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Ein schwerbehindertes Kind kommt selten allein

ela72 29.01.2014, 08:18#1
Hallo zusammen,

ich habe bereits eine schwerbehinderte Tochter (Down Syndrom,Herzfehler,Schlaganfall...) und nun steht der Verdacht im Raum,daß mein kleiner Sohn (9 Jahre) Asperger hat.
Ich weiß bisher nur wenig darüber und mußte mich bisher damit ja auch nicht befassen,aber nun bin ich wie vor den Kopf geschlagen,habe damit überhaupt nicht gerechnet.
Die Frage warum immer ich,stelle ich mir am besten gar nicht.Wäre ja auch sinnlos.
Nun weiß ich noch gar nicht,was ich machen soll.Die Schule hat GU und eine I-Hilfe beantragt.Auch jemand der sich mit Asperger auskennt soll in die Schule kommen.
Kennt hier jemand eine Anlaufstelle in der Nähe von Dortmund oder einen geeigneten Psychologen?
Wäre sehr dankbar für Informationen über Asperger bei Kindern im Grundschulalter.
Sollte man einen Schwerbehindertenausweis beantragen.Fragen über Fragen schwirren gerade in meinem Kopf herum.
Ich hoffe es hat jemand ein paar Antworten für mich.
Tausend Dank!!!!
Inge 03.02.2014, 14:06#2
AW: Ein schwerbehindertes Kind kommt selten allein

Hallo ela,

ich kann mir gut vorstellen, dass diese neue Information eine unglaubliche Belastung für Dich darstellt :knuddel: und hoffe sehr, dass Du noch hilfreiche Informationen von "Autismus-erfahrenen" Eltern bekommst.
amai 04.02.2014, 09:36#3
AW: Ein schwerbehindertes Kind kommt selten allein

Liebe Ela,
das ist sicherlich erst einmal schwer und viel zu verarbeiten.

Dein Sohn ist und bleibt aber auch mit einer Autismusdiagnose dein Kind wie vorher auch. Sehe es als Chance, dass du und seine Umwelt nun eine Erklärung habt für eventuell sonderbare Verhaltensweisen und Einschränkungen und das ihr mit dem Wissen um die Ursachen anders damit umgehen könnt und Hilfen bekommen könnt.

Möchtest du den Psychologen für dein Kind oder mehr für dich?

Zum Thema SBA: ja, den kann man beantragen, allerdings sind die Kriterien vor ein paar Jahren dazu überarbeitet /verschärft worden . Hier der entsprechende Auszug aus den offiziellen Richtlinien:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/korrekturblatt-versorgungsmedizin.pdf?__blob=publicationFile:

Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
Vom 17. Dezember 2010
Auf Grund des § 30 Absatz 17 des Bundesversorgungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer
32 Buchstabe i des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) eingefügt worden ist,
verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
der Verteidigung:
Artikel 1
Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
Die Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2412), die zuletzt durch die Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 928) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Teil A Nummer 5 Buchstabe d wird wie folgt geändert:
a) Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:
„bb) Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen, die für sich allein einen GdS von
mindestens 50 bedingen, und bei anderen gleich schweren, im Kindesalter
beginnenden Verhaltens- und emotionalen Störungen mit lang andauernden
erheblichen Einordnungsschwierigkeiten ist regelhaft Hilflosigkeit bis zum
18. Lebensjahr anzunehmen.“

2.Teil B wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 3.5 werden die Wörter
„Autistische Syndrome
leichte Formen (z. B. Typ Asperger) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 80
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100“
durch die Wörter
„Eine Behinderung liegt erst ab Beginn der Teilhabebeeinträchtigung vor. Eine pauschale
Festsetzung des GdS nach einem bestimmten Lebensalter ist nicht möglich.

Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus,
atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)
Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen
– ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 10 – 20,
– mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30 – 40,
– mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50 – 70,
– mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80 – 100.
Die Kriterien der Definitionen der ICD-10-GM Version 2010 müssen erfüllt sein.
Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit
in Lebensbereiche (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner
Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere
Förderung oder Unterstützung (zum Beispiel durch Eingliederungshilfe) gegeben ist
oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß
hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen. Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten
liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne
umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe)
möglich ist. Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbe -
sondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unter -
stützung nicht möglich ist.“
ersetzt."
___________________________________________________________________


Da bei deinem Sohn ein Integrationshelfer vorgesehen ist würde er somit mindestens unter *mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten* fallen , was dann einen GdB von 50 - 70 % entspräche. Ab 50 % GdB wird ein Schwerbehindertenausweis ausgegeben. Das Merkzeichen *H* wird wie oben zitiert mindestens bis zum 18. Lebensjahr erteilt ab einem GdB von 50 %. Ich kenne viele Kinder mit autistischer Behinderung die auch das *B* und ein *G* haben , das *G* hauptsächlich wegen Orientierungsschwierigkeiten u. fehlender Verkehrssicherheit.

