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frage zu Pflegegeld

qwerabponny 14.11.2008, 23:14#1
also mein sohn ist GB mit Hyperaktivität,sprachstörung,prob. mit grob und feinmotorik.Im moment läuft ein Antrag vorm Sorzialgericht.Jetzt habe ich aufgeschrieben was ich an zeit zusammen bekomme
ZB:Duschen 2 mal täglich,Wc gang,Wäsche wechsel rauslegen,Essen machen und kleinschneiden,Therapie(VÜ 2 mal in der woche je 1 std),Haushalt plus reinigen wenn er selber macht(VÜ),Einkauf(VÜ),Essen dauert 1std,Bei allem muß ich Beistehn und Anleiten und Beaufsichtigen zusammn kammen ca 424 Min.Plus einige Min. für Tabletten Einnahme usw.
was meint ihr Stufe 1 oder 2?
BHCERG 15.11.2008, 14:01#2
AW: frage zu Pflegegeld

Antwort: diese sind die pflegezeiten an die sich der gutachter/in des MDK bei der begutachtun hält!!

Ganzkörperwäsche
20-25 Min

Teilwäsche Oberkörper
8-10 Min

Teilwäsche Unterkörper
12-15 Min

Teilwäsche Hände/Gesicht
1-2 Min

Duschen
15-20 Min

Baden
20-25 Min

Zahnpflege
5 Min

Kämmen
1-3 Min

Rasieren
5-10 Min

Hilfe beim Wasser lassen
2-3 Min

Hilfe beim Stuhlgang
3-6 Min

Richten der Bekleidung
2 Min

Wechsel Windeln nach Wasser lassen
4-6 Min

Wechsel Windeln nach Stuhlgang
7-10 Min

Wechseln kleinerer Vorlagen
1-2 Min

Wechsel Kontinenzhilfen: Urinbeutel
2-3 Min

Wechsel Kontinenzhilfen: Stomabeutel
3-4 Min

Essen
Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
2-3 Min

Aufnahme der Nahrung
15-20 Min

Mobilität: Gehen, Anziehen etc.
Einfache Hilfe beim Aufstehen/Hinlegen/Lagern
1-2 Min

An-/ und Auskleiden
2-3 Min

Ankleiden komplett
8-10 Min

Ankleiden teilweise (Ober-/Unterkörper)
5-6 Min

Entkleiden komplett
4-6 Min

Entkleiden teilweise (Ober-/Unterkörper)
2-3 Min

Gehen
individuell

Stehen (Transfer)
1 Min

Treppen steigen
individuell

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
individuell


Dies sind die zeiten für die vorgaben in die pflegestufe III (300 Minuten, 240 für PfdlegestufeII)
Körperpflegezeiten:

Ganzkörperwäsche: 3 x wöchentlich 25 Minuten pro Tag, Gesamt: 25
Teilwäsche Hände/Gesicht : 4 x täglich 2 Minuten -„- , -„- 4
Duschen, abends: 7 x wöchentlich 36 Minuten -„- , -„- 36
Zahnpflege: 2 x täglich 7 Minuten -„- , -„- 14
Kämen: 2 x täglich 1 Minute -„- , -„- 2
Richten der Bekleidung: 6 x täglich 18 Minuten –„- , -„- 18
Summe Zeitbedarf in Minuten für die Körperpflege: 99

Ernährung:
Mundgerechte Zubereitung: 4 x täglich 12 Minuten pro Tag Gesamt: 12

Summe Zeitbedarf in Minuten für die Ernährung: 12

Mobilität:

Aufstehen/Zu-Bett-Gehen: 4 x täglich 16 Minuten pro Tag Gesamt: 16
Umlagern /Nachts: 3 x nachts 10 Minuten Nachts 30
Ankleiden gesamt: 1 x täglich 18 Minuten pro Tag 18
Entkleiden gesamt: 1 x täglich 14 Minuten pro Tag 14
Stehen/Übungen: 2 x täglich 10 Minuten pro Tag 10
Gehen/Übungen m. Rollator: 2 x täglich 28 Minuten pro Tag 28
Transfer Sofa/Toilette 12 x täglich 24 Minuten pro Tag 24
mit Hilfe in der Nacht!
Summe Zeitbedarf in Minuten für die Mobilität: 140

Hauswirtschaftliche Versorgung:

Einkaufen: 2 x wöchentlich
Kochen: 7 x -„-
Reinigung der Wohnung 2 x wöchentlich
Spülen 7 x wöchentlich
Wäsche/Kleidung 2 x wöchentlich
Summe Zeitbedarf in Minuten für die „tägliche“ Hauswirtschaftliche Versorgung: 60

Ergebnis: Summe Zeitbedarf Grundpflege: 251 Minuten pro Tag
Summe Zeitbedarf Hauswirtschaft: 60 Minuten pro Tag

Gesamtzeitbedarf: 311 Minuten pro Tag

Da ich ihren sohn nicht kenne, auch das later nicht, gehe ich von einer pflegestufe II aus. Mehr dazu finden sie im internet unter vitanet.de

L.G.
von P.J.
Pauline 16.11.2008, 17:10#3
AW: frage zu Pflegegeld

Hallo Qwerabponny,
entscheidend ist natürlich sein Alter.... je nach Altersstufe unterscheiden sich die abzugsfähigen Zeiten für ein normal entwickeltes Kind.

Was ist mit An-Ausziehen, benötigt er da Hilfe?
Wie ist es nachst, benötigt er da Anleitung, Beaufsichtigung, Betreuung?
Händewaschen vor/nach dem Essen?
lg Pauline