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Was kommt auf uns zu mit Volljährigkeit?

Inge M 07.11.2008, 00:50#1
Hallo zusammen!
Ich habe jetzt einiges im Forum gelesen über Betreuungsrecht usw. Nächste Woche lassen wir den Antrag vom Arzt ausfüllen (wahrscheinlich müssen wir mal wieder genau erklären was er wo ankreuzen muss). Das werdet ihr bestimmt auch kennen. Das wir alles ankreuzen müssen ist auch klar.
Vorneweg möchte ich betonen, dass das alles ausschliesslich für unsere Tochters wohlbefinden ist, und nicht aus finanziellen Gründen. Denn oft könnte es falsch rüber kommen, das möchte ich keinesfalls!
Mein Mann und ich pflegen Mandy sozusagen rund um die Uhr, sie ist wahrscheinlich durch ein Geburtsfehler und Sauerstoffmangel schwerstmehrfachbehindert (wie ich diese Ausdruck hasse!) Auf jeden Fall wissen wir diese Diagnose erst seitdem sie 17 ist, davor hiess es immer, dass sie eine nicht näher klassifizierbare Stoffwechseldefekt (Leukodystrophie) hat.
Ich habe ein 400 € Job, sozusagen damit die KK Ansprüche gelten. Ansonsten kommen wir über die Runden mit Pflegestufe 3, KiGeld, Blindengeld und erspartes.
So, wenn Mandy 18 wird, und wir ihre gesetzliche Betreuer sind, bin ich immer noch unsicher, wie es weiterläuft:
bekommt Mandy RF Befreiung wie im Behindertenausweis schon immer stand? Es wurde schon zweimal abgelehnt, aber da sie und wir als Eltern nicht am 'öffentlichen Leben teilnehmen können' und Sie zumindest die Geräusche vom Radio und TV durchaus mitbekommt haben wir vor, das abzumelden und wenn sie 18 wird auf ihr Namen anzumelden, mit den entsprechenden Kopien usw. Ohne Kommentare, einfach so. Meint ihr, das geht durch, oder gibt es mal wieder ein Kampf?
Zum Thema Grundsicherung (früher Sozialhilfe) - können wir das einfach so für Mandy beantragen? Was ist mit Krankenkasse, ist sie weiterhin bei mir Familienversichert (bis 24J oder 26J oder?) oder muss sie selbst versichert sein (kann ich mir nicht vorstellen!)
Müssen wir dann wirklich Eigenanteil für Windeln und Krampfmedis bezahlen??
Obwohl sie total inkontinent ist und schon immer total darauf angewiesen ist?

Was ist, wenn Eltern nicht arbeiten gehen können, weil sie ihr Kind rund um die Uhr pflegen und versorgen müssen - wer zahlt die Krankenkasse? Das Sozialamt ? (wie es früher hiess?)
Ich habe so viele Fragen, und hoffe sehr, dass ich hier bei Euch richtig bin, und dass zumindest einige Fragen zumindest ein wenig beantwortet werden können.
Viele Grüsse für heute,
von Inge
BHCERG 14.11.2008, 22:06#2
AW: Was kommt auf uns zu mit Volljährigkeit?

Volljährigkeit!!
Anwort hierzu: Lassen sie sich beide als Betreuer beim vormundschaftsgericht für ihre tochter eintragen, damit sie beide zu gleichen teilen die betreuung für ihre tochter übernehmen. soviel ich das weiß, wird hier der umfang der betreuung durch einen Vormundschaftsrichter, sowie durch einen ärztlichen gutachter bei einem hausbesuch festgestellt. Mit der RF-Befreiung, sie können dies ruhig der GEZ melden, das die geräte nun alle auf ihre tochter angemeldet werden sollen, dabei beantragen sie gleichzeitig die RF-Befreiung. ein hinweis noch von mir, sie brauchen keinenGEZ mitarbeiter unter welchem vorwand auch immer in ihre wohnung lassen. Es sind dies freie Mitarbeiter der GEZ und arbeiten hier im Ausftrag dieser zentrale.
Als nächsten Rat möchte ich ihnen mit auf den weg geben, erstellen sie mit der hilfe eines Notars, vormundschaftsgericht, für ihre tochter für die spätere absicherung ein behindertentestament. es wurde von mir hierzu ein beitrag in dem Forum
http://www.sbhilfe.com/sbforum/index.php eingestellt.
Die zuzahlungsbefreiung für ihre tochter können sie bei der krankenkasse beantragen, sie müssen aber hier alle einnahmen, sogar die zinseinnahmen nachweisen.
Sie können auch grundsicherung für ihre tochter beantragen, aber aber, passen sie auf,
hierzu müssen sie alle!! einnahmen, Gehalt ihres mannes, ihr 400 euro job, zinsen, erspranisse, haus- und grundbesitz angeben. Sie können auch ihre tochter weiterhin bei ihnen oder ihren mann in der familienversicherung lassen, aber hier sollten sie sich über eine fregebührenfreie telefonnummer beim bundesgesundheitsministerium beraten lassen, oder diese anfrage über das internet schriftlich stellen, man hilft ihnen hier weiter und sie haben eine gültige handhabe, sollte ihnen ihre krankenkasse etwas anderes erzählen.
ich hoffe, das ich ihnen ein wenig weiterhelfen konnte, war leider nicht viel aber doch etwas.
L.G.
von
P.J.
Inge M 14.11.2008, 23:26#3
AW: Was kommt auf uns zu mit Volljährigkeit?

