meine tochter hat eine behinderung H gibt es vorteile und nachteile ----ich bin auch alleinsteht und Harzt 4 --- und wo kann man nach lesen mit die behinderung H
AW: behinderung H
Hallo!
Nur H, kein B? Das ist paradox, wer soll dem Hilflosen helfen, wenn keine Begleitung dabei ist? Fremde werden das wohl in den seltensten Fällen tun, es oft auch gar nicht können, weil sie das Behinderungsbild nicht kennen. Das Alter des Kindes spielt für die Gewährung des Merkzeichens B keine Rolle, auch wenn das Versorgungsämter gerne behaupten.
Gucke doch bitte mal auf der Vorderseite des Ausweises unten rechts, ob da ein B steht, oder ob es durchgestrichen ist!
Wenn letzteres, solltest Du das B umgehend beantragen, denn mit diesem kann die Begleitperson in ganz Deutschland im Nah- und Fernvekehr kostenlos fahren (das ist, wenn man viel öffentliche Verkehrsmittel benutzt, ein ganz erheblicher Nachteilsausgleich), mit H nur der Behinderte in allen Nahverkehrsnetzen unabhängig vom Wohnort und auf bestimmten Strecken der Deutschen Bahn.
Alles dazu kann man hier nachlesen:
http://www.bahn.de/p/view/mobilitaet/handicap/mobil_trotz_handicap_broschuere.shtml
Ebenso bekommt mit Merkzeichen B die Begleitperson oft freien Eintritt ins Schwimmbad, ins Kino....
Lies mal das hier
http://www.intakt.info/forum/showthread.php?p=26253#post26253
Wichtig ist vor allem der erste Link (in der dort angehängten PDF-Datei geht es auch um die Nachteilsausgleiche und das), was unten zum Merkzeichen B steht. Was da noch fehlt, ist die Auswirkung des Ausweises auf Hartz 4, da habe ich mich noch nicht ausführlicher mit beschäftigt, weil es uns nicht betrifft.
Das ist im Sozialgesetzbuch (SGB) 2 geregelt, in § 21 und 28.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html
Was das konkret für Dich bedeutet, kann ich nicht sagen, weil ich Eure persönlichen Voraussetzungen nicht kenne, das müsste Dir aber die Agentur für Arbeit sagen. Laut Sozialgesetzbuch 1, wo grundlegende Dinge geregelt sind, die alle Sozialgesetzbücher betreffen, sind die Leistungsträger aufgrund der § 13-15 zur Aufklärung, Beratung und Auskunft gesetzlich verpflichtet.
Zu den einzelnen Nachteilausgleichen gibt es viele Broschüren im Internet http://www.google.de/search?hl=de&as_qdr=all&q=Nachteilsausgleiche++filetype%3Apdf&btnG=Suche&meta=, die zwar von einzelnen Bundesländern herausgegeben wurden, die aber für ganz Deutschland gelten, denn das Schwerbehindertenrecht ist Bundesrecht.
Nachteile des Ausweises sind mir bisher nicht bekannt, manche Ärzte behaupten, ein Ausweis schadet dem Kind, es müsse auf eine Sonderschule, was definitiv nicht stimmt. Problematisch könnte es allenfalls werden, wenn man einen Arbeitsplatz sucht, aber das Kind hat die Beeinträchtigung auch ohne den Ausweis, insofern ist das kein Argument gegen einen Ausweis.
Lies mal hier, da geht es zwar um Autismus, aber der Grundgedanke ist der gleiche.
http://www.asperger-eltern.de/gedanken.htm
Liebe Grüße
Annette
