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Brille beschädigt - Haftpflicht streikt

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    Brille beschädigt - Haftpflicht streikt

    Hallo!

    Wir haben einen gesitig behinderten Sohn und dieser gilt deliktunfähig. Er kann also für sein Handeln (Sachschäden) nicht verantwortlich gemacht werden.
    Da dies natürlich früher oder später entweder zu Lasten unseres Geldbeutels geht (weil man dann selbst zahlt) oder man Freundschaften riskiert (wenn man nicht zahlt). als dann unser Sohn im vergangenen Jahr einem Mitschüler die Brille beschädigte, die aber zum Glück probemlos kostenfrei repariert wurde waren wir sehr froh darüber zu hören, dass die Bruderhilfe eine Haftpflichtversicherung anbietet, die eben auch Schäden von delitkunfähigen Menschen ersetzt.

    Nun habe ich von einem Bekannten erfahren, dass sein Kind in der Schule eine Brille eines anderen indes beschädigt hat (kennen wir ja auch). Der Vater hat im guten Glauben bei der Bruderhilfe angerufen. Es kamen zwei Fragen: "War die Brille aufgesetzt" und "Ist es in der Schule passiert?" Beides wurde wahrheitsgemäß mit Ja beantwortet.

    Danach kam die knappe Antwort. "Die Brille zählt als Hilfsmittel und da es in der Schule passiert ist, muss die Unfallkasse des Schulträgers aufkommen."
    Tut sie aber nicht. Und nun musste mein Bekannter doch die Brille aus eigener Tasche zahlen, um keinen Ärger in der Schule zu erzeugen.

    Das kanns doch wohl nicht sein, oder?? Gerade dafür hab ich (und auch er) doch die Versicherung abgeschlossen.
    Wird dann kein Schaden, der in der Schule geschieht beglichen oder nur keine Brillen oder hätte sie nicht aufgesetzt sein dürfen????

    Habt Ihr Erahrungen mit der Bruderhilfe oder mit solchen Fällen?

    Danke vorab, Reinhard

    #2
    AW: Brille beschädigt - Haftpflicht streikt

    Hallo,

    Es ist wirklich so, dass die Schule, bzw. das Personal für so etwas versichert ist. Da alles mit der lieben Bürokratie verbunden ist, drücken die sich sehr gerne. Zudem liegt dann der Hauch einer Verletzung der Aufsichtspflicht im Raum. Das von dir geschilderte Problem ist bekannt. An unserer Schule wurde viel geklaut. Waren Lehrer betroffen, wurde wegen 10€ die Polizei gerufen. Wurden Eltern in der Ausführung ihres Ehrenamtes um zum Teil höhere Sachwerte erleichtert, drückte man halt mal ein Bedauern aus. Das gleiche mit fehlenden hochwertigen Kleidungsstücken. Kommt immer darauf an, von welcher Seite man es sieht. Ich würde es auch privat bezahlen, weil mir die Freundschaft dieses Wert wäre. Wir Eltern haben es meist untereinander gelöst, weil es einfacher ist und man nicht aufgrund des Verhalten des Kindes noch mehr verletzt und angegriffen wird. Es ist aber nicht der richtige Weg.

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      #3
      AW: Brille beschädigt - Haftpflicht streikt

      Hallo Reinhard,

      meine Tochter war einmal in einer Einrichtung untergebracht. Dort hat sie auch einem anderen Kind die Brille zerbrochen. Unsere Haftpflichtversicherung hat den Schaden damals bezahlt. Von Bruderhilfe weiß ich nichts. Meine Tochter war damals familienversichert. Auch bei gesunden Kindern kann sowas vorkommen.

      Viele Grüße Micha

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        #4
        AW: Brille beschädigt - Haftpflicht streikt

        Ich habe heute bei der GUV (Gemeindeunfallversicherung) angerufen. Das ist in der Regel der Versicherungsträger der Gemeinden und somit Schulen.
        Auskunft: Natürlich wird die Brille von der GUV bezahlt. Die Lehrer müssen nur einen entsprechenden Unfallbericht ausfüllen. Die Dame meinte auch, dass alle Schulen hinreichend informiert wurden. Daher wäre es kaum verständlich, wenn Lehrer die Eltern zur Kasse bitten würden.

        Brillen und Hörgeräte gelten als Hilfsmittel, das bedeutet sie ersetzen in gewissem Umfang Körperteile.
        Insofern die Brille beim Unfall auf der Nase gesessen hat, gibt es keinerlei Probleme. Nur wenndie Brille abgesetzt wurde und auf einem Stuhl liegt und jemand setzt sich drauf, dann wirds schwierig.

        Die Beschädigung anderer Dinge, wie z.B. ein Kleidungsstück wird aus Versehen angemalt, ist über die Haftpflichtversicherung der Schule abgesichert.

        Ich meinte, dass unsere Schule vermutlich gar nicht so eine Versicherung hat. Das wurde gleich verneint, denn so eine Versicherung bräuchte jede Schule.

        Fazit: Wenn euer Kind (bis 7 Jahre oder mit geistiger Behinderung) einen Schaden in der Schule anrichtet, dann haftet die Schule.

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          #5
          AW: Brille beschädigt - Haftpflicht streikt

          Hallo Reini,

          vielen Dank für deine Info. Mir war bewusst, dass die Schulen versichert sind und zahlen müssen. Aber mit deiner neusten Info ist es jetzt eine sichere Grundlage für alle von einem Schaden Betroffenen und vor allem auch gleich die Grundlage, in welchem Fall gezahlt werden muss. Traurig, dass du bzw. man sich da erst selbst drum kümmern muss, um an sein Recht zu gelangen.

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            #6
            AW: Brille beschädigt - Haftpflicht streikt

            Ich finde das auch krass. Ich finde schon dass die Schulen einem da auch ein wenig entgegen kommen sollten. Aber am Ende schaut jeder auf sein eigenes Wohlergehen.

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              #7
              AW: Brille beschädigt - Haftpflicht streikt

              Hallo Norbmi,

              schön dass du aus dem wunderschönen Dresden zu uns gefunden hast. Vielleicht magst du uns einen Namen verraten, damit wir dich ansprechen können? Das wäre irgendwie ein Zeichen für einen netten und guten Austausch. Ich möchte in diesem Zug auch mal einfach wieder auf unsere Vorstellungsrunde, ganz oben im Forum angesiedelt, hinweisen. Ein paar Worte zu euch selbst kommen immer gut an und hilft bei Fragen auch schneller als neuer User erkannt zu werden.
              Traut euch, wir Moderatoren freuen uns auf euch.

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