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Neu hier und ganz viele Fragen

Gast 08.11.2006, 00:16#1
Hallo zusammen!

Mein Sohn hatte im Alter von 11 und 14 Monaten jeweils einen Schlaganfall, jeweils mit rechtsseitiger Halbseitenlähmung.

Durch die langen Krankenhausaufenthalte musste ich meinen Job aufgeben.

Die Infarkte selber haben ihn immer kurzfristig in der Entwicklung (anfangs krabbeln, später laufen etc. ) zurückgeworfen, mittlerweile ist es so, dass man seine Behinderung kaum bemerkt - wenn man es nicht weiß. Laufen klappt, ein wenig schief, die rechte Hand und der rechte Arm machen halt nicht viel mit. Er versucht es zwar, greift, aber es klappt oft nicht.

Wir haben jetzt kürzlich Antrag auf Frühförderung gestellt und einen Schwerbehindertenausweis von 80% für ihn erhalten.

Diese Informationen bekomme ich immer nur stückchenweise, wenn wir mal wieder im Krankenhaus sind, oder von der Physiotherapeutin etc.

Was kann ich denn nun mit den Schwerbehindertenausweis anfangen? Die Freifahrtmarke haben wir. KFZ-Steuer-Befreiung geht ja auch, aber wer darf dann fahren? Nur eine eingetragene Begleitperson (in dem Fall ich), oder auch mal mein Mann? Darf ich zu meinem Vergnügen damit ins Kino oder zum Sport fahren? Oder was ist, wenn ich doch mal wieder einen Job stundenweise antreten kann?

Ich habe auch die Seite hier über den Ausweis durchgelesen, aber ich blicke nicht wirklich durch. Vieles ist halt für Erwachsene formuliert.

Anspruch auf Pflegegeld wird wohl so gut wie gar nicht durchzusetzen sein? Ich habe keine Vergleichsmöglichkeiten mit einem "gesunden" Kind, daher kann ich nicht beurteilen ob mein Sohn Mehraufwand benötigt. Pullis anziehen dauert wahrscheinlich ein paar Minuten länger, wegen des Arms eben.

Ich weiß also nicht wirklich viel... Hat jemand Tipps und Anregungen, was man vielleicht noch für Vergünstigungen oder Unterstützung bekommen kann? Ich weiß überhaupt nicht, wo ich suchen soll...

Liebe Grüße

Coreolis
Inge 08.11.2006, 07:56#2
Hallo Coreolis,
mit dem Auto, das auf das Kind angemeldet ist, darf jeder fahren aber nur mit oder für das Kind. Du kannst zB auch mit dem Auto fahren, wenn Du für das Kind Einkäufe erledigst.
Gast 08.11.2006, 09:06#3
Hallo Coreolis,

bei dem Schwerbindertenausweiss kommt es nicht nur auf die Höhe des Prozentsatzes an, sondern auch auf die Merkzeichen. Man bekommt auch einen Steuerfreibetrag. Wenn man möchte auch schon im laufenden Jahr auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Die Höhe hängt dann vom Prozentsatz und evtl. Merkzeichen wie Bl für blind ab. Wegen dem Pflegegeld meldet man sich bei der Krankenkasse, bzw. Pflegekasse und dann kommt jemand vom MDK = medizinischer Dienst der Krankenkasse zur Beurteilung des Pflegeaufwandes. Wenn der erhöht ist, was dann vom jeweiligen Zeitaufwand für die Pflege abhängig ist, bekommt man eine Einstufung. Abhängig von dieser dann auch Pflegegeld. Wenn ihr Frühförderung bekommt, dann erhaltet ihr von dieser Stelle  auch bestimmt Unterstützung bzw. Beratung. Ihr könnt euch schon mal an eure Frühförderstelle wenden. Vielleicht gibt es auch eine Selbsthilfegruppe in eurer Nähe, die sich speziell  Schlaganfällen im Kindesalter widmet. Adressen kannst du evtl. in der Tageszeitung finden, oder bei der Frühförderstelle und auch bei den Krankenkassen. Selbstverständlich auch im Internet und bestimmt  werden dir auch Selbstbetroffene hier in Intakt antworten. Ich wünsche euch alles Gute und das es nur noch besser wird.
Kirsten 08.11.2006, 09:10#4
Eben hatte ich ganz vergessen, mich vorher einzuloggen. Nun habe ich es nachgeholt.
Holger 08.11.2006, 11:00#5
Hallo Coreolis,

und erst mal ein HERZLICH WILLKOMMEN hier bei uns

Welche Fragen hast du genau noch zum Schwerbehindertenausweis? Ich weiß jetzt nicht, welche Infos du gelesen hast und nicht ganz verstehst, da das ein Forum von zwei Internetseiten ist. Infos zum SB-Ausweis findest du einmal unter
http://www.behinderte-kinder.de/sbaus.htm und unter
http://www.intakt.info/69-0-schwerbehinderung.html

Sag uns einfach, was du nicht verstehst und wir erklären es dir gerne.

