Hallo,
ich bin Mutter eines 16-jährigen Sohnes, der körperlich und geistig schwerstbehindert ist, aber seit vielen Jahren ein glückliches Leben bei mir zuhause führt. Bislang teilen sich mein geschiedener Mann und ich die elterliche Sorge, was ganz gut funktioniert, obwohl wir nicht immer einer Meinung sind. Immer wieder aber haben wir Probleme mit dem Pflegedienst, Klinikärzten und Therapeuten, wenn wir ihren Empfehlungen nicht folgen. Es heißt dann meist "Wir empfehlen, Sie entscheiden" - allerdings ist der missbilligende Unterton nicht zu überhören. Unser Kinderarzt unterstützt weitgehend die zurückhaltende Linie, die wir in medinischen und therapeutischen Fragen fahren.
Meine Befürchtung ist, dass sich unsere rechtliche Situation entscheidend ändern könnte, wenn Coelestin 18 wird. Müssen wir dann unseren Kinderarzt aufgeben? Könnte es Schwierigkeiten geben, dass ich nicht zur gesetzlichen Betreuerin ernannt werde, weil ich in früheren Jahren kein "Wohlverhalten" gegenüber ärztlichen etc. Empfehlungen gezeigt habe? Habe ich als gesetzliche Betreuerin die gleichen Rechte im Bezug auf medizinische Entscheidungen wie in der elterlichen Sorge? Ist es möglich, meinen Ex-Mann und mich gemeinsam zu gesetzlichen Betreuern zu erklären?
AW: Eltern als gesetzliche Betreuer - gleiche Rech
Hallo Brigitte,
ich versteh Dich und Dein ANliegen nur zu gut. Dein Geschriebenes ist unseren Handlungen sehr ähnlich. Aufgrund vieler und besonders einem Geschehniss im Leben meiner Tochter, hege ich leider,... ich muss wirklich leider schreiben, weil ich es auch gern anders hätte...sehr große Zweifel und Misstrauen Ärzten gegenüber. Seitdem lasse ich an meiner Tochter nicht mehr herum "doktern". Nur notwendige Untersuchungen lasse ich zu. Es ist eine Quälerei, mit meiner Tochter beim Arzt vorstellig zu werden. Zum Kinderarzt ist es grad mal noch möglich, aber wehe dem, es passiert mehr als nur Ohren schauen und abhorchen.
Auf jeden Fall stehe ich derzeit genau in dieser Situation. Meine Tochter ist 18 geworden. Der Betreuungsantrag läuft derzeit noch. So wie ich mich belesen habe, sollen in erster Linie Verwandte diese Aufgabe übernehmen. Aber, das entscheidet der zu Betreuende erstmal selber. Nun ist ja nicht jeder Behinderte oder zu Betreuende in der Lage, derartiges zu entscheiden. So auch bei uns. Meine Tochter versteht nicht mal annähernd um was es bei diesem ganzen Rummel geht. Aber mal sehen, wie es weiter geht.
Wenn Du mit Deinem Sohn, direkt bei einem Kinderarzt bist, muss ich leider sagen, dass dieser Deinen Sohn mit großer Sicherheit nicht weiter betreuen kann, sobald er 18 wird. Ich habe mich mit unserer Kinderärztin darüber ja auch unterhalten müssen. Sie darf meine Tochter nur noch bis Quartalsende betreuen. Und nun stehe ich vor diesem großen Problem, eine einfühlsame, verständnisvolle Ärztin zu finden...
Aber die Problematik, was nun, wo sie 18 ist, vielleicht nicht mehr in meinem Entscheidungsrahmen liegen wird, gerade auch hinsichtlich der Gesundheitssorge, macht mir schon auch bange. Die Übernahme der Gesundheitsfürsorge ist zwar bei der Beantragung mit angekreuzt...aber bis wohin mein Entscheidungswille langt, weiß ich auch nicht und bereitet auch mir Sorge. Ich weiß, dass wenn größere OP's anstehen, man immer erst mit der Betreuungsstelle Kontakt aufnehmen muss. Meine Gedanken gehen dann aber eher in die Richtung, in wie weit kann die Behörde Untersuchungen anordnen, gegen den meinen Willen.
