Ich habe da mal eine Frage. Wie sieht es mit den Plegezeiten wärend des Schulbesuchs aus. Mein Sohn ist in einer Ganztagsschule und muß dort auch zum Mittagessen betreut werden. Auserdem werden die Toilettengänge und das Waschen angeleitet. Kann ich diese Zeiten in meinem Pflegetagebuch für den MDK mit aufführen?
Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Beantwortung

Hallo Marion,
ich kann Dir leider keine Antwort auf Deine Frage geben, da mein Sohn Maximilian erst nächstes bzw. übernächstes Jahr in die Schule kommt aber ich hab eine Frage diesbezüglich an Dich: Geht Dein Sohn in eine integrative Schule oder eine "normale" Grundschule? Bei uns steht nämlich im Moment das Thema Schule an und wir denken dass für Maximilian (er hat eine spastische Diparese, Pflegestufe I) eine integrative Schule geeignet wäre, da seine geistigen Fähigkeiten schon fast im Hochbegabtenbereich lt. Test liegen und er auf der reinen Körperbehindertenschule nicht genug gefördert werden könnte. Danke schon mal im voraus und ich hoffe, Dir kann hier doch noch jemand Antwort auf Deine eigentliche Frage geben...
Liebe Grüße Peggy
also - dann versuch ich es mal.
als der mdk bei uns war zur begutachtung wurde überhaupt keine frage gestellt, ob mein sohn überhaupt zur schule geht und wieviel stunden er am tag zuhause ist. die begutachtung lief so ab, als wäre er ständig 24 stunden am tag zuhause.
ich gehe einfach mal davon aus, dass dies normal ist. sonst würde ja wahrscheinlich keiner von uns pflegegeld bekommen, da die kinder in schule oder kindergarten sind.
gruß
ute
Hallo,
nach meinem Wissen interessiert sich der MDK für alle Zeiten der Grundpflege, egal wo und von wem sie erbracht werden. Außerdem ist dein Kind ja auch fast die Hälfte des Jahres zuhause, selbst wenn es nicht krank ist.
Ulrich