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Geistig Behindert?

jule 04.01.2007, 22:02#1
Hallo,mein Sohn(15) galt bis Okt. 06 als geistig behindert
da wurde ein neues Gutachten erstellt und jetzt soll er es nicht mehr sein,allen Hilfen wurden eingestellt er braucht aber weiter Förderung(DYsgrammatismus Legastheni,Wahrnehmunsstörung)wer weiß Rat? wie Kann ich ein Gegengutachten bekommen?
biene63 05.01.2007, 21:49#2
Hallo!

Die von Dir aufgezählten Themen sind Teilleistungsstörungen. Kannst Du mal googeln, welchen Hilfeanspruch sich aus jedem Thema einzeln ableiten lässt. Jedenfalls dürftest Du im IDC10-Katalog zu jedem Stichwort die passende Nummer kriegen.

Gutachten müsstest Du von den Leuten kriegen, die zuvor auch die Diagnosen gestellt hatten.

Stutzig macht mich: "Geistig Behindert" ist ja recht schwerwiegend. Zwischen schlichten Teilleistungsstörungen und "geistig behindert" ist eigentlich ein recht grosser Abstand. Auf welchem Level wurde der IQ Deines Sohnes eingestuft?

In Berlin ist wohl der nachgewiesene (nicht)IQ die Basis für ne Beschulung in ner Geistig-Behindertenschule.

lg von biene63
Holger 06.01.2007, 11:55#3
Hallo Jule,

wer hat denn das neue Gutachten erstellt bzw. wo galt dein Sohn als geistig behindert? Klingt zwar komisch, ist aber für deine Frage wichtig: Geht es um den Schwerbehindertenausweis und eine Feststellung durch das Versorgungsamt oder um die Förderung in der Schule, also ein sonderpädagogisches Gutachten, in dem dein Sohn jetzt nicht mehr den "Förderschwerpunkt geistige Entwicklung" hat?

Schreib uns doch ein bisschen mehr, ok?

LG
Holger
Gast 06.01.2007, 17:13#4
Hallo Holger,

die geistige behinderung wurde im Kinderzentrum-München im Alter von 4 Jahren diagnostiziert.Mit 10 Jahren
zog mein Sohn in eine Heilpädagogische-Wohngruppe für Geistig Behinderte,der Kostenträger ist der Bezirk Oberbayern der auch das neue Gutachten durch die Münchner Heckscherklinik angefordert hat (wegen weiterer Kostenzusage).Durch das neue Gutachten werden die Kosten (mit sofortiger Wirkung)nicht mehr bezahlt,was die  Wohngruppe zum Anlass nahm mir meinen Sohn vor die Tür zu setzen.Ich weis einfach nicht mehr wem ich vertrauen soll,ich kann nicht glauben das sich die Ärzte,Therapeuten,Kliniken die letzten 11 Jahre alle geirrt haben.

lg
Jule
Holger 11.01.2007, 11:20#5
Hallo Jule,

tut mir leid, dass die Antwort etwas gedauert hat, aber ich bin die letzten Tage nicht dazu gekommen.

Man muss erst einmal zwei Dinge unterscheiden:
1. Die Frage, ob sich die Ärzte etc. alle geirrt haben und
2. was du nun wegen der Förderung für deinen Sohn machen kannst.

1. Auch wenn der Gedanke immer noch weit verbreitet ist, von Fachleuten auch z.T. so weitergegeben wird und bisweilen auch in offiziellen Definitionen von geistiger Behinderung steht: Eine geistige Behinderung ist nicht unbedingt etwas unverrückbares, das lebenslang erhalten bleibt. Es sollte immer an den momentanen Einschränkungen festgemacht werden, die mit denen von Gleichaltrigen verglichen werden. Angenommen, das neue Gutachten ist soweit in Ordnung, dann ist das das Zeichen, dass sich dein Sohn in den letzten Jahren sehr gut entwickelt und zu den Gleichaltrigen im Verhältnis ordentlich "aufgeholt" hat. Das kommt nicht sehr häufig vor, wenn eine "geistige Behinderung" festgestellt wird, aber eben doch (In einem anderen Beitrag geht es gerade darum, ob und wie ein Junge mit Down-Syndrom (einer "klassischen" geistigen Behinderung") den Hauptschulabschluss machen kann). Und wenn das so ist, ist das doch eigentlich erst mal ein Grund zur Freude, oder nicht? Das würde heißen, dass die frühe intensive Förderung deinem Sohn sehr viel gebracht hat.

