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Sorgerecht für Stiefvater bei Tod der Mutter?

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    Sorgerecht für Stiefvater bei Tod der Mutter?

    Hallo zusammen!

    Ich habe mal eine Frage, die sich zum Glück noch nicht stellt und hoffentlich auch lange nicht stellen wird.

    Es geht darum, wie es weiter geht, wenn die Mutter eines behinderten Kindes stirbt oder aus irgendeinen Grund nicht mehr für dieses Kind entscheiden kann?

    Zur Situation:
    Ich bin der Stiefvater (blödes Wort) von Marcel 13 Jahre. Mit meiner Frau habe ich noch ein gemeinsames Kind Marvin 5 Jahre.
    Marcel ist vor 8 Jahren zusammen mit seiner Mama zu mir gezogen. Damals war er kurz vor dem 5. Lebensjahr. Sein leibl. Vater hatte sich damals schon nicht viel aus ihm gemacht, so dass Marcel mich als seinen Papa sieht und dies auch zeigt.
    Sein leibl. Vater hat Ihn zuletzt vor ca. 7 Jahren genommen und meiner Frau wurde im Jahr 2006 auch bereits dass alleinige Sorgerecht (natürlich mit Aufenthaltsbestimmungsrecht) zugesprochen.
    Das er seit ca. 7 Jahren keinen Unterhalt zahlt, sei nur am Rande erwähnt.

    Marcel kann wegen seiner Behinderung nicht sprechen oder schreiben.

    Da ich Marcel ebenfalls als meinen Sohn sehe, da ich auch schon einiges mitgemacht habe was zusammenschweist, würde es mir dass Herz brechen wenn er im schlimmsten Fall wieder zu seinen leibl. Vater müsste. Nicht zu vergessen ist natürlich auch, dass er dann in diesem Fall von seinem Bruder Marvin getrennt würde und dies für Ihn und auch für Marvin "grausam" wäre.
    Marcel wurde nur durch mich und meine Frau großgezogen, was nicht immer einfach war.
    Wir hatten hier keinerlei Unterstützung durch die Großeltern oder andere Verwandte.

    Meine Frau und Ich sind beide bei bester Gesundheit und hoffen, dass bleibt die nächsten Jahrzehnte auch noch so.

    Es wäre aber schön wenn mir jemand einen Tip geben kann, wie man es regeln kann, dass wenn der schlimmste Fall eintritt auch ich entscheiden kann, wo Marcel lebt und wo er Aufwächst.

    Ach ja, und wenn jemand weiß wie wir es machen können, damit Marcel auch unseren Familiennamen bekommt (er trägt leider noch den Namen seines leibl. Vaters, wir haben den Geburtsnamen meiner Frau angenommen) kriegt der- oder diejenige einen dicken schmatzer wenn es klappt.

    Viele liebe Grüße

    #2
    AW: Sorgerecht für Stiefvater bei Tod der Mutter?

    Hallo Bimbipapa

    und herzlich Willkommen bei uns

    Hier mein Vorschlag , in solchen Fällen hilft das JA ( Jugendamt ) Sorgerecht und Familiennamen, Beim Familiennamen weiß ich persönlich das man hier die Zustimmung des Leiblichen Vaters braucht.

    Der nächste Ratschlag wäre Adoption, stimmt der Leibliche Vater nicht zu könnte man dies übers Gericht klären lassen , da es hier um das Kindeswohl geht

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      #3
      AW: Sorgerecht für Stiefvater bei Tod der Mutter?

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!

      Da wir sowiese wegen dem laufenden fehlenden Unterhalt von den leiblichen Vater öfters beim Jugendamt sind, werden wir da mal Nachfragen ob die uns weiter helfen können. Vielleicht gibt es ja irgendeinen Vordruck den meine Frau für den Fall der Fälle ausfüllen kann.

      Das mit dem Namenswechsel, werden wir wohl oder übell über ein Gericht klären lassen.

      Adoption können wir nicht machen, da es hier um mehr geht und es dem leibl. Vater nicht zu leicht gemacht werden soll sich vor seiner Unterhaltsverpflichtung zu drücken.

      Viele liebe Grüsse

      Bimbipapa

      Kommentar


        #4
        AW: Sorgerecht für Stiefvater bei Tod der Mutter?

        Hallo Bimbipapa,

        wenn dir soviel daran liegt, immer für dieses Kind sorgen zu können, es euren Familiennamen tragen sollte und der leibliche Vater möglichst keine Rechte an seinem eigenen Kind nach einem möglichen vorzeitigem Ableben dessen leiblicher Mutter haben sollte, verstehe ich leider jetzt wirklich nicht, bzw. kann es nicht nachvollziehen, warum dann eine Adoption, die alles vereinfachen und klären würde, nicht möglich ist.

        Wenn es um mehr geht und es dem leibl. Vater nicht zu leicht gemacht werden soll, Geld von ihm nach wie vor wichtig ist, auch wenn gar keines kommt, bleibt ihm auch das Recht, sich seinem Kind zuwenden zu dürfen, wenn es die Lage bestimmen würde.

        Ich denke erst einmal an das Kindeswohl - dass sollte bei eurer Entscheidung allein im Vordergrund stehen. Sollte dieses bei einem Verlust der leibl. Mutter in Frage stehen, weil es evtl. dem Vater zugesprochen werden würde und ihr heute die Möglichkeit hättet, dem vorzusorgen und drohende Gefahren damit für die Zukunft abzuwenden, was zählt dann der Anspruch auf Unterhalt, der gar nicht kommt?

        LG
        Löwenkind

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