Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage, die sich zum Glück noch nicht stellt und hoffentlich auch lange nicht stellen wird.
Es geht darum, wie es weiter geht, wenn die Mutter eines behinderten Kindes stirbt oder aus irgendeinen Grund nicht mehr für dieses Kind entscheiden kann?
Zur Situation:
Ich bin der Stiefvater (blödes Wort) von Marcel 13 Jahre. Mit meiner Frau habe ich noch ein gemeinsames Kind Marvin 5 Jahre.
Marcel ist vor 8 Jahren zusammen mit seiner Mama zu mir gezogen. Damals war er kurz vor dem 5. Lebensjahr. Sein leibl. Vater hatte sich damals schon nicht viel aus ihm gemacht, so dass Marcel mich als seinen Papa sieht und dies auch zeigt.
Sein leibl. Vater hat Ihn zuletzt vor ca. 7 Jahren genommen und meiner Frau wurde im Jahr 2006 auch bereits dass alleinige Sorgerecht (natürlich mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) zugesprochen.
Das er seit ca. 7 Jahren keinen Unterhalt zahlt, sei nur am Rande erwähnt.
Marcel kann wegen seiner Behinderung nicht sprechen oder schreiben.
Da ich Marcel ebenfalls als meinen Sohn sehe, da ich auch schon einiges mitgemacht habe was zusammenschweist, würde es mir dass Herz brechen wenn er im schlimmsten Fall wieder zu seinen leibl. Vater müsste. Nicht zu vergessen ist natürlich auch, dass er dann in diesem Fall von seinem Bruder Marvin getrennt würde und dies für Ihn und auch für Marvin "grausam" wäre.
Marcel wurde nur durch mich und meine Frau großgezogen, was nicht immer einfach war.
Wir hatten hier keinerlei Unterstützung durch die Großeltern oder andere Verwandte.
Meine Frau und Ich sind beide bei bester Gesundheit und hoffen, dass bleibt die nächsten Jahrzehnte auch noch so.
Es wäre aber schön wenn mir jemand einen Tip geben kann, wie man es regeln kann, dass wenn der schlimmste Fall eintritt auch ich entscheiden kann, wo Marcel lebt und wo er Aufwächst.
Ach ja, und wenn jemand weiß wie wir es machen können, damit Marcel auch unseren Familiennamen bekommt (er trägt leider noch den Namen seines leibl. Vaters, wir haben den Geburtsnamen meiner Frau angenommen) kriegt der- oder diejenige einen dicken schmatzer wenn es klappt.
Viele liebe Grüße
Ich habe mal eine Frage, die sich zum Glück noch nicht stellt und hoffentlich auch lange nicht stellen wird.
Es geht darum, wie es weiter geht, wenn die Mutter eines behinderten Kindes stirbt oder aus irgendeinen Grund nicht mehr für dieses Kind entscheiden kann?
Zur Situation:
Ich bin der Stiefvater (blödes Wort) von Marcel 13 Jahre. Mit meiner Frau habe ich noch ein gemeinsames Kind Marvin 5 Jahre.
Marcel ist vor 8 Jahren zusammen mit seiner Mama zu mir gezogen. Damals war er kurz vor dem 5. Lebensjahr. Sein leibl. Vater hatte sich damals schon nicht viel aus ihm gemacht, so dass Marcel mich als seinen Papa sieht und dies auch zeigt.
Sein leibl. Vater hat Ihn zuletzt vor ca. 7 Jahren genommen und meiner Frau wurde im Jahr 2006 auch bereits dass alleinige Sorgerecht (natürlich mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) zugesprochen.
Das er seit ca. 7 Jahren keinen Unterhalt zahlt, sei nur am Rande erwähnt.
Marcel kann wegen seiner Behinderung nicht sprechen oder schreiben.
Da ich Marcel ebenfalls als meinen Sohn sehe, da ich auch schon einiges mitgemacht habe was zusammenschweist, würde es mir dass Herz brechen wenn er im schlimmsten Fall wieder zu seinen leibl. Vater müsste. Nicht zu vergessen ist natürlich auch, dass er dann in diesem Fall von seinem Bruder Marvin getrennt würde und dies für Ihn und auch für Marvin "grausam" wäre.
Marcel wurde nur durch mich und meine Frau großgezogen, was nicht immer einfach war.
Wir hatten hier keinerlei Unterstützung durch die Großeltern oder andere Verwandte.
Meine Frau und Ich sind beide bei bester Gesundheit und hoffen, dass bleibt die nächsten Jahrzehnte auch noch so.
Es wäre aber schön wenn mir jemand einen Tip geben kann, wie man es regeln kann, dass wenn der schlimmste Fall eintritt auch ich entscheiden kann, wo Marcel lebt und wo er Aufwächst.
Ach ja, und wenn jemand weiß wie wir es machen können, damit Marcel auch unseren Familiennamen bekommt (er trägt leider noch den Namen seines leibl. Vaters, wir haben den Geburtsnamen meiner Frau angenommen) kriegt der- oder diejenige einen dicken schmatzer wenn es klappt.
Viele liebe Grüße