Das Problem denke ich liegt darin, dass es UNSERE KINDER sind. 18 Jahre kümmert sich keiner, wie man mit allem fertig wird und kaum ist das Kind 18, stellen sich fremde Leute zwischen uns. Natürlich weiß ich als Mutter, dass mit 18 die Fürsorgepflicht endet. Das Kind ist dann für seine Belange selber verantwortlich. Und weil unsere Kinder diese Verantwortung selber nicht tragen können, müssen Betreuer eingesetzt werden. Entweder Familär, oder behördlich (Berufsbetreuer, Ehrenamtliche Betreuer)
Und schon der Gedanke, jemand anderes könnte über meinen Kopf oder Willen entscheiden, was mit meinem Kind geschieht, bereitet mir unheimliche Magenschmerzen.
Sind dies auch Deine Gedanken?
AW: Eltern als gesetzliche Betreuer - gleiche Rech
Hallo Anke,
danke für Deine Antwort. Die leider nicht sehr ermutigend ist. Ich werde, denke ich, jetzt ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt suchen, bevor ich mich noch länger mit Ängsten quäle, die möglicherweise blanke Illusion sind. Mein Ex-Mann, der wohl als Ersatz-Betreuer fungieren wird, versucht mich immer zu beruhigen, indem er sagt, dass niemand bei den Gerichten ernsthaft das Interesse haben kann, für so einen "Problemfall" die Verantwortung zu übernehmen bzw. sich Gerichtsverfahren auszusetzen, die man dann halt anstreben müsste. Wenn allerdings jemand Beschwerde erhebt, sind die Gerichte wohl verpflichtet, vorzugehen. Ich bin ein gebranntes Kind, weil wir schon einmal die Erfahrung gemacht haben, dass man es schnell mit den Gerichten zu tun bekommen kann. Nach einem Jahr Klinik wurde uns (auch dank eines Hinweises von Seiten einer Krankenschwester, die an Coelestin arbeitete) klar, dass unser Sohn sich in einem Teufelskreis von Infektionen, epileptischen Anfällen, die durch den Klinikstress begünstigt wurden etc., befand. Mein Mann setzte mich daraufhin unter Druck (mit der Drohung, uns zu verlassen), das Kind aus der Klinik zu nehmen. Der behandelnde Oberarzt wollte daraufhin das Gericht einschalten. Mein Mann war schon unterwegs, eine einstweilige Verfügung gegen die Klinik zu erwirken, als ich mittels der Stationsärztin einer anderen Klinik das Problem lösen konnte, indem wir das Kind in die andere Klinik rückverlegen ließen und dann diese auf eigene Verantwortung verlassen konnten. Für meinen Mann ist das der Beweis, dass man vor den Ärzten keine Angst haben muss, weil man ja gegen sie vorgehen kann, für mich ist es eine fast traumatische Erfahrung, die mich seitdem hindert, Coelestin Ärzten anzuvertrauen. Wir haben jetzt einen Kinderarzt, der unsere zurückhaltende, Intensivmedizin vermeidende Grundhaltung teilt. Das hat mich bislang etwas beruhigt, leider musste ich jetzt erleben, dass er sich schwer getan hat, einen Klinikbefund kritisch zu bewerten, sich also gegen seine Kollegen zu stellen. Außerdem erzählt er uns, dass die Krankenkassen immer mehr mittels Behandlungskatalogen die Ärzte dazu drängen, nach Standards vorzugehen. "Wozu habe ich eigentlich studiert?", war sein Kommentar dazu. Und da gibt es noch den Pflegedienst, der mich immer wieder in die Notlage bringt, Untersuchungen anzufordern, die für ihn dann Anordnungen gleich kommen. Von so einem Pflegedienst geht, denke ich, auch ein Risiko aus, dass dieser im Betreuungsfall