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behindertes Kind - Pflicht zu arbeiten?

anubis 12.06.2005, 15:35#1
Hallo zusammen,
zu meinem Background, bin geschieden, alleinerziehend, 2 Kinder, großer Sohn (6) Asperger Autismus, GDB 70 %, KZ G,H,B, Pflegestufe 1.
Der Vater zahlt für die Kinder, mehr hat er nicht, ich bekomme also von ihm keinen Unterhalt.
Habe schon immer gearbeitet, arbeite jetzt 30 Std./wöchentlich. Mein Großer kommt jetzt in die Schule, wir haben, wie alle hier, reichlich zu tun mit Therapieterminen, Diagnose, Besprechungs, Antragsgesprächen/terminen etc.
Der Kleine (3) ist übrigens dauerkrank, ist ja in der Kita und nimmt jeden Infekt mit.
Das Ganze streßt unsere Kleinfamilie incl. mich natürlich erheblich, bin ziemlich am Ende.
Jetzt meine Frage an Euch: Inwieweit bin ich eigentlich als Alleinerziehende Mutter eines behinderten Kindes verpflichtet zu arbeiten, weiß das wer?
Würde mich über zahlreiche Antworten freuen.
LG anubis
Anke 14.06.2005, 22:48#2
Hallo Anubis

Eine "Befreiung" zu arbeiten, gerade zu Zeiten von Hartz IV, wirst Du sicher nur mit Pflegestufe III erwirken können.

Bei Pflegestufe II und I kannst Du allenfalls verringert dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Es interessiert kaum jemanden, wie man das als alleinerziehende Mutter mit einem beh. Kind schafft.
Das ist leider so

Liebe Grüße
Anke
Gast 15.06.2005, 08:36#3
Gast 15.06.2005, 08:36#4
Gast 15.06.2005, 08:41#5
hallo,
mein pc spinnt heute mal wieder, deshalb der 3.versuch
also bei mir ist es genauso.
ich bin verwitwet und habe 2 töchter 16 und 19,
wovon die 16jährige down syndrom hat.
ich kann nur vor glück sagen das ich im öffentlichen dienst bin und gleitzeit habe, sonst könnte ich nicht arbeiten gehen.
was ich alles mit behörden,Schule und krankenkasse erlebt hat spottet jeglicher beschreibung.
man meint immer wieder man wäre am ende, aber irgendwie geht es immer weiter, anscheinend wird man durch diese große problematik auch stärker, als andere leute.
WErmert@aol.com
gaby1967 15.06.2005, 09:10#6
Hallo,

ich kann dich super gut verstehen, kann mich Anke aber leider nur anschließen. Du bist in einer Beschäftigung und darfst nicht mutwillig Deine Bedürftigkeit herbeiführen, was Dir mit Sicherheit so ausgelegt werden würde, wenn du jetzt aufhörst zu arbeiten oder auch nur die Stunden verringerst.

Ich bin auch alleine allerdings mit drei Kindern, wovon eines ADHSler ist, eines ist hochbegabt und meine Kleinste hat einen angeborenen Herzfehler mit GdB 60, G, B, H - Pflegestufe I bis 09/03 - am Freitag ist Gerichtsverhandlung wegen Klage gegen Aberkennung. Ich selbst habe durch verschiedene Beeinträchtigungen selbst einen Gesamt-GdB von 90 und G.

Ich bin jedoch nicht in einer bezahlten Beschäftigung (Arbeit habe ich so schon genug *g*) und hatte bis jetzt das Glück, daß ich in Ruhe gelassen wurde - erst vom Sozialamt und von der ARGE kam bis jetzt auch noch nichts.

Vor ca. 1,5 Jahren hatte der SB vom Sozialamt mal einen kleinen Versuch gestartet, ob ich nicht doch zumindest als 1-Euro-Jobler arbeiten könnte. Als jedoch selbst die Stelle, welche diese Jobs vermittelt meinte, sie wüsse nicht, wo sie mich einstetzen solle mit meinen drei besonderen Kindern und meinen eigenen Einschränkungen, kam nie wieder etwas. Auch mit der der ARGE hatte ich bis jetzt außer zur Klärung wegen falscher bzw. gar keiner KK und einem Antrag wegen Klassenfahrt meines Sohnes noch nichts zu tun. Ich kenne meinen SB gar nicht persönlich, sondern nur vom Telefon.

Sorry, ich kann Dir da echt wenig Hoffnung machen, daß ein Jobaufgeben oder Jobverringern ohne Konsequenzen bleiben würde.

