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Behinderung und Hund

Wenky 04.06.2009, 17:43#1
Hallo
also ich hab da eine Frage ich habe ja den Behindertenausweiss für mich beantragt und diesen Monat bekomme ich bescheid ich habe Morbus Bechterew und bin schon dreifach versteift vom Vermieter her darf ich keine Tiere halten wie sied das denn aus wenn ich den Behindertenausweis habe muß ich da was bestimmtes haben?
Yvonne 04.06.2009, 18:42#2
AW: Behinderung und Hund

Hallo Wenky,

folgendes habe ich im Netz gefunden:

Hundehaltung:

Selbst wenn im Mietvertrag ein Verbot der Hundehaltung vereinbart ist, darf ein Vermieter dieses Verbot nicht durchsetzen, wenn aufgrund einer Interessenabwägung nach „Treu und Glauben“ dieses Verbot gegenüber einem behinderten Wohnungsnutzer unzulässig ist. Das gilt z. B. für einen Blindenhund (ByObLG 2 Z BR 81/01). Auch gegenüber einer contergangeschädigten Bewohnerin, die Atteste vorweisen konnte, das ein Hund zur Stabilisierung ihres seelischen Zustandes notwendig ist, ist ein Hundeshaltungsverbot nicht durchsetzbar.
ByObLG 2 Z BR 58/00)


Liebe Grüße

Yvonne