die Geschichte beim Gericht anzeigt. Ich weiß nicht, wie es Dir mit Deiner Tochter geht. Coelestin kann man nicht nach Standard medizinisch versorgen, einmal weil ihn bei dem komplexen Krankheitsbild das immer in die bedrohliche Klinikmaschinerie (siehe oben) hineinbringt, eine Untersuchung, eine Behandlung zieht die nächste nach sich. Zum anderen führt ein Standardvorgehen immer zu Komplikationen bei anderen gesundheitlichen Problemen, die er hat. Und was den Ärzten und Pflegekräften nicht klarzumachen ist, weil es ihrem Berufsverständnis widerspricht, ist, dass Lebensqualität vor Lebensdauer kommt und man dann eben auch mal eine gesundheitliche Gefährdung riskieren muss, damit das Kind noch ein Leben hat. Wir haben vor zwölf Jahren die Klinik verlassen und wurden von unserem Kinderarzt mit der Aussage begrüßt: "Sie wissen schon, dass Sie auf einer tickenden Zeitbombe sitzen?" Die Bombe tickt nicht mehr und Coelestin geht es gut. Wir waren in den zwölf Jahren nur einmal stationär. Warum wird das nicht respektiert? Was mich an Deinem Schreiben wundert, ist, dass ihr schon mit 18 den Arzt wechseln sollt; nach allem, was ich bisher in diesem Forum gelesen habe, kann bei geistig retardierten Kindern diese Frist auf 24 Jahre hinausgeschoben werden.
Ich würde mich freuen, wieder von Euch zu hören; v. a. auch, wie es mit dem Betreuungsantrag weitergegangen ist und welche Erfahrungen Ihr mit der neuen Rechtsposition macht.
Herzlichen Gruß
AW: Eltern als gesetzliche Betreuer - gleiche Rech
Hallo Anke,
danke für Deine Antwort. Die leider nicht sehr ermutigend ist. Ich werde, denke ich, jetzt ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt suchen, bevor ich mich noch länger mit Ängsten quäle, die möglicherweise blanke Illusion sind. Mein Ex-Mann, der wohl als Ersatz-Betreuer fungieren wird, versucht mich immer zu beruhigen, indem er sagt, dass niemand bei den Gerichten ernsthaft das Interesse haben kann, für ein so einen "Problemfall" die Verantwortung zu übernehmen bzw. sich Gerichtsverfahren auszusetzen, die man dann halt anstreben müsste. Wenn allerdings jemand Beschwerde erhebt, sind die Gerichte wohl verpflichtet, vorzugehen. Ich bin ein gebranntes Kind, weil wir schon einmal die Erfahrung gemacht haben, dass man es schnell mit den Gerichten zu tun bekommen kann. Nach einem Jahr Klinik wurde uns (auch dank eines Hinweises von Seiten einer Krankenschwester, die an Coelestin arbeitete) klar, dass unser Sohn sich in einem Teufelskreis von Infektionen, epileptischen Anfällen, die durch den Klinikstress begünstigt wurden etc., befand. Mein Mann setzte mich daraufhin unter Druck (mit der Drohung, uns zu verlassen), das Kind aus der Klinik zu nehmen. Der behandelnde Oberarzt wollte daraufhin das Gericht einschalten. Mein Mann war schon unterwegs, eine einstweilige Verfügung gegen die Klinik zu erwirken, als ich mittels der Stationsärztin einer anderen Klinik das Problem lösen konnte, indem wir das Kind in die andere Klinik rückverlegen ließen und dann diese auf eigene Verantwortung verlassen konnten. Für meinen Mann ist das der Beweis, dass man vor den Ärzten keine Angst haben muss, weil man ja gegen sie vorgehen kann, für mich ist es eine fast traumatische Erfahrung, die mich seitdem