Hallo L.G. von P.J.!
Vielen Dank für die Infos!
Wir haben hoffe ich erstmal alles richtig gemacht:
- beide als Betreuer, alles angekreuzt, ist eigentlich egal ob wir zum Gericht oder sie zu uns kommen
- GEZ machen wir wenn sie 18 ist, müssen nur klären ob die RF Befreiung über Grundsicherungsamt (früher Sozialamt) läuft. Stempel im B-Ausweis hat sie schon immer
- Behindertentestament - den Beitrag muss ich noch lesen, darüber habe ich noch nicht gedacht, immer nur vor mich hin geschoben...
- Grundsicherung - ja, war schon klar, das alles angegeben werden muss, aber wir haben eh kaum was, brauchen auch kaum was... und das was wir haben können wir auch angeben ohne Bedenken ;-)
- Krankenkasse, unsere (TK) war bis jetzt super kulant, wir werden aber auf der Hut sein und uns immer entsprechend informieren (rechtzeitig)!
Die Infos waren hilfreich, vielen Dank nochmal!
Ich hatte schon Bedenken, weil viele mitgelesen haben, aber niemand hat was dazu geschrieben!
Viele Grüsse,
Inge M
BHCERG 15.11.2008, 08:54#4
AW: Was kommt auf uns zu mit Volljährigkeit?

Guten morgen werte inge, ich habe gerade deine antwort gelesen, es freut mich sehr, wenn ich ein wenig weiterhelfen konnte, auch würde ich nachdeiner schilderung die grundsicherung für deine tochter beantragen. auch das mit dem "behindertentestament" sollte man ins auge fassen, denn wenn etwas passiert, dann kommt vater staat sofort, und wenn dann nichts geregelt ist, dann kommt das große schimpfen und "heulen", und hätte ich nur! aber dann ist es bereits zuspät. das sich hier sehr keine ausser mir auf deine frage gemeldet hat, mag auch daran liegen das dies ein sehr "trockenes" thema ist und hier muss man schon ein wenig ahnung haben.
für dich als info. ich habe die betreuerausbildung, habe auch schon menschen betreut, darum weiß ich ein wenig bescheid, dass andere sind jahrelange erfahrungen die von mir als leiter einer SHG gesammelt bzw. erlebt wurden.
viele grüße an deine familie verbunden mit einem wusch für ein schönes wochenende, wünscht euch
P.J
Inge 15.11.2008, 10:50#5
AW: Was kommt auf uns zu mit Volljährigkeit?

Hallo Inge,

was PJ wegen des Testamentes schreibt, kann ich nur bekräftigen! Das ist unglaublich wichtig!
In Bezug auf die Grundsicherung: Eltern werden hier nur zu Leistungen herangezogen, wenn deren Einkommen mehr als 100.000 Euro pro Jahr beträgt...
Guenther 16.11.2008, 22:22#6
AW: Was kommt auf uns zu mit Volljährigkeit?

Die gemeinsame rechtliche Betreuung ist nicht so unproblematisch, wie das in den voran gehenden Antworten suggeriert wird. Sie bedeutet nämlich, dass beide Betreuer das gleiche wollen müssen (oder einer "still" ist). Wenn sich die beiden nicht einig sind, passiert nämlich gar nichts. Ich kenne den Fall einer jungen Frau, bei der beide Eltern zusammen als Betreuer bestellt waren. Die Mutter wollte die 20-jährigeTochter in ein Wohnheim für Menschen mit Behinderung unterbringen, damit die Tochter bessere soziale Kontakte hat und damit die Mutter unter der Woche ihren Rücken schonen kann. Der Vater sagte: "Wir pflegen unsere Tochter selber, meine Frau kann das top". Ergebnis: die Tochter blieb da, wo sie war. Nämlich zuhause. Um das zu ändern müsste die Mutter das Betreuungsgericht anrufen...
Mein Vorschlag: ein Elternteil als Betreuer, der zweite als Ersatzbetreuer.

