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behinderung H

nickenick68 09.06.2007, 10:39#1
meine tochter hat eine behinderung H gibt es vorteile und nachteile ----ich bin auch alleinsteht und Harzt 4 --- und wo kann man nach lesen mit die behinderung H
Blautopas 09.06.2007, 18:23#2
AW: behinderung H

Hallo!

Nur H, kein B? Das ist paradox, wer soll dem Hilflosen helfen, wenn keine Begleitung dabei ist? Fremde werden das wohl in den seltensten Fällen tun, es oft auch gar nicht können, weil sie das Behinderungsbild nicht kennen. Das Alter des Kindes spielt für die Gewährung des Merkzeichens B keine Rolle, auch wenn das Versorgungsämter gerne behaupten.

Gucke doch bitte mal auf der Vorderseite des Ausweises unten rechts, ob da ein B steht, oder ob es durchgestrichen ist!

Wenn letzteres, solltest Du das B umgehend beantragen, denn mit diesem kann die Begleitperson in ganz Deutschland im Nah- und Fernvekehr kostenlos fahren (das ist, wenn man viel öffentliche Verkehrsmittel benutzt, ein ganz erheblicher Nachteilsausgleich), mit H nur der Behinderte in allen Nahverkehrsnetzen unabhängig vom Wohnort und auf bestimmten Strecken der Deutschen Bahn.
Alles dazu kann man hier nachlesen:
http://www.bahn.de/p/view/mobilitaet/handicap/mobil_trotz_handicap_broschuere.shtml

Ebenso bekommt mit Merkzeichen B die Begleitperson oft freien Eintritt ins Schwimmbad, ins Kino....

Lies mal das hier
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?p=26253#post26253

Wichtig ist vor allem der erste Link (in der dort angehängten PDF-Datei geht es auch um die Nachteilsausgleiche und das), was unten zum Merkzeichen B steht. Was da noch fehlt, ist die Auswirkung des Ausweises auf Hartz 4, da habe ich mich noch nicht ausführlicher mit beschäftigt, weil es uns nicht betrifft.

Das ist im Sozialgesetzbuch (SGB) 2 geregelt, in § 21 und 28.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html

Was das konkret für Dich bedeutet, kann ich nicht sagen, weil ich Eure persönlichen Voraussetzungen nicht kenne, das müsste Dir aber die Agentur für Arbeit sagen. Laut Sozialgesetzbuch 1, wo grundlegende Dinge geregelt sind, die alle Sozialgesetzbücher betreffen, sind die Leistungsträger aufgrund der § 13-15 zur Aufklärung, Beratung und Auskunft gesetzlich verpflichtet.

Zu den einzelnen Nachteilausgleichen gibt es viele Broschüren im Internet http://www.google.de/search?hl=de&as_qdr=all&q=Nachteilsausgleiche++filetype%3Apdf&btnG=Suche&meta=, die zwar von einzelnen Bundesländern herausgegeben wurden, die aber für ganz Deutschland gelten, denn das Schwerbehindertenrecht ist Bundesrecht.

Nachteile des Ausweises sind mir bisher nicht bekannt, manche Ärzte behaupten, ein Ausweis schadet dem Kind, es müsse auf eine Sonderschule, was definitiv nicht stimmt. Problematisch könnte es allenfalls werden, wenn man einen Arbeitsplatz sucht, aber das Kind hat die Beeinträchtigung auch ohne den Ausweis, insofern ist das kein Argument gegen einen Ausweis.
Lies mal hier, da geht es zwar um Autismus, aber der Grundgedanke ist der gleiche.
http://www.asperger-eltern.de/gedanken.htm

Liebe Grüße

Annette
nickenick68 10.06.2007, 16:24#3
AW: behinderung H

sie ist drei und vor einen jahr haben sie festgestellt das sie diabetes Typ 1 hat und jetzt haben wir den Ausweiss bekommen aber ohne B

und nochmal danke für die nachricht
Blautopas 10.06.2007, 20:41#4
AW: behinderung H

Hallo!
Zitat von nickenick68
sie ist drei und vor einen jahr haben sie festgestellt das sie diabetes Typ 1 hat und jetzt haben wir den Ausweiss bekommen aber ohne B

Jetzt gerade erst bekommen? Dann lege Widerspruch ein, die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides.

Haben die eine Beründung geschrieben, warum Deine Tochter das B nicht bekommt? Oft wird es mit dem Alter des Kindes begründet, aber für das B ist das Alter des Kindes unwichtig, steht extra in den "Anhaltspunkten".

Ab wann gilt der Ausweis? Die Diabetes ist ja mit Sicherheit nicht erst an dem Tag aufgetreten, an dem Du den Ausweis beantragt hast, also müsste auch rückwirkend anerkannt werden.

Liebe Grüße

Annette
nickenick68 11.06.2007, 09:13#5
AW: behinderung H
Zitat von Blautopas
Hallo!