hindert, Coelestin Ärzten anzuvertrauen. Wir haben jetzt einen Kinderarzt, der unsere zurückhaltende, Intensivmedizin vermeidende Grundhaltung teilt. Das hat mich bislang etwas beruhigt, leider musste ich jetzt erleben, dass er sich schwer getan hat, einen Klinikbefund kritisch zu bewerten, sich also gegen seine Kollegen zu stellen. Außerdem erzählt er uns, dass die Krankenkassen immer mehr mittels Behandlungskatalogen die Ärzte dazu drängen, nach Standards vorzugehen. "Wozu habe ich eigentlich studiert?", war sein Kommentar dazu. Und da gibt es noch den Pflegedienst, der mich immer wieder in die Notlage bringt, Untersuchungen anzufordern, die für ihn dann Anordnungen gleich kommen. Von so einem Pflegedienst geht, denke ich, auch ein Risiko aus, dass dieser im Betreuungsfall die Geschichte beim Gericht anzeigt. Ich weiß nicht, wie es Dir mit Deiner Tochter geht. Coelestin kann man nicht nach Standard medizinisch versorgen, einmal weil ihn bei dem komplexen Krankheitsbild das immer in die bedrohliche Klinikmaschinerie (siehe oben) hineinbringt, eine Untersuchung, eine Behandlung zieht die nächste nach sich. Zum anderen führt ein Standardvorgehen immer zu Komplikationen bei anderen gesundheitlichen Problemen, die er hat. Und was den Ärzten und Pflegekräften nicht klarzumachen ist, weil es ihrem Berufsverständnis widerspricht, ist, dass Lebensqualität vor Lebensdauer kommt und man dann eben auch mal eine gesundheitliche Gefährdung riskieren muss, damit das Kind noch ein Leben hat. Wir haben vor zwölf Jahren die Klinik verlassen und wurden von unserem Kinderarzt mit der Aussage begrüßt: "Sie wissen schon, dass Sie auf einer tickenden Zeitbombe sitzen?" Die Bombe tickt nicht mehr und Coelestin geht es gut. Wir waren in den zwölf Jahren nur einmal stationär. Warum wird das nicht respektiert? Was mich an Deinem Schreiben wundert, ist, dass ihr schon mit 18 den Arzt wechseln sollt; nach allem, was ich bisher in diesem Forum gelesen habe, kann bei geistig retardierten Kindern diese Frist auf 24 Jahre hinausgeschoben werden.
Ich würde mich freuen, wieder von Euch zu hören; v. a. auch, wie es mit dem Betreuungsantrag weitergegangen ist und welche Erfahrungen Ihr mit der neuen Rechtsposition macht.
Herzlichen Gruß
AW: Eltern als gesetzliche Betreuer - gleiche Rech
Hallo Brigitte und Anke,
ich verstehe, dass ihr beiden sehr verunsichert seid, was die Zukunft mit eurem Kind betrifft.
Weil mich das Thema auch interessiert, habe ich mal mit der Betreuungsstelle der Stadt Würzburg telefoniert.
Ich habe dort mit einer sehr engagierten Mitarbeiterin gesprochen. Von ihr habe ich erfahren, dass jeder erst einmal das Recht auf ein unverbindliches Beratungsgespräch hat. Und wenn der Berater bei euch vor Ort seinen Job nur halb so gut macht, wie die Dame am Telefon, dann sollten durch so ein Gespräch schon mal viele Sorgen beseitigt sein.
Auf der anderen Seite, erfährt man auch, in welchen Bereichen man sich vielleicht besser vorbereiten muss.
AW: Eltern als gesetzliche Betreuer - gleiche Rech
Lieben Dank Andreas,
das Problem was ich sehe ist....es gibt ja auch ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer etc.pp.
Bei uns geht es um unser Fleisch und Blut, für die wir 18 Jahre lang Entscheidungen getroffen haben.
