Hallo Jule,
tut mir leid, dass die Antwort etwas gedauert hat, aber ich bin die letzten Tage nicht dazu gekommen.
Man muss erst einmal zwei Dinge unterscheiden:
1. Die Frage, ob sich die Ärzte etc. alle geirrt haben und
2. was du nun wegen der Förderung für deinen Sohn machen kannst.
1. Auch wenn der Gedanke immer noch weit verbreitet ist, von Fachleuten auch z.T. so weitergegeben wird und bisweilen auch in offiziellen Definitionen von geistiger Behinderung steht: Eine geistige Behinderung ist nicht unbedingt etwas unverrückbares, das lebenslang erhalten bleibt. Es sollte immer an den momentanen Einschränkungen festgemacht werden, die mit denen von Gleichaltrigen verglichen werden. Angenommen, das neue Gutachten ist soweit in Ordnung, dann ist das das Zeichen, dass sich dein Sohn in den letzten Jahren sehr gut entwickelt und zu den Gleichaltrigen im Verhältnis ordentlich "aufgeholt" hat. Das kommt nicht sehr häufig vor, wenn eine "geistige Behinderung" festgestellt wird, aber eben doch (In einem
anderen Beitrag geht es gerade darum, ob und wie ein Junge mit Down-Syndrom (einer "klassischen" geistigen Behinderung") den Hauptschulabschluss machen kann). Und wenn das so ist, ist das doch eigentlich erst mal ein Grund zur Freude, oder nicht? Das würde heißen, dass die frühe intensive Förderung deinem Sohn sehr viel gebracht hat.
Damit verbunden ist aber natürlich
2. die Feststellung der Kostenträger, dass er eigentlich keine zusätzliche Förderung in dem bisherigen Umfang mehr nötig hat. Das ist aus Sicht des Bezirks natürlich ganz logisch. Ein Beispiel: Wenn jemand nach einem Kreuzbandriss Krankengymnastik bekommt und schließlich keine Probleme mehr mit dem Laufen hat, bezahlt man die Krankengymnastik ja auch nicht weiter.
Das Schwierige für dich ist wahrscheinlich erst mal, dass du vielleicht selbst nie damit gerechnet hättest, dass dein Sohn solch gute Fortschritte macht. Das andere ist natürlich, dass jetzt die Frage, wie er weiter die Förderung bekommt, die braucht.
Dafür gibt es auch Möglichkeiten. Dadurch, dass er wahrscheinlich nicht mehr als "schwerbehindert" gilt (hat er denn (noch) einen Schwerbehindertenausweis?), ist die Gesetzesgrundlage eine andere. Bisher erhielt dein Sohn vom Bezirk wahrscheinlich "Leistungen zur Teilhabe" nach dem Sozialgesetzbuch 9, dem Gesetz, das für schwerbehinderte Menschen "zuständig" ist. Nun ist dein Sohn aus dem Zuständigkeitsbereich heraus und ist dem Gesetz nach wahrscheinlich "nur noch" "von seelischer Behinderung bedroht". Für diese Kinder ist das Jugendamt zuständig, bei dem man Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a des Sozialgesetzbuch 8 beantragen kann. So können z.B. die Kosten von Legasthenieförderung etc. unter Umständen vom Jugendamt übernommen werden.
Wie biene schon sagte, sprichst du sog. "Teilleistungsschwächen" an. Wenn du diese ärztlich attestiert bekommst, hast du Chancen, dass das Jugendamt die notwendige Förderung übernimmt. Über diese Schiene kann auch z.B. eine heilpädagogische Wohngruppe bezahlt werden. Das hängt aber alles eben an der Feststellung dessen, dass dein Sohn z.B. wegen Teilleistungsschwächen entsprechend "förderbedürftig" ist.
Häufig gibt es auch Förderung über
Mobilen Sonderpädagogischen Dienst in der Schule. Auf was für eine Art von Schule geht denn dein Sohn?
Schreib doch noch ein bisschen was zu meinen Fragen, vielleicht kommen wir dann noch ein wenig weiter.
Liebe Grüße,
Holger