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Zwangsspenden bei Elternini's legal oder nicht?

**Claudia** 21.10.2008, 22:11#1
Hallo zusammen,

mich bewegt gerade eine Frage.
Hintergrund ist, dass ich seit September stellvertretende Elternsprecherin in der Hauptschule bin, die unsere Adoptivtochter besucht und auch stellvertretend im Elternbeirat fungiere. Heute gab es zu dem "Job" ein Seminar, in dem es auch um Spendengelder ging. Der ganze "trockene Kram" eben...uff...:-P



Ich habe heute gelernt, dass man als Elternsprecher/Elternbeirat z.B. Spendenaufrufe (z.B. zur Anschaffung von Dingen, mit denen man der Klasse eine Freude bereitet) machen kann, die anonym und unverbindlich sind. So stelle ich mir das ja auch vor.

Jetzt haben wir es aber in der "Lebenshilfe" erlebt, dass man dort im Kindergarten durch den Elternbeirat die Spendengelder (ich glaube, es handelte sich damals um ein Trampolin) namentlich kontrolliert hat und die Eltern, die nicht spendeten, vom Elternbeirat mehrmals privat zuhause angerufen wurden und aufgefordert zu spenden.
Dies drang bis zur Kindergartenleitung (weiss ich deshalb so genau, weil ich die Einzige war, die sich geweigert hat und das ganze schwarz auf weiss von einem Juristen wollte, dass die Spenden und deren Kontrolle Pflicht sind).

Mich interessiert in dem Zusammenhang der Unterschied zwischen städtischen Schulen und Elterninitiativen.
An städtischen Schulen ist es schlichtweg verboten, Spenden namentlich zu kontrollieren, bei Elterninitiativen scheint es aber legitim zu sein und nicht nur bei der "Lebenshilfe", sondern auch bei anderen Ini's. Oder gibt es da grundsätzlich einen Unterschied zwischen Kindergarten-Elternspenden, die an den Elternbeirat gehen und Schulen?
amai 21.10.2008, 22:34#2
AW: Zwangsspenden bei Elternini's legal oder nicht

Hallo Claudia,
der Begriff Spende wird doch ad absurdum geführt, wenn man diese verpflichtend einfordert, da eine Spende ihrer Definition nach etwas freiwilliges ist.

Trotzdem kenne ich es auch von einem Elterninitiativkindergarten dass es verlangt wurde Mitglied im Verein zu sein und eine monatliche "Spende" von mindestens X Euro zu entrichten neben dem regulären Beitrag. Dies wurde allerdings auch vor Vergabe des Platzes und Unterschriften offen erklärt und war begründet mit gesetzlichen Anforderungen einerseits und den Ansprüchen an die Qualität des Angebotes und die finanziellen Nöte des Vereins andererseits. Es wurde also mit *offenen Karten* gespielt und auf das Verständnis der Eltern gesetzt (es fielen auch Elterndienste und aktive Mitarbeit an).
Man unterschrieb also einen privatrechtlichen Vertrag in dem es also eine entsprechende Klausel über einen monatlichen Förderbetrag gab. Das ist dann doch noch etwas anderes als du schilderst.
Was die namentliche Kontrolle angeht, so könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es schon legal ist, wenn man bedenkt, dass von gemeinnützigen Vereinen ja auch Spendenquittungen ausgestellt werden müssen auf Verlangen. Eine Legitimation Leute unter Druck zu setzen zu spenden , oder Kinder von Eltern die nicht spenden zu diskriminieren und auszuschliessen darf das jedoch auf keinen Fall sein. So etwas gehört angeprangert und abgeschafft.

LG, amai
**Claudia** 21.10.2008, 23:07#3
AW: Zwangsspenden bei Elternini's legal oder nicht

Hallo Amai,

danke Dir für Deine schnelle Antwort!:-)
Wir hatten bei dem benannten KiGa keinerlei Vereinbarung in dieser Richtung je benannt bekommen, geschweigedenn unterschrieben.

Ganz besonders befremdlich fand ich es, dass sogar die KiGa-Leitung davon wusste (also, dass ich mich weigerte zu spenden, weil die Spenden namentlich kontrolliert wurden) und man mir sagte, dass ich doch auch sicher "dazugehören" und das "gute Verhältnis zu den anderen Eltern nicht gefährden" will.
Gut, ich habe dann gesagt, dass ich es bestürzend finde, wenn ich das gute Verhältnis erkaufen muss...


So wie ich das eben heute Abend gelernt habe, darf das so wie ich es erlebt habe -zumindest eben in der städtischen Schule- auf keinen Fall stattfinden. Über die Spendengelder darf z.B. die Schulleitung nicht Bescheid wissen oder sich gar aktiv einmischen.
Von daher ist mir in den Sinn gekommen, dass es ja einen juristischen Unterschied geben könnte.




Das hat mich jetzt doch arg zum Nachdenken gebracht.
Inge 22.10.2008, 07:41#4
AW: Zwangsspenden bei Elternini's legal oder nicht

Hallo Claudia,

bei Euch herrschen ja "nette" Zustände. So ein dubioses Verhalten in Bezug auf Spenden kenne ich weder von Elterninitiativen, Vereinen und schon gar nicht von der Lebenshilfe.
BHCERG 14.11.2008, 22:29#5
AW: Zwangsspenden bei Elternini's legal oder nicht

Zwangsspenden! Antwort hierzu: ich habe so etwas noch nicht gehört, es schon sehr unverfroren hier von den eltern "freiwillige" geldleistungen einzufordern. sie schreiben, das dies im bereich der lebenshilfe passiert ist. Diese einrichtungen der lebenshilfe unterstehen oftmals den zuständigen Bezirken und deren regierung. Beschweren sie sich über diese vorgehensweise des Elternbeirates beim zuständigen regierungspräsidenten, es ist schon richtig, und das ist auch gut so, dass hier die namentliche registrierung über die höhe des spendenbetrages erfolgt, aber das wiederum setzt eine genehmigung voraus! Es gibt hier gerade für diese speziellen geräte Fördermittel vom staat.
Machen sie ein wenigf druck, wenn sie ein kind in diesem kindergarten haben suchen sie sich einen anderen in dem ihr kind optimal gefördert wird.
l.G,
von
J.P.