Kümmert sich ein ehrenamtlicher Betreuer um einen betreuten, denke ich, dass es emotional was ganz anderes ist, als wenn wir uns um unser erwachsenen Kinder kümmern.
Und wenn ehrenamtl. Betreuer dann bei gewissen Entscheidungen erst mal Rücksprache mit der Betreuungsbehörde oder dem Vormundschaftsgericht halten, ist das auch völlig richtig so. Auch das z.B. die Finanzen geprüft werden. Damit evtl Vermögen nicht unterschlagen wird etc. pp.
Aber ich finde den Gedanken absurd, wenn ich für mein Kind nun Buch führen müsste, was ich mit ihrem ALG II Regelsatz oder mit ihrer Grundsicherung mache. Natürlich versorge ich sie damit! Sonstige Vermögen werden nie da sein...der Gedanke missfällt mir, wenn ich nun plötzlich einer Behörde Rechenschaft ablegen muss...und wenn ggf. "andere" entscheiden könnten...mein Kind z.B. zu einer bestimmten Untersuchung zu schicken...obwohl ich diese ablehne....überhaupt, diese Kontrolle, die dann statt findet.
Und wie anfangs gesagt, da geht es nicht um einen "anderen Menschen" für deren Betreuung man dann ehrenamtl. zuständig ist, sondern hier geht es darum, dass man das eigene Kind weiter pflegt und versorgt, so wie es 18 Jahre zuvor auch war...und dann aber plötzlich nicht mehr alles so ist, wie es war...sondern dann Behörden dazwischen geschalten sind....
Verstehst Du, wie ich das meine? Und diese Bröschüren sind immer eher auf Betreuer ausgerichtet, die das ehrenamtlich machen...und nicht speziell auf die betreuung des eigenen Kindes. Was hat man als Mutter/Vater dann noch für "Rechte"...oder sind es nur noch "Pflichten"?
AW: Eltern als gesetzliche Betreuer - gleiche Rech
Hallo zusammen,
inzwischen bin ich seit 7 Jahren gesetzliche Betreuerin für meine Tochter Annika (25 Jahre).
Das erste, was ich Euch sagen kann: macht Euch keinen Kopp
Es ist sehr selten, dass die gesetzlichen Betreuer von außerhalb der nahen Familie genommen werden. Das passiert eigentlich nur dann, wenn der behinderte Mensch selbst nicht die Eltern/Verwandtschaft haben möchte...
Als Annika volljährig geworden ist, ist sie vorher angeschrieben worden und zu einem Termin bei einer Ärztin im Gericht eingeladen worden.
Die Ärztin war sehr nett, hat Annika begrüßt, gefragt welche Musik auf ihrem MP3-Player ist und sie auch gefragt, ob sie damit einverstanden ist, dass "die Mama das alles weitermacht". Annika hat sie nur angekichert - das war's.
Dann hatten wir als Eltern mit Annika noch einen Termin bei einem Betreuungsrichter im Gericht. Der Mann war supernett, hat versucht, sich mit Annika zu unterhalten - sie hat ihn nur angestaunt und gelächelt...
Bei Menschen, die sich selbst nicht äußern können (wie bei Annika) wird dann manchmal ein Verfahrenspfleger bestellt. Der Verfahrenspfleger ist dazu da, ausschließlich die Interessen des "Kindes" zu vertreten. Bei uns wurde dieser Verfahrenspfleger zwar bestellt, aber wir haben ihn nicht mal kennen gelernt.
Nach 5 Jahren ist der Betreuungsrichter noch mal zu uns nach Hause gekommen, um die Betreuung zu "überprüfen". Er hat gleich gesagt, dass das gesetzlich so vorgeschrieben ist, auch wenn von einer "lebenslänglichen" Betreuung auszugehen ist. Er hat dann noch eine Notiz aus seinen Akten vorgelesen, dass "die Eltern sehr liebevoll mit ihrer Tochter umgehen". Es hat uns sehr gut getan, dass hier nicht nur von der rechtlichen Seite ausgegangen wird, sonder wirklich der Mensch im Mittelpunkt steht.
