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Rollstuhbedarf bei "aussergewöhnlichem" Fall

**Claudia** 26.05.2009, 21:02#1
Hallo zusammen,

seit einiger Zeit unterstütze ich ehrenamtlich eine sehr, sehr junge Mama - sie ist Flüchtling, wurde im Kindesalter entführt, missbraucht und misshandelt, hat es irgendwie hierher geschafft und ist durch die erlittenen Verletzungen durch eine Schusswaffe im Kopfbereich im Kindesalter praktisch wie halbseitig gelähmt (Syringomyelie nennt man das: das kann sich nach einer so schweren Verletzung einschleichen).
http://de.wikipedia.org/wiki/Syringomyelie

Mittlerweile hat sich schon viel getan:
ich habe ihr mit Hilfe des Jugendamtes Familienhilfe organisiert, sie in der Kommunikation mit den Behörden ermutigt und unterstützt, mein Mann wird ihr demnächst einen PC "einrichten" usw. usw.

Leider verschlechtert sich ihr Zustand zusehends. Sie kann nur schwer aus dem Haus, hat lediglich einen Rollator.

Neulich habe ich meinen ganzen Mut zusammengenommen und sie gefragt, ob sie schon mal an einen Rollstuhl gedacht hat.
Sie hat völlig gefasst reagiert und ja: sie hat schon darüber nachgedacht.

Da sie ihre Hände nicht gut bewegen kann, braucht sie einen elektrischen Rollstuhl - aber sie weiss nicht, wo sie den beantragen kann.

Sie ist über das Sozialamt versichert, bezieht "Grundsicherung".

Der SA am Sozialamt ist ein mitfühlender Mitarbeiter, sehr sozial eingestellt (dafür isser ja am Sozialamt ;-) ) und hilft im ganzen Rahmen seines Könnens.

Allerdings wissen "wir" im Moment nicht, ob sie so einen Rollstuhl dann über das Sozialamt beantragen kann oder ob es da einen anderen Träger gibt.

Sie ist so blutjung, es kann nicht sein, dass sie "ausserhalb der Familienhilfe" völlig isoliert leben muss (die Familienhilfe kümmert sich rührend um sie und die Kinder, geht mit ihr einkaufen, gibt sich mit den Kindern ab usw....) - das, was für uns einen Fußweg von 5 Minuten bedeutet, ist für sie ein Hochleistungssport von einer halben Stunde.

Habt Ihr irgendeine Idee, von welcher Stelle sie so einen wirklich notwendigen Rollstuhl beziehen kann?

Erst mal am Sozialamt fragen?
amai 26.05.2009, 21:23#2
AW: Rollstuhbedarf bei "aussergewöhnlichem" Fall

Hallo Claudia,
erster Ansprechpartner wäre die Krankenversicherung, die ist für notwendige Hilfsmittel zuständig. Sie sollte sich in einem Sanitätsfachgeschäft von einem Rehatechniker beraten lassen, was sie braucht und womit sie zurecht kommt. Dann braucht sie von Arzt ein Hilfsmittelrezept wo genau bezeichnet ist was benötigt wird, das wird dann bei der Kasse eingereicht. Es ist nicht immer leicht zu bekommen, was man braucht ohne Widerspruch.

Erst wenn die Kasse nicht leisten muss oder will (und sich das Verfahren dadurch zu lange hinzieht), kann man sich an Sozialamt wenden und das Hilfsmittel über die Eingliederungshilfe beantragen.
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv/33.html
"(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 Abs. 4 ausgeschlossen sind. Der Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich hängt bei stationärer Pflege nicht davon ab, in welchem Umfang eine Teilhabe am Leben der Gemeinschaft noch möglich ist; die Pflicht der stationären Pflegeeinrichtungen zur Vorhaltung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die für den üblichen Pflegebetrieb jeweils notwendig sind, bleibt hiervon unberührt. Für nicht durch Satz 1 ausgeschlossene Hilfsmittel bleibt § 92 Abs. 1 unberührt. Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und, soweit zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen. Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen."

Inwieweit das Verfahren anders ist bei Asylbewerbern weiss ich leider nicht.
LG, amai
**Claudia** 26.05.2009, 21:29#3
AW: Rollstuhbedarf bei "aussergewöhnlichem" Fall

Hallo Amai,

danke Dir für Deine schnelle Antwort :-).

Sie ist nicht "krankenversichert", d.h. bisher ist das Sozialamt für das alles aufgekommen.
Vermutlich wird dann der Weg über das Sozialamt gehen.
Sie ist irgendwie "pro Forma" bei einer KK "versichert" - aber am Sozialamt hat mir der Mitarbeiter erklärt, dass die bisherigen gesundheitlichen Belange quasi über das Sozialamt gingen.

Möglicherweise war der Rollator aber eine Spende aus einer Einrichtung, in der sie bisher gelebt hat.

Der Gesetzestext hilft mir aber schon mal sehr viel weiter. Vielen, vielen Dank!

Ich hoffe so sehr, dass "wir" das durchbekommen - ich habe so eine Hochachtung vor dieser tapferen Frau.
amai 26.05.2009, 21:42#4
AW: Rollstuhbedarf bei "aussergewöhnlichem" Fall

Hallo Claudia,
hier gerade im Asylbewerberleistungsgesetz gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__6.html
§ 6 Sonstige Leistungen
(1) Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerläßlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Die Leistungen sind als Sachleistungen, bei Vorliegen besonderer Umstände als Geldleistung zu gewähren.
(2) Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzen und die besondere Bedürfnisse haben, wie beispielsweise unbegleitete Minderjährige oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, soll die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe gewährt werden."

Habe jetzt aber leider keine Zeit mir das ganze Gesetz durchzuschauen.

LG, amai
**Claudia** 26.05.2009, 21:45#5
AW: Rollstuhbedarf bei "aussergewöhnlichem" Fall

Amai, das hilft mir absolut weiter!
Tausend Dank!!!

Ich speichere mir den Text gleich mal ab :-)!

Nächste Woche habe ich einen Termin bei dem SozPäd, der die Asylbetreuung hauptberuflich macht - da werde ich das gleich ansprechen und den Text mitnehmen.
Ich musste zwar anfangs gaaanz viel Gesetzestexte "büffeln", aber alles habe ich nicht behalten - das ist so vielfältig.