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betreuungsgeld statt Pflegestufe

Sandra3 05.02.2009, 12:04#1

Hallo Leute
Ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe für meinen Sohn , 8 jahre alt, einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. mein Sohn ist geistig behindert und hat nen Schwerbehindertenausweis mit 70% G,B.
Er benötigt nun mal bei allem Unterstützung weil ihm die Handlungsplanung fehlt.
Der Antrag wurde nun abgelehnt, statt dessen wurde mir dieser erhöhte Betreuungsbedarf anerkannt. Wenn ich dies richtig verstanden habe darf ich nun ambulante pflegefachdienste bis zu 100 € im Monat für die betreuung in anspruch nehmen.Bekomme ich erstattet wenn ich Belege reinreiche. Die sind schon schon mal 2 Witze. Es nützt mir nix meinen Sohn betreuen zu lassen, ich bin alleinerziehende von 3 Kindern. Ausserdem ist es mir als ALG2 Empfänger unmöglich in Vorkasse zu treten.
Ich bin aber auch der Meinung das das Gutachten nicht den Angaben entspricht die ich angegeben habe. Laut Gutachten hat er 29 Minuten in bereich Grundpflege.
Hat jemand eine Idee was ich nun tun kann?? Denn ich würde gerne Widerspruch einlegen, befürchte aber das man als laie da nicht Wirklich ne Chance hat. Vielleicht weiss ja jemand ob ich für diese Angelegenheit einen beratungsschein beim Amtsgericht beantragen könnte, um mir eine Anwalt zu nehmen.
Schon mal super vielen dank für eure antworten.
LG Sandra
amai 05.02.2009, 18:36#2
AW: betreuungsgeld statt Pflegestufe

Hallo Sandra,
ja, du kannst Widerspruch einlegen. Das Gutachten scheint dir ja schon vorzuliegen. Du kannst auch einen Beratungsschein für einen Anwalt beim Amtsgericht beantragen, am besten sollte es ein Anwalt für Sozialrecht sein. Klagen (falls ein Widerspruch nicht erfolgreich wäre)würde dann rechtlich gesehen dein Kind.

Für die Pflege zählt nur die Zeit, die für die pflegerelevanten Tätigkeiten anfällt. Allerdings zählt auch die Anleitung und Beaufsichtigung zu diesen Tätigkeiten, wenn du in dieser Zeit wirklich dabeibleiben musst und nichts anderes erledigen kannst. Das müsste im Widerspruch detailliert ausgearbeitet werden. Gibt es evtl. Verweigerung und Abwehrhandlungen deines Sohnes? Wurden diese als pflegeerschwerend anerkannt und zeitlich berücksichtigt?

Zu den zusätzlichen Betreuungsleistungen: du kannst dem betreuenden Träger eine Abtretungserklärung unterschreiben, dieser übernimmt dann die Abrechnung mit der Kasse direkt. Bestehe aber darauf, dass du ebenfalls eine Kopie der Rechnung bekommst.
Ich denke schon, dass es dir etwas Entlastung bringt. Hast du auch geschaut, ob nicht mehr als zwei Punkte der Kriterien für die zusätzlichen Betreuungsleistungen zutreffen und euch nicht sogar die erhöhten Leistungen von 200 Euro zustehen (es muss ein weiterer
Punkt aus 1, 2, 3, 4, 5, 9 und 11 vorliegen)?

Hier der Link zu der Richtlinie:
http://www.gkv.info/gkv/fileadmin/user_upload/PDF/Rundschreiben_2008/07_Richtlinie.pdf

LG, amai
Manfred45 05.02.2009, 19:07#3
AW: betreuungsgeld statt Pflegestufe

Hallo Sandra

Amai hat eigentlich schon alles gesagt.
Vielleicht hilft dir dein Kinderarzt oder die Klinik bei der Formulierung des Widerspruchs. Es gibt auch Vereine die da sehr gute Hilfe leisten (VDK zb)

Wir befinden uns auch mitten in diesem Kampf um Pflegestufen.
Wichtig ist das du dich nicht entmutigen lässt und kämpfst. Auch wenn es oft schwer fällt.

Und keine Scheu immer wieder zu fragen und auf deine Probleme aufmerksam machen. Es gibt immer wieder Leute die helfen.

Ich kann von uns sagen das wir zb hier im Forum wirklich sehr gute Hilfe,viele Tips und Anregungen bekommen haben.

Niemals aufgeben und kämpfen :-)

Ich wünsche dir viel Erfolg
Sandra3 06.02.2009, 09:07#4
AW: betreuungsgeld statt Pflegestufe

Hallo zusammen

Vielen dank für eure Antworten. Nein ich werde nicht aufgeben. Hier in Wuppertla gib es einen verein für Sozialrecht. handicap e.v. Die haben am 19 weider beratungszeit da werde ichd ann mal hingehn und mich beraten lassen . Bis zum 3.3. 09 habe ich ja Zeit. Werd mich da jedenfalls nicht kleinkriegen lassen. Werd euch dann mal berichten wei es weiter gegangen ist.

LG sandra:-)