Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Radfahren

**Claudia** 08.08.2009, 10:54#1
Hallo zusammen,

mal auf die Schnelle eine Frage:
unsere Kleine (8 Jahre alt) hat im Behindertenausweis "G, B, H" GdB 80%.

-> Frage -> Wie sieht es bei ihr mit dem Radfahren aus? Darf sie "immer" auf dem Gehweg fahren und darf die Begleitperson im Schrittempo mit ihr auf dem Gehweg fahren?
Fine 08.08.2009, 12:02#2
AW: Radfahren

Hallo claudia,
ich weiss nun nicht, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Aber wir machen das immer so. Noch nie bin ich deswegen angesprochen worden. Spontan würde ich sagen, es ist selbstverständlich, dass ein behindertes Kind auf dem Gehweg fährt, wenn das die sicherste Variante ist. Hast Du deswegen Probleme bekommen?
Fine 08.08.2009, 12:46#3
AW: Radfahren

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kinder-radweg.php.

Hallo Claudia,
da Deine Kleine erst 8 J. ist, darf sie nachdem was hier steht wohl auch aus rechtlicher Sicht. Unabhängig von ihrer Behinderung.
HHelmutS 08.08.2009, 14:39#4
AW: Radfahren
Zitat von **Claudia**

-> Frage -> Wie sieht es bei ihr mit dem Radfahren aus? Darf sie "immer" auf dem Gehweg fahren und darf die Begleitperson im Schrittempo mit ihr auf dem Gehweg fahren?

Hallo Claudia,

wenn Erwachsene neben oder hinter ihren Kindern auf dem Gehweg her fahren, frage ich mich immer, was die dadurch verhindern wollen. Um jederzeit eingreifen zu können, muß man so dicht nebenher fahren, das es... wenn es tatsächlich um Schutz vor irgendwas geht, dadurch zu gefährlich ist. Von hinten kann man so oder so nix machen... außer das vorausfashrende Fahrrad um zuhauen wenn das Kind nicht hören will.... Daher ergibt sich bei einfacher aber gründlicher Betrachtung ... das es am sinnvollsten ist, solange das Kind nicht sicher fahren kann, neben dem Kind her zu laufen. Nur dann kann man jederzeit mit wenig Gefahrenpotential eingreifen wenn´s brennslich werden könnte. Wenn das KInd zu schnell dafür fährt, kann man das Fahrrad entspr. Umbauen.. oder das Fahrradfahren "auf öffentlichen Wegen" lassen. ALLES andere ist sehr leicht.. wenn nicht schon wahnsinnig.

:-) Helmut
**Claudia** 08.08.2009, 17:28#5
AW: Radfahren
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrege...der-radweg.php.

Hallo Claudia,
da Deine Kleine erst 8 J. ist, darf sie nachdem was hier steht wohl auch aus rechtlicher Sicht. Unabhängig von ihrer Behinderung.

Hallo Fine,

danke für Deine informative Antwort!
HHelmutS 21.08.2009, 20:10#6
AW: Radfahren

Fast live von der Fußgängerfront frisch von Bürgersteig... ;-)

Ich war gerade einkaufen, mit Sonja im Rolli. Neben dem schmalen Bürgersteig ist ein leerer Parkstreifen, dann ein leerer Radweg, dann erst kommt die zur Zeit leere Straße ! Wir schieben über den Bürgersteig, da fängt hinter uns jemand wild an zu klingen..." Pas auf ", sagt eine weibliche Stimme... "zuerst fährt Mama an dem Onkel da vorbei, dann du". Wieder wildes geklingel... und schwups drängelt sich eine Radfahrerin wortlos auf dem schmalen Bürgersteig an uns vorbei. Die Frau ist noch nicht ganz vorbei,.... rums.... fährt mir das Kind in die Hacken... und fällt mit dem Fahrrad um.

Ich dreh mich kurz um, kuck ob bei ihm alles ganze geblieben ist, und gehe weiter. Ca. 200 m weiter klingelt es wieder hinter uns..."Würden sie uns wohl eben vorbei lassen" ... Kavalier wie ich bin, schieb ich mit Sonja in die nächste Hauseinfahrt.. mache dabei einen Bogen um eine Tretmine. Genau das machte das Kind, das neben der Mama fuhr auch, fuhr Mama dadurch ins Rad... schwups lagen beide da. Et is zum Glück nich viel passiert, .. nur das es begründete Hoffnung gibt, das die Mutter jetzt begriffen hat, warum man sowas nicht machen sollte.. ;-)

Das soll jetzt sicher nicht heißen, das sich alle so Verhalten... So einen Unfall wegen einer Tretmine, hab ich jedoch schon bei anderen Gelegenheiten, auf breiten Straßen gesehen, als Mutter und Kind dicht nebeneinander her fuhren.

:-) Helmut