheint, auch wenn da wahrscheinlnich rechtlich nicht viel zu machen ist.

Mein Vater wurde durch einen Schlaganfall zu einem Pflegefall und bei der ersten "Untersuchung" wurde ihm die Pflegestufe 2 attestiert, obwohl er ans Bett gefesselt, nicht selbstständig gehen und essen kann (Nahrung erhielt er über einen Schlauch). Die "Begutachterin" hat ihn dabei keines Blickes gewürdigt, sondern sich nur auf die Papierunterlagen konzentriert.

Nun etwas über einem Jahr später, sollte mein Vater erneut geprüft werden - diesmal kam eine andere Dame, sich meinen Vater eben direkt ansah (anstatt nur die ärztlichen Dokumente) und die Pflegestufe 3 attestierte. Dabei hatte sich sein Zustand und der Pflegeaufwand in keinster Weise geändert. Meine Mutter hatte schlicht und einfach Pech beim ersten mal die "falsche" Person für die Begutachtung ins Haus geschickt bekommen zu haben.

Nun würde mich interessieren, ob ein Anspruch auf eine rückwirkende Nachzahlung des Differenzbetragens zwischen der Pflegestufe 2 und 3 in dem vergangenen Zeitraum bestünde.

Ich sehe da eigentlich auch eher schwarz, doch mich würde interessieren, was ihr davon hält, denn eigentlich kann das ja nicht sein im ersten Jahr um die "richtige" Pflegestufe betrogen zu werden, nur weil einem ein desinteressierter Begutachter zugeteilt wird und die falsche Pflegestufe vergibt.
Bernie 20.02.2014, 07:49#2
AW: Rückwirkende Pflegeleistung für erhöhte Pflege

Hallo,

da wohl hilft leider nichts. Sobald der Bescheid mit der Pflegestufe kommt, hast Du 4 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen, tust Du das nicht, gilt der Bescheid akzeptiert. Eine Neueinstufung (und in damit in Deinem Fall eine Erhöhung) gilt dann frühestens ab dem Antrag auf Neubegutachtung.

Liebe Grüsse
Bernhard
Sir Jay 21.02.2014, 07:15#3
AW: Rückwirkende Pflegeleistung für erhöhte Pflege

ok, danke für die Info :)
Anke 21.02.2014, 10:10#4
AW: Rückwirkende Pflegeleistung für erhöhte Pflege

Das ist nicht ganz richtig, Bernie. Denn auch in dieser Angelegenheit kann man einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X stellen. Dieser heisst dann "Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes".

Sir Jay, stelle formlos einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides vom .... und begründe dies. Könnte sein, dass man sich auf die Hinterbeine stellt und erst mal wieder ablehnt. Das machen die in der Hoffnung, dass man einknickt. So läuft das nämlich. gehe weiter, notfalls reicht eine Klage beim Sozialgericht ein. Manchmal knicken sie spätestens dann ein. Und ansonsten geht es halt weiter. Ihr könnt dann einen Anwalt hinzuziehen. Sollte der Antragsteller - und das ist in dem Fall der Vater - kein Einkommen und kein nennenswertes Vermögen besitzen, stellt Ihr bei Gericht einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe. Für die Erstberatung bitte einen beratungsschein bei Gericht besorgen, der kostet glaube jetzt 15€ statt 10€. Und dann lasst Ihr Euch beraten und vertreten :-)

NICHT abwimmeln lassen, kämpft für Euer Recht!

Liebe Grüße
Anke
Bernie 21.02.2014, 12:26#5
AW: Rückwirkende Pflegeleistung für erhöhte Pflege

Hallo, dann habe ich jetzt etwas dazu gelernt. Bei mir ging bisher immer alles auf Anhieb wie gewünscht durch....

Vielen Dank für den Hinweis.

LG Bernhard
Anke 21.02.2014, 15:40#6
AW: Rückwirkende Pflegeleistung für erhöhte Pflege

Hallo Bernie, dafür sind wir doch alle hier ... um uns auszutauschen und gegenseitig Rat zu geben ;-)
juli.gee 22.02.2014, 15:22#7
AW: Rückwirkende Pflegeleistung für erhöhte Pflege

@SirJay
Ich denke in deinem Fall wird es wirklich schwer nachträglich etwas zu fordern. Wie mein Vorredner schon meinte, ihr habt es nun mal akzeptiert. Am besten stellst du wirklich diesen Antrag und guckst was passiert. Ich persönlich würde nach der ersten Absage aber auch direkt einen Anwalt anfragen.
Anke 24.02.2014, 10:19#8
AW: Rückwirkende Pflegeleistung für erhöhte Pflege

Hallo Juli, wieso resignierst Du so einfach und gibst dem Fragesteller das Gefühl, keine Chance zu haben?! Genau davon profitiert das Gesundheitswesen und die Behörden. Und der von mir genannte Rat, eine Überprüfung des Bescheides zu stellen, ist genau der Richtige denn ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall mit meiner Tochter. Und ich habe genau das Richtige getan und bekam die volle Zeit nachgezahlt. Diesen Paragraphen gibt es nicht für umsonst. Und ich finde gut, dass es ihn gibt! Weil man immer mehr versuchen wird, Menschen um das bisschen zu bringen, was ihnen zusteht.
Einzig mit der Streichung dieser Möglichkeiten kann man uns noch um unsere Rechte bringen. Wollen wir nicht hoffen, dass es passiert.

Ich bitte Dich, Ratsuchende nicht von vornherein zu suggerieren, keine Chancen zu haben. Das ist nicht richtig! Zumal es ja doch Möglichkeiten gibt und ich diese genannt habe. Wenn es aussichtslos wäre - ok, dann kann man das auf den Punkt bringen. Aber nicht in diesem Fall!

LG
Anke
gero 24.02.2014, 14:33#9
AW: Rückwirkende Pflegeleistung für erhöhte Pflege

Hallo miteinander,

Sir Jay, ich schließe mich Anke an. Probiere es auf jeden Fall und stelle einen Überprüfungsantrag!! Die rechtliche Grundlage hat Anke Dir schon genannt.
Mehr als etwas Zeit, ein Blatt Papier, einen Umschlag und eine Briefmarke hast Du doch nicht zu verlieren ;-)