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Kündigungsrecht bei Umzug aufgrund Behinderung

bianka018 29.01.2008, 09:38#1
Hallöchen:wink:,

ich habe mir aufgrund von der Behinderung meines Sohnes einen größeren Wohnraum gesucht, wurde auch vom Amt befürwortet.

Nun möchte ich natürlich so schnell wie möglich umziehen. Jedoch mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten ist das nicht möglich. In der alten Wohnung gibt es zu viele Gefahrenquellen für mein behindertes Kind, so dass ein Umzug dringend notwendig ist. Er schätzt keine Gefahren ein (5. Etage) und ist sehr auf fremde Markiesen und Fenster fixiert. Er versucht ständig die Fenster zu öffnen um nach den Markiesen und Fenstern anderer zu sehen.

Verschließbare Fenstergriffe sind ja schon von mir angebracht worden, aber auch die kann man vergessen abzuschließen, wir (mein größerer Sohn und ich sind ja auch nur Menschen). Ich träume manchmal schon Nachts davon, dass der Kleine aus dem Fenster gefallen ist.

Wer kennt ein Gesetz, dass ich hier in Anspruch nehmen kann um sofort kündigen zu können???? Bitte helft mir!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Hab nicht schonwieder Bock zum Anwalt zu rennen :unsicher:

Liebe Grüße,
Bianka
HHelmutS 29.01.2008, 21:23#2
AW: Kündigungsrecht bei Umzug aufgrund Behinderung

Hallo Bianka,

da ein Sturz aus dem 1. Stock genau so gefährlich sein kann, wie einer aus dem 5., ist das Risiko nicht unbedingt ein tragfähiger Grund für einen Umzug. Ich würde eher mit dem Risiko im Treppenhaus, oder "ungeeingeter Aufteilung der Wohnung" ( zu kleines Bad, oder Kinderzimmer ) argumentieren. Nur wenn du tatsächlich dringende Gründe hast, wird entweder die Kündigungsfrist wegfallen, oder auch die Miete über die Eingliederungshilfe übernommen.

Wenn du von dir sagst, das du es vergessen könntest die Fenster abzuschließen, kann dir das auch mit der Haustür passieren. Dann hilft dir "aus amtlicher Sicht " eine Haushaltshilfe. bzw. ein Kindermädchen mehr als eine andere Wohnung. ;-). Es gibt die Möglichkeit, dem Vermieter Nachmieter anzubieten, um so eher raus zu kommen.

:-) Helmut
bianka018 30.01.2008, 14:00#3
AW: Kündigungsrecht bei Umzug aufgrund Behinderung

Danke Helmut, für deine Hinweise

was ich hier schon öfters gelesen habe, was ist denn eine Eingliederungshilfe????? Sind das nicht die Hilfen vom Sozialamt zur Förderung und integration in der Einrichtung. Hilf mir da mal bitte weiter...Wo gibt es sowas??? Und werden solche Extrawünsche nicht immer abgelehnt. So bin ichs jedenfalls gewohnt :-D. Naja, ich kann trotzdem noch lachen.

Ich hatte mal im Sozialamt nachgefragt ob man einen Antrag stellen kann für Möbelkauf, da Manuel aufgrund von Aggressionen unsere Schränke im Laufe der Zeit dahingemöbelt hat (Scharniere rausgerissen, Schubkästen aus der Verankerung und solche Sachen). Da hat man zu mir gesagt dass das Sozialamt dafür nicht zuständig ist, höchstens das Jugendamt.
Und wenn das Jugendamt nichts bewilligt dann soll ich doch mal zur Caritas gehen:glubsch:. Das finde ich irgendwie dreist.

Und nun hab ich immernoch die selben kaputten Schränke in meiner Wohnung zu stehen, weil ich den Umzug noch abwarten möchte, die kommen dann zeitgleich auf dem Sperrmüll. Da kann man auch nichts mehr reparieren, weil die Schränke auch schon Reparaturen hinter sich haben.

Bin gespannt ob das Jugendamt was bewilligt. Da war ich aber noch nicht.

Grüße von Bianka!!!!!!!!!!!!!!:-P