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Aneurysma

Gast 25.11.2006, 11:11#1
HALLO
Hat hier jemand Erfahrung mit ruptierten Aneurysmen bei Kindern?Mein sohn ist 9 jahre und hatte im juni ein geplatztes Aneurysma (was geclippt wurde),Gehirninfakt,Hirnödem und Variospasmen.Wir haben Reha hinter uns und sind jetzt zu Hause.Er hat sich soweit ganz gut gemacht(was alle Ärzte verwundert,laut MRT Bildern müßte er schlimmer dran sein)er kann wieder laufen und Sprechen.Aber er hat beide blickwinkel kaputt,ist orientierungslos und er vergisst fast alles(kurzzeit gedächtnis).Jetzt meine Frage:steht ihm ein Behindertenaussweiß zu?(wir hatten einen schon anfang August beantragt,jedesmal wenn ich nachfrage heisst es ,es wird noch geprüft weil es nicht so sicher wäre das er einen bekommen würde).
Und hat hier einer Erfahrung mit so einer Krankheit ,da sie bei Kindern so gut wie gar nicht vorkommt kann mir kaum einer helfen.Wäre um Hilfe sehr dankbar.
lieben Dank im voraus Conni
amai 25.11.2006, 18:14#2
Hallo Conni,
leider habe ich keinerlei Erfahrungen zu dem von dir geschilderten Krankheitsbild.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass eurem Sohn ein Behindertenausweis zusteht. Wichtiger als die Diagnose an sich sind die konkreten Einschränkungen und Beeinträchtigungen, die aus diesem Krankheitsbild ergeben und eine etwaige Prognose, also ob man mit Sicherheit sagen kann, das oder jenes wird sich bessern oder wieder ganz verschwinden. Ich würde ruhig noch einmal ein Attest von eurem behandelnden Kinderarzt, Klinik oder SPZ mit einer genauen Auflistung aller vorhandenen Problematiken und Beeinträchtigungen holen und nachreichen.

So kann sich die Gedächtnisstörung ja auch auf die Orientierungsfähigkeit- wie bei euch gegeben- und die Verkehrssicherheit auswirken (wichtig für die Merkzeichen *G* und *B*) oder in der Weise, dass er in allen alltäglichen Dingen des Lebens wie Körperpflege, Strukturierung des Tages usw. Hilfe und Anleitung braucht (das wären Voraussetzungen für das Merkzeichen *H*).

Die Bearbeitung eines Antrages kann bis zu einem halben Jahr dauern.
Falls ihr mit dem Ergebnis des Bescheides nicht zufrieden seid- zu niedriger GdB oder wenn Merkzeichen fehlen, dann könnt ihr innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Bescheides Widerspruch einlegen.

Allgemein zum Thema Schwerbehindertenausweis kann ich dir folgende Seiten empfehlen:
http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html

Alles Gute und liebe Grüße,
amai