Jetzt gerade erst bekommen? Dann lege Widerspruch ein, die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Bescheides.

Haben die eine Beründung geschrieben, warum Deine Tochter das B nicht bekommt? Oft wird es mit dem Alter des Kindes begründet, aber für das B ist das Alter des Kindes unwichtig, steht extra in den "Anhaltspunkten".

Ab wann gilt der Ausweis? Die Diabetes ist ja mit Sicherheit nicht erst an dem Tag aufgetreten, an dem Du den Ausweis beantragt hast, also müsste auch rückwirkend anerkannt werden.

Liebe Grüße

Annette

keine Begründung garnichts der ausweis gilt ab 01.05.2007 aber danke Annette ich lege Widerspruch ein wegen letzten Jahr

Tschau und Danke
claudia&joachim 17.06.2007, 20:45#6
AW: behinderung H

Hallo,
nur zum überlegen :
bei unserem Sohn steht auch nur ein H im Ausweis. Bei der Lebenshilfe wurde uns gesagt bei B muß in Bus oder Bahn dann IMMER eine Begleitung dabei sein...
und mach das mal wenn dein Kind älter und etwas selbsständiger wird-mein Sohn ist 13 und fährt zunehmend allein mit der Bahn zu seinen Kartenturnieren, der würde mir was husten wenn Mama mitfährt...
Gruß Claudia
HKBKL 17.06.2007, 20:55#7
AW: behinderung H

Hallo
Ein "H" ohne "B" schon komisch obwohl das "B" sich ja geändert hat was die Bedeutung hat. Trotzdem würde ich es Beantrage bzw Widerspruch einlegen. Weil es doch wichtig ist. Hier habe ich dir die Gesetsesänderung mal aufgeschrieben.

Das "B" im Schwerbehinderten Ausweis steht nicht mehr für ständige Begleitung, da ist eine Gesetsesänderung ab dem 1. 12. 2006 Merkzeichen "B "
Das heißt seit dem "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen". §146 Abs. 2 SGB IX.

Nur mal für dich als ein kleinen Tipp von mir.

Gruß Heike
Blautopas 17.06.2007, 22:36#8
AW: behinderung H

Hallo Claudia!
Zitat von claudia&joachim
nur zum überlegen :
bei unserem Sohn steht auch nur ein H im Ausweis. Bei der Lebenshilfe wurde uns gesagt bei B muß in Bus oder Bahn dann IMMER eine Begleitung dabei sein...

Dann ist Eure Lebenshilfe schlecht informiert!!!! Für eine derartige Institution, die danach doch sicher häufiger gefragt wird, eigentlich ein Armutszeugnis.... Wenn die es nicht wissen, wie sollen es dann betroffene Eltern wissen ?

Es war noch nie Pflicht, den Behinderten zu begleiten, aber weil das vielen nicht bekannt war und Behinderten mit B z.B. der Eintritt ins Schwimmbad ohne Begleitung verweigert wurde, gab es vor nicht allzulanger Zeit eine Gesetzesänderung.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?t=20599&highlight=
und mach das mal wenn dein Kind älter und etwas selbsständiger wird-mein Sohn ist 13 und fährt zunehmend allein mit der Bahn zu seinen Kartenturnieren, der würde mir was husten wenn Mama mitfährt...
Gruß Claudia

Das muss Mama auch nicht. Mein Sohn hat das B, solange sein Ausweis gilt, das ist bis 7/2011, in diesem Monat wird er 19. Er fährt schon jetzt mit 14 alleine von seiner Wohngruppe im Oberharz zur Autismustherapie nach Braunschweig, mit 4x Umsteigen pro Strecke......

Ich füge mal was hier ein, ist von der Vorsitzenden des Autismus-Regonalverbandes nordbaden-Pfalz.

Beantragung des Merkzeichens ?B"
für ein Kind mit Autismus oder Asperger-Syndrom

.(Name)... ist als autistischer Mensch mit Wahrnehmungsstörungen behaftet, die seine
Orientierungsfähigkeit sowie seine selbständige Mobilität stark beeinträchtigen.

Durch die autismusbedingten Kontakt- und Kommunikationsstörungen ist er nicht in der Lage,
fremde Menschen anzusprechen und um Hilfe zu bitten, und auch nicht, auf eventuelle
Vorhaltungen angemessen zu reagieren.

Aufgrund der anderen Wahrnehmung und Bewertung von Situationen entstehen
Missverständnisse im zwischenmenschlichen Bereich (vor allem gegenüber fremden
Personen), die jedoch durch die ?Übersetzung" einer Begleitperson geklärt werden können.

Er benötigt daher eine Begleitung, die ihn unterstützt, abschirmt und schützt und eventuell
auftretende Schwierigkeiten im Kontakt mit fremden Personen erklärt und mildert.