Kirsty hat ja schon geschrieben, dass es eben auch auf die Merkzeichen im Ausweis ankommt. Das sind große Buchstaben z.B. aG oder H. Habt ihr da eines eingetragen?

Weiterhin könnt ihr bei einem GdB von 80 auch einen Pauschbetrag von 1060,- Euro bei der Steuer geltend machen (sh. Seite zu den Steuervergünstigungen.)

Wenn du weitere Fragen hast, nur her damit

Wie alt ist dein Kleiner?

Viele Grüße,
Holger
Yvonne 08.11.2006, 15:23#6
Hallo Coreolis,

erst einmal Herzlich Willkommen hier im Forum. Bezüglich des Schwerbehindertenausweises wurde ja schon einiges erzählt und ich wollte noch das Pflegegeld aufgreifen welches du ja auch angesprochen hast.

Du hast zwar geschrieben wann dein Kind Infarkte hatte, doch leider nicht wie alt dein Kind jetzt ist.
Magst du mal ein bisschen mehr erzählen? Eine Bekanntin von mit hat auch ein Kind mit Halbseitenlähmung und hat die Pflegestufe 2. Leider kann ich erst näher etwas sagen wenn ich weiss wie alt dein Kind ist und was es kann und was nicht, spich alleine anziehen, ausziehen, waschen, kämmen, essen, trinken etc.

Liebe Grüße

Yvonne
Gast 09.11.2006, 01:23#7
Hu, erstmal vielen Dank für die vielen Antworten!

Also, erst mal einige Antworten. Mein Sohn ist jetzt 20 Monate alt. Daher stelle ich mir Pflegegeld eher schwierig vor. Ich glaube nicht, dass so viel Mehraufwand besteht... und die Halbseitenlähmung ist ja nicht mehr vorhanden, bzw. nicht vollständig. Er hat noch Probleme mit den Bewegungen, aber es ist nicht so, dass er gar nichts machen kann. Im Prinzip hat er in dem Alter kaum Entwicklungsdefizite.

Unser Sohn hat 80%, G und H. Also KFZ-Steuer würden wir befreit bekommen, aber ich habe etwas Angst, dass mal ein anderer Notfall eintritt oder ich wieder arbeiten gehen kann, und dann bekomme ich Ärger wegen Steuerhinterziehung. Ich weiß nicht, wie eng sowas gesehen wird.

Mehr fällt mir ad hoc gerade nicht ein, ist schon sehr spät. Ich finde es immer recht ärgerlich, dass man sich fast alle Infos selber suchen muß... der eine sagt mal, schau nach Frühförderung, der andere sagt, beantrage doch mal Schwerbehindertenausweis...

Frühförderung läuft übrigens, die Frau war schon zweimal da zum "Testen", und sagte, aufgrund seiner Vorgeschichte wird wahrscheinlich nicht mal ein Gang zum Amtsarzt nötig.

Vielen lieben Dank aber nochmal für den herzlichen Empfang!
Gast 09.11.2006, 08:56#8
Hallo Coreolis,

auch von mir erst einmal ein Willkommen in unserem Forum :-)

Aufgrund der Behinderung deines Sohnes musst du mindestens einen zusätzlichen Pflegeaufwand gegenüber einem gesunden Kind von 90 Minuten haben, um die Pflegestufe 1 zu erhalten. Es kann unmöglich jemand von uns beurteilen, ob dies der Fall ist. Mein Tip: Schick deiner Krankenkasse/Pflegekasse einen formlosen Brief und teile mit, das du eine Pflegestufe für deinen Sohn beantragst. Alles weitere geht dann automatisch, kann jedoch eine zeitlang dauern. Es kostet nichts und vielleicht kommt ja was für euch dabei rum. Je eher du den Antrag stellst umso besser, da eine spätere Pflegestufe rückwirkend ab Antragstellung anerkannt wird. Also mit jedem Tag den du wartest verschenkst du möglicherweise Geld.