Wenn sich allerdings jetzt auf einmal deine Arbeitszeit nicht mehr mit der Betreuung vereinbaren liese, ja dann ....... ;-))))

Gruss Gaby
Reenchen 15.06.2005, 14:49#7
Es gibt keine Regelung, wonach eine alleinerziehende Mutter oder Vater verpflichtet oder nicht verpflichtet wäre. Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen bzw. wie ja bei Scheidungen auch für den Unterhalt der Kinder. Manch einer hat noch nicht mal das [Bild: www.intakt.info]

Allerdings, bei mir ist es umgekehrt...ich hab immer 40 Stunden/Woche gearbeitet und brauche das auch-rein für mich-weniger für den Unterhalt. Ich könnte auf 35 Stunden oder sogar 30 runter gehen, und hab bereits von meine Cheffe sowas in den Ton zu hören bekommen-aber das werde ich auf keinen Fall tun. Ohne meine Arbeit und nur noch das mit Familie-nein danke! Klar, seit 8 Jahren habe ich, wenn ich mal schlafen darf 4 Stunden/Nacht...manchmal garnicht. Ich fange um 6.30 Uhr meinen Dienst an und kam in acht Jahren vielleicht 2mal zu spät...sicher, an manchen Tagen hing ich ganz schön durch, ich möchte dennoch nicht tauschen. Ich trage nun auch schon seit zwei Jahren keine Armbanduhr mehr, weil ich mich nicht in Zeit pressen lassen, das nahm mir den Druck. Das schlimmste ist: egal was du tust, du änderst nichts an der Situation deines Kindes-aber ein Job kann mehr als nur Unterhalt sichern: er macht dich sicherer.

liebe Grüsse
italozicke8 11.05.2011, 14:31#8
AW: behindertes Kind - Pflicht zu arbeiten?

Hallo,ich habe mich soeben hier angemeldet,weil ich als alleinerziehende Mutter 2 Kinder,eins schwerbehindert genau das Problem habe,das man,obwohl ich einen 400 Euro Job habe,einen Teilzeit Job machen soll.Jedenfalls habe ich hier eine Mail gelesen,ich glaub,sie heisst Ramona,ihre Tochter,ich glaub Svenja hat auch die tuberöse Hirnsklerose,wie mein Sohn.Ich würde sehr gerne Kontakt zu der Frau aufnehmen,da ich aufgrund der Krankheit noch keinen kennengelernt habe.Zum austauschen.Mein Laptop ist aber eben abgestürzt und ich weiss nicht,wie ich diese Frau hier wiederfinde.Kann mir einer helfen?? Danke italozicke8
Sanne40 11.05.2011, 16:13#9
AW: behindertes Kind - Pflicht zu arbeiten?

Ich bin zwar nicht alleinerziehend, aber wir hatten/haben ähnliche Probleme, da mein Mann auch kein Großverdiener ist.

Eine zeitlang mußte ich unseren Kleinen mit auf die Arbeit nehmen oder teure Tagesmütter bezahlen, um meine Arbeit so lange wie möglich zu "retten".

Letztendlich habe ich meine 3/4 Stelle doch aufgegeben und jobbe jetzt auf 400 Euro Basis. Dort bin ich relativ flexibel und kann zuhause bleiben wenn das Kind krank ist oder der Schulbegleiter ausfällt und das Kind nicht in die Schule kann.
LG v. Sanne
Yvonne 11.05.2011, 18:32#10
AW: behindertes Kind - Pflicht zu arbeiten?

Hallo Italozicke,

herzlich willkommen hier im Forum. Ich hoffe du wirst dich hier wohl fühlen und den ein oder anderen Kontakt knüpfen.
Ich habe mal versucht die Ramona zu finden.
Schau mal, war es dieser Eintrag:

http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=4478#post19052

Liebe Grüße

Yvonne
italozicke8 11.05.2011, 19:05#11
AW: behindertes Kind - Pflicht zu arbeiten?
Zitat von Yvonne
Hallo Italozicke,

herzlich willkommen hier im Forum. Ich hoffe du wirst dich hier wohl fühlen und den ein oder anderen Kontakt knüpfen.
Ich habe mal versucht die Ramona zu finden.
Schau mal, war es dieser Eintrag:

http://www.intakt.info/forum/showthread.php?t=4478#post19052

Liebe Grüße

Yvonne

HalloYvonne,

ja enau der Beitrag war es.Danke dir vielmals,ich habe Ramona gerade direkt geschrieben.Vielen Dank LG
amai 11.05.2011, 21:11#12
AW: behindertes Kind - Pflicht zu arbeiten?

Hallo italozicke8,
auch von mir ein herzliches Willkommen.

Hat dein Kind eine Pflegestufe?

Zur Zumutbarkeit steht im Gesetz folgendes:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0201000
"§ 10
Zumutbarkeit
Text ab 01.01.2005
(1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die Agentur für Arbeit soll in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe darauf hinwirken, dass Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht."

Punkt 1 kann ja auch gegeben sein, wenn die Pflege des Kindes einen sehr physisch (nächtliche Pflege und Störungen z.B.) und/oder psychisch belastet.

LG, amai
italozicke8 11.05.2011, 21:22#13
AW: behindertes Kind - Pflicht zu arbeiten?

Hallo,ja hat er Pflegestufe 3,aber da er ja bis um 16 Uhr in der Schule ist könnte ch vormittags arbeiten gehen.Mein jüngerer Sohn ist bis 14 uhr in der Schule,Und ich habe ja nen 400 euro Job,aber die meinen,da der Job nur am we ist sollte ich unter der Woche wenigstens eine teilzeit annehmenLG
Yvonne 11.05.2011, 21:39#14
AW: behindertes Kind - Pflicht zu arbeiten?

Hallo an alle interessierten,

habe noch was gefunden. Füge es als Anhang bei. Dort ist geregelt wieviel zumutbare Arbeitszeiten man bei den einzelnen Pflegestufen nachgehen muss. Zu finden auf seite 10/11

Liebe Grüße

Yvonne