AW: Ein schwerbehindertes Kind kommt selten allein
Liebe Ela,
das ist sicherlich erst einmal schwer und viel zu verarbeiten.
Dein Sohn ist und bleibt aber auch mit einer Autismusdiagnose dein Kind wie vorher auch. Sehe es als Chance, dass du und seine Umwelt nun eine Erklärung habt für eventuell sonderbare Verhaltensweisen und Einschränkungen und das ihr mit dem Wissen um die Ursachen anders damit umgehen könnt und Hilfen bekommen könnt.
Möchtest du den Psychologen für dein Kind oder mehr für dich?
Zum Thema SBA: ja, den kann man beantragen, allerdings sind die Kriterien vor ein paar Jahren dazu überarbeitet /verschärft worden . Hier der entsprechende Auszug aus den offiziellen Richtlinien:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/korrekturblatt-versorgungsmedizin.pdf?__blob=publicationFile:
Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
Vom 17. Dezember 2010
Auf Grund des § 30 Absatz 17 des Bundesversorgungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer
32 Buchstabe i des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) eingefügt worden ist,
verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium
der Verteidigung:
Artikel 1
Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung
Die Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2412), die zuletzt durch die Verordnung vom 14. Juli 2010 (BGBl. I S. 928) geändert
worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Teil A Nummer 5 Buchstabe d wird wie folgt geändert:
a) Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:
„bb) Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen, die für sich allein einen GdS von
mindestens 50 bedingen, und bei anderen gleich schweren, im Kindesalter
beginnenden Verhaltens- und emotionalen Störungen mit lang andauernden
erheblichen Einordnungsschwierigkeiten ist regelhaft Hilflosigkeit bis zum
18. Lebensjahr anzunehmen.“
2.Teil B wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 3.5 werden die Wörter
„Autistische Syndrome
leichte Formen (z. B. Typ Asperger) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 80
sonst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100“
durch die Wörter
„Eine Behinderung liegt erst ab Beginn der Teilhabebeeinträchtigung vor. Eine pauschale
Festsetzung des GdS nach einem bestimmten Lebensalter ist nicht möglich.
Tief greifende Entwicklungsstörungen (insbesondere frühkindlicher Autismus,
atypischer Autismus, Asperger-Syndrom)
Bei tief greifenden Entwicklungsstörungen
– ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 10 – 20,
– mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 30 – 40,
– mit mittleren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 50 – 70,
– mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten beträgt der GdS 80 – 100.
Die Kriterien der Definitionen der ICD-10-GM Version 2010 müssen erfüllt sein.
Soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbesondere vor, wenn die Integrationsfähigkeit
in Lebensbereiche (wie zum Beispiel Regel-Kindergarten, Regel-Schule, allgemeiner
Arbeitsmarkt, öffentliches Leben, häusliches Leben) nicht ohne besondere
Förderung oder Unterstützung (zum Beispiel durch Eingliederungshilfe) gegeben ist
oder wenn die Betroffenen einer über das dem jeweiligen Alter entsprechende Maß
hinausgehenden Beaufsichtigung bedürfen. Mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten
liegen insbesondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche nicht ohne
umfassende Unterstützung (zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe)
möglich ist. Schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten liegen insbe -
sondere vor, wenn die Integration in Lebensbereiche auch mit umfassender Unter -
stützung nicht möglich ist.“
ersetzt."
___________________________________________________________________
Da bei deinem Sohn ein Integrationshelfer vorgesehen ist würde er somit mindestens unter *mittlere soziale Anpassungsschwierigkeiten* fallen , was dann einen GdB von 50 - 70 % entspräche. Ab 50 % GdB wird ein Schwerbehindertenausweis ausgegeben. Das Merkzeichen *H* wird wie oben zitiert mindestens bis zum 18. Lebensjahr erteilt ab einem GdB von 50 %. Ich kenne viele Kinder mit autistischer Behinderung die auch das *B* und ein *G* haben , das *G* hauptsächlich wegen Orientierungsschwierigkeiten u. fehlender Verkehrssicherheit.
Vielleicht kannst du dir aus der Bibliothek die Bücher von Tony Attwood ausleihen:
-Das Asperger-Syndrom: Wie Sie und ihr Kind alle Chancen nutzen: Das erfolgreiche Praxis-Handbuch für Eltern und Therapeuten
-Asperger-Syndrom. Ein Ratgeber für Eltern
-Ein ganzes Leben mit dem Asperger-Syndrom: Von Kindheit bis Erwachsensein - alles was weiterhilft
Es gibt auch eine Mailingliste:
http://www.asperger-eltern.de/mailing.htm
Kannst du vielleicht noch einmal genauer beschreiben, was für Anlaufstellen du suchst? Selbsthilfegruppen, Therapiemöglichkeiten, Beratungsstellen speziell zum Thema Autismus? Psychologe für das Kind oder für dich? Ich würde dann versuchen entsprechende Adressen zu erfragen.
Liebe Grüße, amai
P.S. Ich habe eine private Nachricht geschickt, ist die angekommen?