Damit verbunden ist aber natürlich

2. die Feststellung der Kostenträger, dass er eigentlich keine zusätzliche Förderung in dem bisherigen Umfang mehr nötig hat. Das ist aus Sicht des Bezirks natürlich ganz logisch. Ein Beispiel: Wenn jemand nach einem Kreuzbandriss Krankengymnastik bekommt und schließlich keine Probleme mehr mit dem Laufen hat, bezahlt man die Krankengymnastik ja auch nicht weiter.
Das Schwierige für dich ist wahrscheinlich erst mal, dass du vielleicht selbst nie damit gerechnet hättest, dass dein Sohn solch gute Fortschritte macht. Das andere ist natürlich, dass jetzt die Frage, wie er weiter die Förderung bekommt, die braucht.

Dafür gibt es auch Möglichkeiten. Dadurch, dass er wahrscheinlich nicht mehr als "schwerbehindert" gilt (hat er denn (noch) einen Schwerbehindertenausweis?), ist die Gesetzesgrundlage eine andere. Bisher erhielt dein Sohn vom Bezirk wahrscheinlich "Leistungen zur Teilhabe" nach dem Sozialgesetzbuch 9, dem Gesetz, das für schwerbehinderte Menschen "zuständig" ist. Nun ist dein Sohn aus dem Zuständigkeitsbereich heraus und ist dem Gesetz nach wahrscheinlich "nur noch" "von seelischer Behinderung bedroht". Für diese Kinder ist das Jugendamt zuständig, bei dem man Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a des Sozialgesetzbuch 8 beantragen kann. So können z.B. die Kosten von Legasthenieförderung etc. unter Umständen vom Jugendamt übernommen werden.
Wie biene schon sagte, sprichst du sog. "Teilleistungsschwächen" an. Wenn du diese ärztlich attestiert bekommst, hast du Chancen, dass das Jugendamt die notwendige Förderung übernimmt. Über diese Schiene kann auch z.B. eine heilpädagogische Wohngruppe bezahlt werden. Das hängt aber alles eben an der Feststellung dessen, dass dein Sohn z.B. wegen Teilleistungsschwächen entsprechend "förderbedürftig" ist.

Häufig gibt es auch Förderung über Mobilen Sonderpädagogischen Dienst in der Schule. Auf was für eine Art von Schule geht denn dein Sohn?

Schreib doch noch ein bisschen was zu meinen Fragen, vielleicht kommen wir dann noch ein wenig weiter.

Liebe Grüße,

Holger
Gast 14.01.2007, 15:58#6
Hallo Holger,



natürlich ist es ein Grund zur Freude,aber ich habe große Zweifel ob das neue Gutachten in Ordnung ist!!! Seinen Schwerbehindertenausweis hat er noch,werde ihn erst mal behalten bis ein weiteres Gutachten erstellt wurde,ist mir sehr wichtig(welche Diagnose dort festgestellt wird)ich möchte sicher sein das er ab jetzt "die Richtige Förderung erhällt" Habe mich bereits mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt,(Legasthenitherapie,Erziehungsbeistand,Soziales Kompetenztraining)was laut neuem Gutachten dringend erforderlich ist.Hoffe das es auch die richtige Förderung ist.Das Jugendamt hat mir allerdings gesagt  das dies wahrscheinlich nicht mehr nötig sei,weil er jetzt wieder zu Hause lebt.Habe die Befürchtung das aus Gründen der Kostenersparnis mein Sohn der Leittragende ist und oben genannte Therapien nicht bezahlt werden.