Die nächste "Überprüfung" der Betreuung wurde dann auch sieben Jahre verlängert, was vom Gesetz her gemacht werden kann.
Wir hatten wirklich viel Glück mit den Menschen, die das geregelt haben. Wenn man Pech hat, kann man auch einen Paragraphenreiter auf dem Amtsschimmel begegnen - aber das ist (was ich von anderen Eltern gehört habe) doch sehr selten.
Zu der "Vermögensverwaltung" erhält man einmal im Jahr ein Formular, das ausgefüllt werden muss. Wenn das Kind Vermögen über der Freigrenze hat, muss es die Kosten für den gesetzlichen Betreuer davon bezahlen (zudem gibt es dann keine Grundsicherung). Annika hat logischerweise kein Vermögen....
Bei diesem jährlichen Bericht wird immer nur abgefragt, wo der behinderte Mensch wohnt und ob es Veränderungen gibt.
Ich füge bei der Rücksendung des Formulars dann immer noch die Bitte um Überweisung des Pauschalbetrages für gesetzliche Betreuer bei.
AW: Eltern als gesetzliche Betreuer - gleiche Rech
Hallo Inge, danke für Deinen Erfahrungsbericht.
Sicherlich kannst Du aber nachvollziehen, dass man sich Gedanken macht. Und nach gewissen Erfahrungen die man sammelt, ist man eben mehr und mehr skeptisch.
AW: Eltern als gesetzliche Betreuer - gleiche Rech
Hallo Anke,
ich kann Deine Bedenken sogar sehr gut nachvollziehen!
Mein Vertrauen in Bezug auf die Entscheidungen (und deren Wahrheitsgehalt) von Ämtern ist vor über 20 Jahren verloren gegangen.
Was aber in Augen der Behörden für die Eltern als Betreuer spricht: sie sind einfach zu finden und kosten weniger Geld (Betreuer-Pauschale) als ein Betreuer "von außen". Das klingt zynisch, ist aber Realität...
AW: Eltern als gesetzliche Betreuer - gleiche Rech
Hallo Inge, dabnke für dein Link, ich habs mir durchgelesen.
Den Besuch bei der Betreuungsbehörde haben wir hinter uns. Bzw. die Dame war bei uns. War mir lieber so. Nächste Woche kommt der Richter zu uns....und dann dürften wir das Antragsverfahren beendet haben.
AW: Eltern als gesetzliche Betreuer - gleiche Rech
Antwort, ich glkaube, dass sie sich da keine sorgen machen müssen, sie werden die betreuung für ihre tochter vom vormundschaftsgericht zugesprochen bekommen. Sehen sie zu, dass sie alle bereiche, z,B, Vermögenssorge, gesundheitsfürsorge, post und fermeldesachen, sowie das für mich wichtigte recht für ihre tochter bekommen, das ist das aufenthaltsbestimmungsrecht. es gibt hier eine sehr gute broschüre, vom bundesjustitzministerium darin ist alle sehr gut aufgeführt, auch die vorgehensweise und vordrucke die sie benötigen werden.
ich hoffe, dass ich ihnen nun ein wenig helfen konnte.
l.G. von
P.J.
AW: Eltern als gesetzliche Betreuer - gleiche Rech
Hallo P.J.
Das Prozedere haben wir komplett hinter uns und ich bin bereits im Besitz des Betreuerausweises. Es war alles harmlos und heute muss ich schmunzeln, dass ich mich so verrückt gemacht habe. Aber lieber ein wenig skeptisch als zu blauäugig, sage ich mir immer.
Was mich nur gewundert hat, auf dem Betreuerausweis steht vorn keine Adresse drauf, diese Felder sind mit XXXXXXXXXXX ausgefüllt...