Steuerhinterziehung? Hmm...Noe, das passiert nicht. Das Schlimmste wäre, wenn du in eine Polizeikontrolle geräts. Wenn dir dann nachgewiesen werden kann, das du nicht für deinen Sohn unterwegs ist, kann es passieren, das dir ab diesem Zeitpunkt die Steuerbefreiung aberkannt wird. Mehr nicht meines Wissens nach. Aber: Ich bin da nicht ganz sicher, meine aber, das man als Alleinerziehende dieses Auto auch dafür Nutzen darf um zur Arbeit zu kommen. Denn ohne Arbeit kein Geld und ohne Geld kriegt dein Sohn nix zu Essen. Bin da aber nicht sicher. Darüber brauchst du dir aber auch nicht so doll Gedanken machen. Mach die Steuerbefreiung, denn du verschenkst ja auch hier jeden Tag Geld! Und derzeit hast du ja keine Arbeit: Also ist das ja alles theoretisch!

Falls du weitere Fragen hast, schick einfach eine Email oder frag hier im Forum. Wir können auch gerne telefonieren. Ganz wie du magst.

Schöne Grüsse
Harald
Kirsten 09.11.2006, 10:14#9
Hallo Coreolis,

hier ist noch einmal Kirsty. Ich zahle für mein Auto meine KfZ-Steuer und habe auf jeder Fahrt ein reines Gewissen. Man ist mit dem Auto oft im Sinne des Kindes unterwegs, genauso aber auch im eigenem Sinn. Wenn dein Sohn noch so klein ist, wird er ja meistens bei dir sein, also ist es der Überlegung wert, die Befreiung zu beantragen. Wenn du wieder arbeiten gehen möchtest kannst du ja jederzeit die Befreiung wieder ablegen. Das Auto kann trotzdem auf dem Namen deines Kindes eingetragen bleiben. Versicherungsnehmer bist du, Halter dein Kind. Du stehst mit deinen vielen Fragen nicht alleine da. Am Anfang ist es nicht einfach mit den Problemen fertig zu werden. Das wichtigste für dein Kind ist die Frühförderung und die hast du ja schon auf den Weg gebracht. Den Ausweis habt ihr auch. Dem Bescheid war ja auch ein Begleitbogen beigelegt, worauf die Merkzeichen und ihre Auswirkungen erklärt wurden.  Wenn die Frühförderung von einer Frühförderstelle durchgeführt wird, schau doch mal, ob es da Elterntreffen gibt. Man muß sich die Info´s von allen Seiten suchen und holen. Mit den Jahren wächst man hinein.  Übrigens, bist du dir sicher, daß du Freifahrt und KFZ-Steuer Befreiung  zeitgleich haben kannst? Das kommt auch auf die Merkzeichen an.
Holger 09.11.2006, 10:28#10
Hallo Kirsty,

mit Merkzeichen G kriegst du entweder Freifahrt oder Steuerermäßigung, mit Merkzeichen H beides.

Die Geschichte mit der Steuerermäßigung des KFZ und Fahrten nur für das Kind taucht irgendwie immer wieder auf, aber rechtlich scheint das echt ne Grauzone zu sein. Also wenn irgendjemand das was genaues mit Rechtsgrundlage weiß, wäre ich sehr dankbar!

LG
Holger
Kirsten 09.11.2006, 10:37#11
Hallo Holger,

sorry, ich hatte das H bei Coreolis übersehen. Dann ist es ja klar.

Gruß Kirsten
amai 09.11.2006, 10:42#12
(kirsty @ 09. 11 2006, 10:14)
 Übrigens, bist du dir sicher, daß du Freifahrt und KFZ-Steuer Befreiung  zeitgleich haben kannst? Das kommt auch auf die Merkzeichen an.
Übrigens, bist du dir sicher, daß du Freifahrt und KFZ-Steuer Befreiung zeitgleich haben kannst? Das kommt auch auf die Merkzeichen an.

Hallo zusammen,
ja darf sie, sie hat 80 %, G und H wie sie schrieb.
Hier eine sehr schöne Übersicht über alle Nachteilsausgleiche, ich zitiere mal nur den für die KFZ-Steuer und Freifahrt relevanten Teil
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/wegrechte.html :

"Wie verhält sich die Freifahrtberechtigung zur Kraftfahrzeugsteuerermäßigung?
Freifahrtberechtigung und Kraftfahrzeugsteuerermäßigung können nicht nebeneinander in Anspruch genommen werden. Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G oder Gl müssen sich daher für eine der beiden Vergünstigungen entscheiden. (Personen mit Merkzeichen aG, H oder Bl sind dagegen sowohl freifahrtberechtigt als auch von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.)
Schwerbehinderte Menschen, die an Stelle der unentgeltlichen Beförderung die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen wollen, erhalten auf Antrag ein Ausweisbeiblatt ohne Wertmarke. Bei Einräumung der Kraftfahrzeugsteuerermäßigung wird das Beiblatt mit einem Vermerk des zuständigen Finanzamtes versehen. An die Entscheidung für die Freifahrtberechtigung oder die Steuerermäßigung ist der schwerbehinderte Mensch nicht auf Dauer gebunden. Ein späterer Wechsel ist ohne weiteres möglich."