Vielen Dank für die Tipps,lg Jule
Holger 16.01.2007, 11:34#7
Hallo Jule,

ob das Gutachten deinem Sohn entspricht, kann ich natürlich nicht sagen. Das Argument des Jugendamts, z.B. die Legasthenietherapie damit abzulehnen, dass er jetzt wieder zu Hause lebt, könnte ich aber auch nicht nachvollziehen. Bleib dran und halte uns auf dem Laufenden.

In was für eine Art von Schule geht er denn? Wenn es eine Förderschule ist, gibt es doch dort auch häufig die Möglichkeit einer entsprechenden Förderung.

LG
Holger
jule 03.02.2007, 20:41#8


Hallo Holger,sorry das eine Antwort so lange gedauert
hat.Habe zur Zeit viel Stress.


Mein Sohn besucht seit 3 Jahren  eine Förderschule,
davor eine Schule für Geistig-Behinderte.
Jetzt wo er wieder bei mir lebt,mußte er auch an eine andere Förderschule wechseln.
Und die(bzw. seine Lehrerin)macht uns obwohl ich nicht verstehe warum,einen riesen Ärger.
Habe in der ersten Schulwoche ,gleich um ein Gespräch
bei ihr gebeten,um die Probleme meines Sohnes zu besprechen.Sie zeigte sich sehr verständnisvoll,und war auch sofort bereit mir bei der schriftlichen Beurteilung (wie weit ihn seine Legasthenie beeinträchtigt,benötige ich um vieleicht  noch eine Chance zu haben,damit das Jugendamt die Therapie doch noch bezahlt)zu helfen.
Letzten Freitag hatten wir in der Schule,einen Termin mit dem Berufsberater,die Lehrerin war auch dabei,dort erfuhr ich dann das sie,ohne mit mir darüber gesprochen zu haben,Kontakt zum Bezirk-Oberbayern (ehemaliger Kostenträger)der Wohngruppe  in der mein Sohn früher lebte aufgenommen hat.
Dort versuchte sie alle Gutachten über meinen Sohn zu erhalten,was man ihr natürlich verwehrte,  weil sie dazu meine schriftliche Einwilligung benötigt hätte.Sie wollte die schriftliche Einwilligung, dann von mir beim oben genannten Termin haben,was ich ihr auf Grund ihrer nicht nachvollziehbaren Vorgehensweise,verweigert habe.Jetzt droht sie mir,sich mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen,(weil ich so unkoperativ sei).Mit dem Berufsberater habe ich über das geplante BVJ für meinen Sohn gesprochen,sie hat das Gespräch ständig unterbrochen,und alles in Frage gestellt was für meinen Sohn geplant ist(BVJ,Legasthenietherapie,Verhaltenstherapie in die er schon geht).Die Krönung des ganzen:Ihrer Meinung nach müßte ich meinen Sohn wieder in einer Wohngruppe unterbringen :
Ich frage mich wie die Lehrerin,wo sie meinen Sohn doch gerade mal 4 Wochen kennt,so anmaßend  sein kann,sich ein solches Urteil zu erlauben.
So habe ich mir eine Gute Zusammenarbeit,mit der Lehrerin nicht vorgestellt,zumal ich mit der ehemaligen Schule,(Lehrerin )nur positive Erfahrungen gemacht habe.

Hoffe das ein Gespräch mit dem Schulleiter nächste Woche besser ausfällt!?



LG JULE
jule 03.02.2007, 20:55#9
Hallo Biene,
tut mir leid das ich erst jetzt antworte.
Der IQ war bis zum neuen Gutachten im Okt.06 bei 45
Jetzt hat er einen IQ von 85,also laut neuem Gutachten normalbegabt,kanns selbst kaum glauben.


LG JULE
Holger 05.02.2007, 14:39#10
Hallo Jule,

das ist ja alles recht verfahren, wirklich...

Wenn ich das jetzt mal ganz unvoreingenommen betrachte und auch von deinem ersten Eindruck ausgehe, nimmt die Lehrerin ihre Arbeit sehr ernst und möchte sich möglichst gut über ihren neuen Schüler informieren, um daraus die entsprechende Förderung an der neuen Schule abzuleiten. Dabei ist es immer auch wichtig, die Befunde der Vergangenheit zu berücksichtigen, doch in aller Regel müssten diejenigen, die für die Schule relevant sind, in der Schülerakte sein. Wenn beim Bezirk natürlich noch weitere vorhanden sind, könnte das sicherlich bereichernd für ihre Beurteilung und die Festlegung der richtigen Förderung für deinen Sohn sein.

