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Verweigerung von Eingliederungshilfe durch das Jug

Torsten 12.02.2011, 16:33#1
Hallo Zusammen,

ich hoffe das ich hier richtig bin und ihr mir weiterhelfen könnt.
Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn bekam Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Er erhielt im SPZ
ein Sozialkompetenztraining, welches dringend angeraten ist.
Da wir uns zur Zeit mit dem Jugendamt vor dem Verwaltungsgericht wegen Eingliederungshilfe für die Schule streiten, hat das Jugendamt doch tatsächlich auch das Sozialkompetenztraining gestrichen mit der Begründung:
"In der Zwischenzeit wurde das Verfahren wegen Eingliederungshilfe in der
... Schule beim Verwaltungsgericht ... anhängig. Wir bitten daher um Verständnis,
bis zur Entscheidung des Urteils eine Behandlungspause einzulegen.
Sollten Sie mit der Klage Erfolg haben, kann die Therapie ja fortgesetzt werden".
Anmerkung meinerseits:
Verwaltungsgericht-Bayerischer Verwaltungsgerichtshof-Bundesverwaltungsgericht
Dauer mindestens 3 Jahre.
Mein Sohn ist aber mittlerweile schon auf der 6. Schule und zwei Schuljahre
zurückgesetzt. Fällt jetzt noch das Sozialkompetenztraining aus, kann er wahr-
scheinlich schon wieder die Schule wechseln!!!
Weiss jemand ob man wegen dieses Verhaltens von Seiten des Jugendamts
eine Strafanzeige wegen
§ 223 StGB Körperverletzung
§ 225 StGB Mißhandlung von Schutzbefohlenen
§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
gegen das Jugendamt stellen kann.
Ich bräuchte hier bitte, bitte eure Hilfe.
Seti 12.02.2011, 18:06#2
AW: Verweigerung von Eingliederungshilfe durch das
Zitat von Torsten
Hallo Zusammen,

ich hoffe das ich hier richtig bin und ihr mir weiterhelfen könnt.
Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn bekam Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Er erhielt im SPZ
ein Sozialkompetenztraining, welches dringend angeraten ist.
Da wir uns zur Zeit mit dem Jugendamt vor dem Verwaltungsgericht wegen Eingliederungshilfe für die Schule streiten, hat das Jugendamt doch tatsächlich auch das Sozialkompetenztraining gestrichen mit der Begründung:
"In der Zwischenzeit wurde das Verfahren wegen Eingliederungshilfe in der
... Schule beim Verwaltungsgericht ... anhängig. Wir bitten daher um Verständnis,
bis zur Entscheidung des Urteils eine Behandlungspause einzulegen.
Sollten Sie mit der Klage Erfolg haben, kann die Therapie ja fortgesetzt werden".
Anmerkung meinerseits:
Verwaltungsgericht-Bayerischer Verwaltungsgerichtshof-Bundesverwaltungsgericht
Dauer mindestens 3 Jahre.
Mein Sohn ist aber mittlerweile schon auf der 6. Schule und zwei Schuljahre
zurückgesetzt. Fällt jetzt noch das Sozialkompetenztraining aus, kann er wahr-
scheinlich schon wieder die Schule wechseln!!!
Weiss jemand ob man wegen dieses Verhaltens von Seiten des Jugendamts
eine Strafanzeige wegen
§ 223 StGB Körperverletzung
§ 225 StGB Mißhandlung von Schutzbefohlenen
§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
gegen das Jugendamt stellen kann.
Ich bräuchte hier bitte, bitte eure Hilfe.
Weiss jemand ob man wegen dieses Verhaltens von Seiten des Jugendamts
eine Strafanzeige wegen
§ 223 StGB Körperverletzung
§ 225 StGB Mißhandlung von Schutzbefohlenen
§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
gegen das Jugendamt stellen kann.

Nein kannst Du nicht.

Habt Ihr einen Anwalt ???

Es gibt ein Urteil ob dies bei Euch auch zählt kann ich leider nicht sagen

http://www.lernfoerderung.de/loader/schule/lernen/lernseiten/legasthenie/lrs25.htm

http://www.lvl-hessen.de/pdf/Pressemitteilung_September_2009.pdf
**Claudia** 12.02.2011, 23:05#3
AW: Verweigerung von Eingliederungshilfe durch das

Hallo Torsten,

das hier habe ich gefunden - ich weiss jetzt nicht, ob Dir das konkret weiterhilft?

http://www.blja.bayern.de/textoffice/bekanntmachungen/amseingliederungshilfe.html


http://www.agsp.de/assets/applets/Globalrichtlinie_J8-03.pdf
amai 13.02.2011, 00:45#4
AW: Verweigerung von Eingliederungshilfe durch das

Hallo Torsten,
erst einmal herzlich willkommen.
Ohne einen kompetenten Anwalt der fit ist in Sozial- und Verwaltungsrecht (Jugendamt läuft über Verwaltungsgerichtsbarkeit) werdet ihr wohl kaum weiterkommen.
Ihr solltet die Möglichkeit eines Eilantrages prüfen lassen und von Schule und Ärzten entsprechende Berichte und Stellungnahmen anfertigen lassen, die die unbedingte Notwendigkeit der Fortführung dieser Therapie belegen.

Aber vorher solltet ihr schauen und prüfen: wie lange war das Sozialkompetenztraining denn als Maßnahme im letzten Bescheid des Jugendamtes bewilligt worden? Ist dieser Bescheid mit dem letzten euch zugegangenen Schreiben aus dem du zitierst oder einem anderen Bescheid geändert oder zurückgenommen worden?

Wenn nicht , gilt der ursprüngliche Bescheid bis zum dort genannten Fristablauf fort.

Mit Strafrecht kenne ich mich überhaupt nicht aus.

Ich wünsche euch viel Kraft und Erfolg.
Mich würde es freuen, wenn du über den weiteren Verlauf berichten würdest.

LG, amai
Sanne40 16.02.2011, 12:17#5
AW: Verweigerung von Eingliederungshilfe durch das

Hallo Thorsten,
ich kann Dir nur soviel sagen, daß wir - außer uns - noch eine Familie kennen, die kurz davor steht, wegen Ablehnung der Eingliederungshilfe, hier in unserem Fall ein Schulbegleiter, vor Gericht zu ziehen.

Hast Du Dich schon an den Behindertenbeauftragten gewandt? Der könnte zumindest einen guten Rechtsanwalt benennen.
LG v. Sanne