Noch ein Tipp damit man sich durch den Dschungel der Bestimmungen findet, das sehr gut gemachte Steuermerkblatt des BVKM und deren Broschüre *Mein Kind ist behindert-diese Hilfen gibt es*:
www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/steuermerkblatt.pdf
http://www.bvkm.de/recht/rechtsratgeber/mein_kind_ist_behindert.pdf

LG, amai
Coreolis 09.11.2006, 21:12#13
So, bin jetzt angemeldet...
Das mit der KFZ-Steuer-Befreiung muß ich mir noch mal durch den Kopf gehen lassen. Ich hatte beim Finanzamt angerufen, aber der rasselte (meiner unwissenden Meinung nach) nur die Vorgaben für Erwachsene herunter - dass zum Beispiel nur EINE Begleitperson eingetragen werden muß, die dann auch den Wagen nutzen darf. Ich bin aber verheiratet, wir haben noch einen Zweitwagen, falls ich mal wieder arbeiten gehen kann - aber darf mein Mann das Auto dann überhaupt auch nutzen, wenn ich eingetragen bin?

Dazu kommt außerdem noch, dass wir durch den Wegfall meines Jobs Anfang des Jahres in einen Schuldenstrudel geraten sind und unsere Verpflichtungen nicht mehr erfüllen konnten - also steht uns jetzt die Privatinsolvenz bevor. Ich muß mal mit der Schuldnerberatung sprechen - es gibt da wohl auch Pfändungsfreibeträge (mein Mann arbeitet im Schichtdienst). Die Frage wäre auch, ob eine evtl. Steuerrückerstattung zum jetztigen Zeitpunkt dann nicht sowieso zur Masse fließt.

Alles sehr kompliziert, ich weiß manchmal nicht, wo mir der Kopf steht... Pflegegeld wäre nicht schlecht als Ausgleich für das Nicht-Arbeiten meinerseits (Erziehungsgeld und ALGI abgelaufen, GKV muß ich auch selber zahlen). Ist halt nur schwierig einen Job zu finden mit den Arbeitszeiten meines Mannes, und zusätzlich zu den regelmäßigen Krankenhaus- und Therapieterminen meines Sohnes - wobei ich auch immer die Angst im Nacken habe, so ein Hirninfarkt geschieht nochmal... das kann ja niemand beeinflussen. Bisher sind die Behandlung ansatzweise positiv, aber die Gefahr ist nicht gebannt.

Ich selber wäre auch nie auf die Idee gekommen, dass eine solche Krankheit einen Schwerbehindertenausweis rechtfertigt ... wie gesagt, das sind alles Bruchstücke, die mir von der Klinik oder anderen betroffenen Eltern zugetragen worden sind.

90 Minuten Pflegemehraufwand für ein Kind diesen Alters ... ich nehme an, das gilt täglich? Zählen spezielle Therapieformen und Arztbesuche auch dazu, oder lediglich die im Haushalt anfallenden Tätigkeit? Im täglichen Leben denke ich, ist alles fast normal. Er braucht Hilfe beim Anziehen wie jedes Kind in dem Alter, versucht alleine zu essen und matscht rum, wie jedes andere gesunde Kind auch. Windeln wechseln und waschen muß ich ja sowieso. Da ist meines Erachtens kein erhöhter Bedarf gegeben. Höchstens, was die Termine und Fahrerei angeht.

Im übrigen gibt es ja einen Steuerpauschfreibetrag für Behinderungen... das kann man doch direkt auf der Steuerkarte eintragen lassen? Mein Mann war heute im Rathaus und hat sich einen Vordruck geben lassen, aber der Fuzzi sagte, Ausgleich wäre nur über die Steuererklärung möglich. Womit wir wahrscheinlich auch wieder gekniffen wären im nächsten Jahr, weil das wohl in der Inso zur Masse zählt.

