Hallo Zusammen,
ich hoffe das ich hier richtig bin und ihr mir weiterhelfen könnt.
Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn bekam Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Er erhielt im SPZ
ein Sozialkompetenztraining, welches dringend angeraten ist.
Da wir uns zur Zeit mit dem Jugendamt vor dem Verwaltungsgericht wegen Eingliederungshilfe für die Schule streiten, hat das Jugendamt doch tatsächlich auch das Sozialkompetenztraining gestrichen mit der Begründung:
"In der Zwischenzeit wurde das Verfahren wegen Eingliederungshilfe in der
... Schule beim Verwaltungsgericht ... anhängig. Wir bitten daher um Verständnis,
bis zur Entscheidung des Urteils eine Behandlungspause einzulegen.
Sollten Sie mit der Klage Erfolg haben, kann die Therapie ja fortgesetzt werden".
Anmerkung meinerseits:
Verwaltungsgericht-Bayerischer Verwaltungsgerichtshof-Bundesverwaltungsgericht
Dauer mindestens 3 Jahre.
Mein Sohn ist aber mittlerweile schon auf der 6. Schule und zwei Schuljahre
zurückgesetzt. Fällt jetzt noch das Sozialkompetenztraining aus, kann er wahr-
scheinlich schon wieder die Schule wechseln!!!
Weiss jemand ob man wegen dieses Verhaltens von Seiten des Jugendamts
eine Strafanzeige wegen
§ 223 StGB Körperverletzung
§ 225 StGB Mißhandlung von Schutzbefohlenen
§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
gegen das Jugendamt stellen kann.
Ich bräuchte hier bitte, bitte eure Hilfe.
ich hoffe das ich hier richtig bin und ihr mir weiterhelfen könnt.
Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn bekam Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Er erhielt im SPZ
ein Sozialkompetenztraining, welches dringend angeraten ist.
Da wir uns zur Zeit mit dem Jugendamt vor dem Verwaltungsgericht wegen Eingliederungshilfe für die Schule streiten, hat das Jugendamt doch tatsächlich auch das Sozialkompetenztraining gestrichen mit der Begründung:
"In der Zwischenzeit wurde das Verfahren wegen Eingliederungshilfe in der
... Schule beim Verwaltungsgericht ... anhängig. Wir bitten daher um Verständnis,
bis zur Entscheidung des Urteils eine Behandlungspause einzulegen.
Sollten Sie mit der Klage Erfolg haben, kann die Therapie ja fortgesetzt werden".
Anmerkung meinerseits:
Verwaltungsgericht-Bayerischer Verwaltungsgerichtshof-Bundesverwaltungsgericht
Dauer mindestens 3 Jahre.
Mein Sohn ist aber mittlerweile schon auf der 6. Schule und zwei Schuljahre
zurückgesetzt. Fällt jetzt noch das Sozialkompetenztraining aus, kann er wahr-
scheinlich schon wieder die Schule wechseln!!!
Weiss jemand ob man wegen dieses Verhaltens von Seiten des Jugendamts
eine Strafanzeige wegen
§ 223 StGB Körperverletzung
§ 225 StGB Mißhandlung von Schutzbefohlenen
§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung
gegen das Jugendamt stellen kann.
Ich bräuchte hier bitte, bitte eure Hilfe.