MfG
Günther
Inge M 22.11.2008, 00:48#7
AW: Was kommt auf uns zu mit Volljährigkeit?

Hallo zusammen,
zuerst vielen Dank für Eure Infos und Antworten, ihr habt viel geholfen!
@ Inge:
Zitat von Inge
In Bezug auf die Grundsicherung: Eltern werden hier nur zu Leistungen herangezogen, wenn deren Einkommen mehr als 100.000 Euro pro Jahr beträgt...
oh, ich wäre sooo froh, mehr als 100.000 Euro pro Jahr zu verdienen, dann hätte ich Probleme mit Grundsicherung usw überhaupt nicht... :-D

@ Guenther: ja, wir haben uns das auch gut überlegt, ob wir beide als Betreuer bestellt werden und haben uns für diese Lösung geeinigt, weil wir uns 100% einig sind. Wir sind auch über 30 J. zusammen, da gibt es keinerlei Unstimmigkeiten. Und wenn, wird es ausdiskutiert. Das können wir gut! :grins:

Heute haben wir alle drei ein Schreiben vom Vormundschaftsgericht bekommen, dass ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde, dass ein Arzt xxx mit der Erstattung des Gutachtens beauftragt worden ist und dass eine Rechtsanwältin Frau xxx zur Verfahrenspflegerin bestellt wurde. 'Die Bestellung erfolgt für den Aufgabenkreis Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten. Gründe: Zur Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen ist die Bestellung der Verfahrenspflegerin erforderlich. Gegenstand des Verfahrens ist die Bestellung einer Betreuerin/eines Betreuers zur Besorgung aller Angelegenheiten'.

Verstehe ich das richtig: die Anwältin vertritt Mandy's Rechte, der Arzt kommt irgendwann auf uns zu um sie zu 'befragen', und wir lassen einfach alles so laufen... Oder müssen wir nachfragen?
Ich möchte nichts komplizierter machen als nötig und so einfach wie möglich halten.
Könnt ihr mir sagen ob es 'normal' läuft?

Vielen Dank erstmal!
Viele Grüsse,
Inge
Inge 22.11.2008, 11:23#8
AW: Was kommt auf uns zu mit Volljährigkeit?

Hallo Inge,

Verfahrenspfleger werden oft eingesetzt, wenn ein Mensch sich nicht äußern kann. Das ist eine häufige und übliche Vorgehensweise.
Bei uns wurde damals auch ein Anwalt als Verfahrenspfleger eingesetzt. Von dem haben wir nichts gesehen und nichts gehört. Vermutlich wurde da nach Aktenlage entschieden. Nachgefragt habe ich da auch nicht - schlafende Anwälte soll man nicht wecken ;-)
Andreas 22.11.2008, 11:24#9
AW: Was kommt auf uns zu mit Volljährigkeit?

Hallo Inge,

wir haben auf unserer Homepage einen Artikel zum Betreuungsrecht (zum Artikel). In diesem Beitrag wird vielleicht schon die ein odere andere Frage von dir beantwortet.

Liebe Grüße
Andreas
Inge M 23.11.2008, 00:26#10
AW: Was kommt auf uns zu mit Volljährigkeit?

Vielen Dank für Eure Infos und Tipps!
Wir werden sehen, was alles noch auf uns zukommt. Ist aber schon interessant, wer alles schon weiss, dass die Volljährigkeit bald soweit ist! Nachfrage wegen Kindergeld-Weiterzahlung und Blindengeldumstellung kam diese Woche schon. Ist viel Papierkram und Formulare auszufüllen, aber es ist zu machen.... schliesslich soll ja alles richtig weiterlaufen...
Schon seltsam, wir haben nie daran gedacht, dass unsere Tochter überhaupt so alt wird, die Ärzte haben immer was anderes gesagt... und sie hat alle genau das Gegenteil bewiesen!
Viele Grüsse
Inge M
mit Mandy im Arm
Anke 27.11.2008, 09:10#11
AW: Was kommt auf uns zu mit Volljährigkeit?

Hallo liebe Inge

ich kann Dich gut verstehen. Habe jetzt das ganze Prozedere der Betreuerangelegenheit hinter mir und bin im Besitz des Ausweises für meine Tochter.
Es war gar nicht so schlimm und kompliziert, wie ich dachte :-)

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft und sende einen lieben Gruß an Mandy