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Umbau einer Dusche

miau 02.02.2009, 18:25#1
Hallo,

in unserem Haus im OG befindet sich ein Bad mit einem abgetrennten Duschraum. Darin ist derzeit noch eine Duschwanne eingebaut. Der Raum würde sich anbieten, eine behindertengerechte, ebenerdige Dusche einzubauen.

Gibt es dafür Zuschuss für bindertengerechtes Wohnen?

Es ist so, dass wir die Dusche oben nicht nutzen können, da meine Tochter bei der Nässe ausrutscht. (sie kann sich nicht festhalten von selbst, dazu fehlt ihr die Balance). Dabei wäre der kleine Raum ideal für so eine ebenerdige Duschkabine.

Wo bekomme ich so einen Antrag? Lohnt sich dieser überhaupt?

Liebe Grüße miau
Inge 02.02.2009, 19:51#2
AW: Umbau einer Dusche

Hallo miau,
Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2.557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen.

Quelle und kompletter Text: § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Und hier gibt es auch noch Infos dazu: VDK

Bei uns ging das mit einem Attest des Arztes recht schnell und unproblematisch.
miau 03.02.2009, 09:53#3
AW: Umbau einer Dusche

Hallo Inge,

danke dir, für die schnelle Antwort. Bei der Pflegekasse, beim MDK, muss ich also den Antrag stellen. Wenn das nächste Mal die Pflegestufe beurteilt wird, werde ich die Frau sich mal das Bad anschauen lassen. Mal sehen, was sie sagt.

LG miau
Inge 03.02.2009, 10:58#4
AW: Umbau einer Dusche

Hallo miau,

der vorgeschriebene Pflegeeinsatz, der alle 3 bzw. 6 Monate stattfindet, ist genau der richtige Weg. Wenn die Fachkraft den Umbau befürwortet und ein Attest des behandelnden Arztes vorliegt, dürfte eine Kostenbeteiligung der Pflegekasse kein Problem sein.