Tut mir leid, wenn ich manchmal konfus schreibe. Ich hab soviel Papierkram im Kopf im Moment, ich würd den am liebsten manchmal abschrauben und in den Kühlschrank legen... :-P

Amai, danke für die Links. Die gefallen mir schon sehr gut!
Gast 10.11.2006, 01:33#14
hallöle zusammen,
so nun muss icha uch noch meinen senf dazugeben,mein kleiner hat auch 60% und das H im ausweiß,
ich jabe das auto auf ihn angemeldet und hab mich von der steuer befreien lassen.....
das mit der grauzone is so ein ding doch es heist ja im gesetzestext fahrten zum wohle des behinderten und ich gehe aberbeiten und das ist somit auch zum wohle des behinderten menschen, doch das ist auslegungssache ,aberw er will das nachprüfen wenn du sagtst du bist für die behinderte person unterwegs........
so das war mein comment zu den thema aber wichtig ist dass das auto auf das kind zugelassen ist und das geht ohne probleme

grüssle vom PWS-Papa
Kirsten 10.11.2006, 18:30#15
Hallo Coreolis,

Die Freibetrage werden auf dem Finanzamt problemlos eingetragen. Du gehst mit den Steuerkarten und dem Schwerbehinderten- Ausweis dorthin und es geht seinen Gang. Natürlich mußt du auf dem Amt einen schriftlichen Antrag ausfüllen, aber eigentlich helfen einem die Beamten auch damit.  Ich weiß nicht, ob es für dieses Jahr noch geht, wenn ja, dann sofort hin, da die Freibetragshöhe dann auf die 2 Monate verteilt wird. Es steht euch mit dem Merkzeichen H auch der Pflegepauschbetrag zu. Dieser wird unabhängig vom Pflegegeld und bei Kindern auch immer in voller Höhe zuerkannt. Das steht so im Steuergesetzbuch. Bei eurer Situation ist es bestimmt doch sinnvoll schnellsten einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen. Es wird ja, wenn eine Pflegestufe zuerkannt wird, rückwirkend gezahlt. Der Pflegeaufwand ist Mehraufwand, den du in der täglichen Pflege mit deinem Kind hast, z.B. wenn es doch seine eine Seite nicht richtig einsetzen kann, evtl. damit Probleme mit dem Sitzen auf der Toilette hat? Kann er z.B. schon sagen ob er mal zur Toilette muß? Mein Sohn ist schon 16 und mit den ganz kleinen Kindern bin ich nicht mehr ganz so gut  drin.  Beim Essen, kommt er dabei gut zurecht, wie ein Kind in seinem Alter? Schreibe dir mal alles auf, wie lange was dauert. Das ist wichtig, wenn dich der med. Dienst dann danach fragt. Du hast, nur das eine Kind? Dann ist es natürlich nicht so leicht für dich zu erkennen, ist das normal oder dauert es bei uns länger als bei einem Kind ohne Beeinträchtigung.  Ihr habt aber den Ausweis auch  nicht ohne Grund bekommen. Ich drücke euch die Daumen, daß sich eure finanzielle Lage wieder bessern wird. Es gibt immer einen Weg, Kopf hoch!
Coreolis 12.11.2006, 20:22#16
Erstmal noch danke für die ganzen Tips, und an amai für die Links in der mail. Die sind wirklich sehr hilfreich, nach sowas hab ich mir die Finger wundgesucht!

Ich werd das ganze erstmal durcharbeiten und dann sehen, was ich machen kann und was bei uns sinnvoll ist. Übernächste Woche muß ich eh zur Schuldnerberatung, und mal sehen, was die sagt. Es nutzt mir ja nicht viel, wenn ich das Auto ummelde und noch 20 Euro bezahle, wenn ich die Steuerrückerstattung fürs erste sowieso abgeben muß. Und was das Auto angeht ist es ja auch so, dass wir einen Kombi haben - für Kind und Hund sozusagen. Wenn ich den Wagen aber für Tierarztbesuche nutze? Man kann es sicherlich drehen und biegen, aber ich will da vorher noch sicher sein.

Wegen der Lohnsteuer lohnt es sich wohl nicht, für den einen Monat extra die Karte vom AG anzufordern und das umzutragen - dann für die Steuererklärung im nächsten Jahr. Hoffentlich bleibt uns das auch - geht ja auch um Pfändungsfreibeträge etc.

@Kirsty: Ich habe nur den einen Sohn und kann daher auch nicht abschätzen, ob das alles aufwändiger im Haushalt ist mit ihm - aber ich glaube weniger. Wegen seiner Behinderung, also "unflexiblem" Arm habe ich eigentlich nicht soviel arbeitet. Er versucht, selber zu essen, wie jedes andere Kind in dem Alter wohl auch, und er macht das meiste halt mit links... so wird er wahrscheinlich Linkshänder. Er hat die linke Seite meines Erachtens auch schon vorher bevorzugt.

Aber nochmal allen vielen Dank für die Tipps und das herzliche Willkommen. Wirklich schön, dass man sich auf diesem Wege austauschen kann!

In diesem Sinne einen schönen Abend,

Coreolis