AW: Pflegegeld???
Hallo Magdalena, hallo Olaf,
ich sehe das nicht so optimistisch mit der Pflegestufe 3. Im Alter von 18 Monaten fällt sowieso noch sehr viel Pflege für ein Baby an und für die Pflegegestufe wird ja nur der behinderungsbedingte Mehraufwand angerechnet.
Welche Zeiten für welche Pflegegestufe erreicht werden muss, Abzugszeiten für ein gleichaltriges gesundes Kind in verschiedenen Altersstufen, welche Tätigkeiten für die Pflege zählen usw. kannst du hier nachlesen. Ich weiss, es ist viel Material und auch nicht alles leicht zu lesen, aber sind halt gesetzliche Vorschriften und es ist zu umfangreich, als dass man es alles in ein, zwei Sätzen hier zusammenfassen könnte.Deshalb noch einmal einige Links, die ich schon in dem anderen Beitrag gepostet hatte.
Zur Pflegeversicherung :
http://www.intakt.info/70-0-pflegeversicherung.html
Dann solltest du dir die Pflegegeldfibel die ein betroffener Vater erstellt hat anschauen und mal alles genau mit Zeiten aufschreiben was du an Pflege ausführst. So kannst du abschätzen, ob bzw. welche Pflegestufe für euer Kind zu erreichen wäre.
Die Pflegegeldfibel :
Der Download im ersten Beitrag:
http://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic7006.html
und:
die offiziellen Gutachterrichtlinien, in denen es auch Kapitel speziell zur
Beurteilung von Kindern gibt :
http://www.mdk.de/media/pdf/Begutach...ien_screen.pdf
http://www.intakt.info/99-0-welche-pflegestufe.html
"Es gibt drei Stufen der Pflegebedürftigkeit. Welche Pflegestufe zutrifft ist bei Kindern davon abhängig, wieviel zusätzliche Hilfe Ihr Kind im Vergleich zu einem gesunden gleichaltrigen Kind benötigt. Diese setzt sich zusammen aus
Grundpflege (Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und
hauswirtschaftlicher Versorgung.
Der Mehraufwand für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung muss nach § 15 Abs. 3 SGB XI wöchentlich im Tagesdurchschnitt:
in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen. Zusätzlich muss bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich Hilfe nötig sein und der Betreffende zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen. Zusätzlich muss bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe nötig sein und der Betreffende zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen. Zusätzlich muss bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts (!), Hilfe nötig sein und der Betreffende zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.[...]"
Wobei für ein gesundes Kind im Alter von 18-24 Monaten 208 (falls Treppen zu steigen sind 216) Minuten anfallen. Um auf die genannten Zeiten oben zu kommen müssten diese noch draufgerechnet werden, also insgesamt dann ca 8 einhalb Stunden an Pflege zum Beispiel für die Pflegestufe III .
Ich sage nicht, dass es unmöglich ist, denn ich kann ja garnicht euren konkreten Pflegeaufwand wissen und beurteilen, aber es ist sehr viel Zeit, die man dem Gutachter erst einmal plausibel nachweisen muss.
Es ist wahrscheinlicher, dass man mit zunehmenden Alter in eine höhere Pflegestufe rutscht, weil die Zeiten für die Pflege eines gesunden Kindes ja immer weniger werden.
LG, amai