Hallo!
Wir haben einen gesitig behinderten Sohn und dieser gilt deliktunfähig. Er kann also für sein Handeln (Sachschäden) nicht verantwortlich gemacht werden.
Da dies natürlich früher oder später entweder zu Lasten unseres Geldbeutels geht (weil man dann selbst zahlt) oder man Freundschaften riskiert (wenn man nicht zahlt). als dann unser Sohn im vergangenen Jahr einem Mitschüler die Brille beschädigte, die aber zum Glück probemlos kostenfrei repariert wurde waren wir sehr froh darüber zu hören, dass die Bruderhilfe eine Haftpflichtversicherung anbietet, die eben auch Schäden von delitkunfähigen Menschen ersetzt.
Nun habe ich von einem Bekannten erfahren, dass sein Kind in der Schule eine Brille eines anderen indes beschädigt hat (kennen wir ja auch). Der Vater hat im guten Glauben bei der Bruderhilfe angerufen. Es kamen zwei Fragen: "War die Brille aufgesetzt" und "Ist es in der Schule passiert?" Beides wurde wahrheitsgemäß mit Ja beantwortet.
Danach kam die knappe Antwort. "Die Brille zählt als Hilfsmittel und da es in der Schule passiert ist, muss die Unfallkasse des Schulträgers aufkommen."
Tut sie aber nicht. Und nun musste mein Bekannter doch die Brille aus eigener Tasche zahlen, um keinen Ärger in der Schule zu erzeugen.
Das kanns doch wohl nicht sein, oder?? Gerade dafür hab ich (und auch er) doch die Versicherung abgeschlossen.
Wird dann kein Schaden, der in der Schule geschieht beglichen oder nur keine Brillen oder hätte sie nicht aufgesetzt sein dürfen????
Habt Ihr Erahrungen mit der Bruderhilfe oder mit solchen Fällen?
Danke vorab, Reinhard
Wir haben einen gesitig behinderten Sohn und dieser gilt deliktunfähig. Er kann also für sein Handeln (Sachschäden) nicht verantwortlich gemacht werden.
Da dies natürlich früher oder später entweder zu Lasten unseres Geldbeutels geht (weil man dann selbst zahlt) oder man Freundschaften riskiert (wenn man nicht zahlt). als dann unser Sohn im vergangenen Jahr einem Mitschüler die Brille beschädigte, die aber zum Glück probemlos kostenfrei repariert wurde waren wir sehr froh darüber zu hören, dass die Bruderhilfe eine Haftpflichtversicherung anbietet, die eben auch Schäden von delitkunfähigen Menschen ersetzt.
Nun habe ich von einem Bekannten erfahren, dass sein Kind in der Schule eine Brille eines anderen indes beschädigt hat (kennen wir ja auch). Der Vater hat im guten Glauben bei der Bruderhilfe angerufen. Es kamen zwei Fragen: "War die Brille aufgesetzt" und "Ist es in der Schule passiert?" Beides wurde wahrheitsgemäß mit Ja beantwortet.
Danach kam die knappe Antwort. "Die Brille zählt als Hilfsmittel und da es in der Schule passiert ist, muss die Unfallkasse des Schulträgers aufkommen."
Tut sie aber nicht. Und nun musste mein Bekannter doch die Brille aus eigener Tasche zahlen, um keinen Ärger in der Schule zu erzeugen.
Das kanns doch wohl nicht sein, oder?? Gerade dafür hab ich (und auch er) doch die Versicherung abgeschlossen.
Wird dann kein Schaden, der in der Schule geschieht beglichen oder nur keine Brillen oder hätte sie nicht aufgesetzt sein dürfen????
Habt Ihr Erahrungen mit der Bruderhilfe oder mit solchen Fällen?
Danke vorab, Reinhard