Vielleicht kannst du dir aus der Bibliothek die Bücher von Tony Attwood ausleihen:

-Das Asperger-Syndrom: Wie Sie und ihr Kind alle Chancen nutzen: Das erfolgreiche Praxis-Handbuch für Eltern und Therapeuten

-Asperger-Syndrom. Ein Ratgeber für Eltern

-Ein ganzes Leben mit dem Asperger-Syndrom: Von Kindheit bis Erwachsensein - alles was weiterhilft

Es gibt auch eine Mailingliste:
http://www.asperger-eltern.de/mailing.htm

Kannst du vielleicht noch einmal genauer beschreiben, was für Anlaufstellen du suchst? Selbsthilfegruppen, Therapiemöglichkeiten, Beratungsstellen speziell zum Thema Autismus? Psychologe für das Kind oder für dich? Ich würde dann versuchen entsprechende Adressen zu erfragen.

Liebe Grüße, amai

P.S. Ich habe eine private Nachricht geschickt, ist die angekommen?
ela72 04.02.2014, 14:26#4
AW: Ein schwerbehindertes Kind kommt selten allein

Hallo,
danke für die Antworten und Dir amai vielen Dank für die auführliche Antwort.Deine Nachricht ist angekommen,danke.
Ich habe ja noch keine Bestätigte Diagnose,daher suche ich jetzt nach einem Psychologen der diese Vermutung bestätigt.
Die Vermutung wurde ja von der Klassenlehrerin und von einem Therapeuten geäußert.Mein Sohn ist seit zwei Jahren im Zentrum für Psychomotorik und dieser Therapeut ist auch der Meinung mein Sohn hätte Asperger.
Damit ich eine I-Hilfe bekomme muß die Diagnose von einem Psychologen bestätigt werden.Ich habe in den letzten Tagen schon viel telefoniert und hier in Dortmund hat man teilweise Wartezeiten von 12-18 Monaten.Da es aber auch Schulprobleme gibt eilt es natürlich.
Ich würde auch eine etwas weitere Fahrtstrecke in Kauf nehmen,hauptsache ich finde schnell einen Kinderpsychologen,der die Diagnose stellt.Informationen über Therapiemöglichkeiten wären auch noch sehr wichtig.


Ich selber benötige keinen Psychologen,habe ja bisher auch alles ohne geschafft.(obwohl es manchmal bestimmt nötig wäre,manchmal weiß ich nicht mehr wo vorne und hinten ist).
Ich habe noch einen erwachsenen Sohn im Alter von 19 Jahren und nun wo bei dem jüngsten der Verdacht auf Asperger im Raum steht,ist mir aufgefallen,daß mein Großer noch viel ausgeprägtere Symptome zeigt,bzw.gezeigt hat.Die Schullaufbahn war mehr als schwierig,der Junge wurde von einem Arzt zum nächsten geschleppt,ständig bekam ich Anrufe von den Lehrern,Aufenthalte in der Kinderpsychiatrie waren nötig,aber es hat nie eine richtige Diagnose gegeben.Er wurde als überdurchschnittlich intelligent eingestuft und hat ein Wahnsinnsgedächtnis.Er hat sich in der Schule gelangweilt,hatte/hat kaum Freunde,usw.Bei ihm treffen noch viel mehr Symptome zu als beim Jüngsten.Nun stelle ich mir auch die Frage,ob es sinnvoll ist eine Diagnose bei einem Erwachsenen Kind zu stellen.Sollte man dem nochmal nachgehen oder es auf sich beruhen lassen.Er eckt auch heute noch oft an,macht aber eine Ausbildung zum Raumausstatter und will auch seinen Meister machen,aber im sozial-emotionalen Bereich ist es sehr schwierig.
Was den Kleinen betrifft,habe ich große Angst wenn er auf eine weiterführende Schule kommt.Die Grundschule ist in der Nähe,aber wie geht es weiter?Lieber eine Regelschule,oder doch eine Förderschule?
Ich Frage mich,wie Du das schaffst?
Und ich weiß nicht,ob ich das schaffe.Noch ein behindertes in der Familie,noch mehr Aufgaben,Fürsorgepflichten,Termine....
Klar bleibt mein Kind für mich das gleiche Kind.Ich liebe meine Kids,egal wie sie sind.Im Moment habe ich aber einfach Angst,daß ich das alles nicht mehr schaffe.
Ich danke Dir für Deine Unterstützung und für Deine Mühe.
LG Manuela