Offenbar wusste sie nicht, dass man dafür eine Genehmigung der Eltern braucht, hat das wohl selbst noch nicht gemacht. Ist denke ich auch nicht das Übliche. Aber vielleicht hat sie sich ja auch so über den IQ-Sprung von 45 auf 85 (!!!) gewundert, dass sie der Sache auf den Grund gehen möchte. Auch wenn dir das Vorgehen vielleicht unpassend vorkommt, würde ich sie dennoch unterstützen. Ihr Ziel ist das Gleiche wie deines: Sie möchte die bestmögliche Förderung für deinen Sohn bestimmen und benötigt dafür viele Informationen.

Vielleicht versucht ihr es noch mal miteinander und könnt dann über einiges noch mal reden. Wenn Sie Therapien usw. in Frage stellt, dann hat sie wahrscheinlich doch auch Alternativ-Vorschläge. Frag sie doch mal danach, wie sie die Sache sieht usw... so kommt ihr sicher ins Gespräch, denn eigentlich scheint ihr euch am Anfang ja gut verstanden zu haben...

Wünsche euch alles Gute!

LG
Holger
Gast 11.02.2007, 19:36#11
Hallo, ich heiße Sonja und weiß garnicht ob ich hier richtig bin.
Ich habe einen Sohn mit einer paracentrischen Inversion am X-Chromosomen. Die Krankheitsbilder hierfür sind entweder eine starke oder eine leichte geistige Behinderung. Joshua läßt sich zu keiner Krankheit 100% zuordnen. Er ist stark Entwicklungsverzögert und auf den Stand eines ca. 3-4 jährigen Kindes (er ist jetzt 9). Zudem hat er eine angeborene an Taubheit grenzende Innenohrschwerhörigkeit (er trägt jetzt aber ein Cochlea-Implantat), Wahrnehmungsstörungen, ADHS
usw. Ich würde mich gerne mit jemanden austauschen, so plaudern oder etwas über Rechte erfahren.
Yvonne 11.02.2007, 20:37#12
Hallo Sonja,

ein Herzliches Willkommen hier, aber klar bist du hier richtig.
Vielleicht hast du ja Lust dich hier im Forum anzumelden,so kann man dich auch erreichen und du bekommst nachricht zu einem Beitrag den du geschrieben hast, wenn jemand darauf geantwortet hat.

Hier wirst du sicherlich den Asutausch finden und stelle ruhig die Fragen die du hast.

Meine Tochter ist 12 Jahre und Entwicklungsverzögert, auf dem Stand eines 3 jährigen Kindes ohne Diagnose.

Des Weiteren treffen wir uns jeden Sonntag und Donnerstag ab 21 Uhr  im Chat. Schau doch mal vorbei.

Liebe Grüße

Yvonne
Gast 11.02.2007, 20:58#13
Hallo Yvonne, bin ich denn nicht im Forum angemeldet?
Ich habe doch alles ausgefüllt?
Yvonne 11.02.2007, 21:09#14
Hallo Sonja,

doch im Forum schon, aber du musst dich wohl einloggen, wenn du alles ausgefüllt hast.
Schau mal ziemlich weit oben, da müsste irgendwo Login stehen.

Liebe Grüße

Yvonne
Yvonne 11.02.2007, 21:11#15
Hi Sonja,

nun scheinst du ja eingeloggt zu sein. Kann dich sehen.

Liebe Grüße

Yvonne
Holger 12.02.2007, 09:37#16
Hallo Sonja,

auch von mir ein herzliches WILLKOMMEN hier bei uns

Wenn du technische Fragen zum Forum hast, dann kannst du diese im Bereich "Fragen und Probleme mit diesem Forum" stellen oder mir unter eine eMail schreiben. Ich helfe dir gerne!

Viele Grüße,

Holger