Eine Begleitung hindert .(Name).... nicht daran, seine Selbständigkeit zu entwickeln, sondern im
Gegenteil, fördert diese Entwicklung. Ohne Begleitung wäre er so sehr damit beschäftigt, das
unbekannte Umfeld zu überwachen, dass an eine sinnvolle Teilnahme an Aktivitäten nicht zu denken
wäre.
Gleichzeitig wird durch das Erklären von Situationen und das Vorgeben von Lösungsmustern eine
weitere Verselbständigung erreicht.

Ohne eine Begleitperson wird die Möglichkeit, am öffentlichen gesellschaftlichen Leben teilzuhaben,
stark eingeschränkt, was bei einem autistischen Menschen, der sowieso schon sehr stark
zurückgezogen lebt, eine weitere Vereinsamung zur Folge hätte.

Wenn auch im privaten Bereich bisher die Begleitung durch Eltern, Verwandte oder Freunde
vorgenommen wurde, so entstehen doch Kosten (Eintrittspreise, Fahrtkosten), die bei einem nicht
behinderten Jugendlichen nicht anfallen würden. Hier ist der Nachweis der Notwendigkeit einer
Begleitperson auch eine finanzielle Hilfe.


Wir beantragen daher aus den o.g. Gründen das Merkzeichen ?B" festzustellen, um ..... nicht
die notwendige Unterstützung zur Teilnahme am Leben zu entziehen.


Zur Beantwortung weiterer Fragen aus ärztlicher Sicht steht Ihnen Herr Dr. ... gern zur
Verfügung.



Die hier folgenden Beispiele könnten zur Unterstützung angeführt werden, falls diese
Wahrnehmungs- Überempfindlichkeiten festgestellt wurden.

Durch die Überempfindlichkeit im Bereich Oberflächenwahrnehmung reagiert er auf Berührungen (vor
allem durch fremde Menschen) häufig mit Flucht oder ? wenn dies nicht möglich ist ? mit einer
Abwehrreaktion.


Aufgrund der anderen und überempfindlichen Hörwahrnehmung kann starke Verunsicherung bei
bestimmten Geräuschen einsetzen, die sich bis zur Panik steigern kann. Z. B. das plötzliche
Erscheinen eines großen Hundes ? was leider nicht vorausplanbar ist ? bringt ihn aus Angst davor,
dass der Hund bellen könnte, dazu, urplötzlich und ?unmotiviert" aus dem Weg zu gehen, also z. B.
die Straßenseite zu wechseln. Mit Begleitung ist er in der Lage, vorsichtig und ruhig an dem Hund
vorbeizugehen.

Er ist nicht körper- oder gehbehindert, hat aber große motorische Probleme, die z. B. sein
Gleichgewicht und seine Stabilität beim Stehen und Laufen beeinträchtigen. Daher ist er z. B. in
öffentlichen Verkehrsmitteln auf einen Sitzplatz angewiesen, um nicht hinzufallen.
Den Anspruch auf diesen Sitzplatz in einem überfüllten Bus oder einer Straßenbahn könnte er nicht
selbständig durchsetzen.
Ohne eine Begleitperson wäre ihm also die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich, was zur
Folge hätte, dass seine Mobilität stark eingeschränkt würde.

Jedoch nicht nur die Situation in Bus und Bahn erfordert eine Begleitung. Auch ein Kino- oder
Konzertbesuch wäre für ihn allein nicht durchführbar. Durch die völlig unstrukturierte Situation bei
solchen Anlässen (vor allem beim Konzert und Kino vor- und nach der Vorstellung, wenn Gedränge an
Garderobe und/oder Ausgang herrschen) würde er solche Ereignisse ? sollte er sie alleine bewältigen
müssen, lieber meiden.
Dasselbe gilt für den Besuch des Schwimmbades, hier kommt auch noch die besondere
Geräuschsituation in der Schwimmhalle dazu.



Und noch ein paar Ergänzungen, falls es passt:

.... hat es gelernt, geübte und bekannte Wege allein zurückzulegen, was wir als Eltern auch sehr
unterstützen. Dies ist aber nur möglich, weil im Vorfeld bei diesen ?Stationen" mit ihm die
Vorgehensweise eingeübt und besprochen wurde.

Wir Eltern sind ständig bemüht, seinen Aktionsradius zu erweitern, jedoch benötigt dies Zeit, denn
jede neue Situation in einer neuen ?Anlaufstelle" muss zunächst in Begleitung geübt und gefestigt
werden und kann erst dann mit vorsichtiger Loslösung von ihm allein ausgeführt werden.


.... hat durch Begleitung gelernt, viele Situationen, die ihm sehr unangenehm sind, auszuhalten, was
vor einigen Jahren noch nicht möglich gewesen wäre.

Hannelore Gerner


Liebe Grüße

Annette