Meine Tochter 15 Monate hat einen GdB von 100, G, B, H, aG. Sie hat eine diagnostizierte Cerebralparese (Tetraparese), Epilepsie, Periventrikuläre Leukomalazie, Schluckstörung.Der gestellte Pflegegeldantrag wurde abgelehnt. Die Begutachtung des Mdk war katastrophal. Kaum 2 Minuten in er Wohnung meinte die gute Frau, dass ja nur Pflegebedarf in der Mobilität bestünde. Nun bin ich auf dieser Internetseite auf die Vorraussetzungen für Pflegegeldanspruch gestoßen. Warum wird pauschal gesagt, daß bis zu2 Jahren ein erhöhter Plegebedarf besteht, ich aber deutlich über den ZEiten für ein normales Kind liege?? ISt das normal?
Hallo kijo,
schreib mal bitte noch ein bisschen genauer, worum es ging. Ich versteh das so: Du wolltest eine Pflegestufe beantragen und der MdK kam zur Begutachtung. Die Dame hat gesagt, dass du zwar deutlich über den Zeiten für ein gleichaltriges Kind liegst, aber trotzdem deinem Kind keine Pflegestufe zugestanden wird.
Die Zeiten zum Orientieren hast du ja gefunden, denk ich:
http://www.intakt.info/99-0-welche-pflegestufe.html
Dabei musst du zusammen zählen, wie viel Zeit du brauchst und ziehst dann die Werte in der Tabelle für dein Kind ab (1-2 Jahre). Pflegestufe 1 bekommst du nur, wenn du dann bei mind. 90 Minuten bist, wovon 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen müssen.
Pflegegeld bekommst du ja nur, wenn dein Kind eine Pflegestufe hat.
Falls ich dich falsch verstanden habe, schreib bitte noch mal genauer, was du meinst.
Viele Grüße,
Holger
Hallo Holger,
ich habe alles ausgerechner etc. Danach würde ihr sogar Pflegesufe II zustehen. Du mußt dir vorstellen, dass se ausser ein paar Meter anstrengendes Robben nichts kann.Sie hat Spastik und Lähmung in einem. Sie kann nicht richtig essen, mus 1 mal die Woche zur KG, mache mind. 1 mal am Tag selbst zu Hause KG seit 8,5 Monaten.
Wie gesagt, die Dame ist grundsätzlich der Meinung, dass Kinder unter 2 sowieso einen erhöhten Pflegebedarf haben. Sie hat sich nichts aufgeschrieben, alles heruntergespielt und ist nach nur 15 Minuten wiedergegangen. Also, wenn die Begutachtungen des MDK immer, auch bei anderen, so ablaufen, wundere ich mich nicht, warum so viele Leute Widerspruch einlegen müssen. Habe in den letzten 2 Tagen so viele Geschichten drüber gehört, da wird mir wirklich anders.
Ich bin jetzt so weit, dass ich einen Anwalt eingeschalten habe. Auch von der Krankenkasse habe ich Rückendeckung, weil diese auch derselben Meinung ist.
Ich stelle doch keine Anträge aus Lust und Dollerei, ich nehme lediglich das in Anspruch, was mir bzw. der Kleinen zusteht. Da denkt man, Deutschland sei so ein sozialer Staat, aber wenn du wirklich ein Problem hast, will keiner etwas davon wissen.
Hallo kijo,
du hast Recht, leg auf jeden Fall Wiederspruch ein!

So manchmal bekomme ich das Gefühl, dass schon prinzipiell davon ausgegangen wird, dass man niedriger ansetzt und sich die betreffende Familie dann eben die Pflegestufe erstreiten muss. Das ist wirklich ätzend, weil man sich - wie du ja auch sagst - echt wie ein Schmarotzer vorkommt, wo man doch eigentlich nur die Hilfen in Anspruch nehmen möchte, die einem von Gesetz wegen (und zum Glück gibt es in D solche Gesetze!) zustehen.
Weißt du, dass man Prozesskostenhilfe beantragen kann? Nähere Informationen findest du auf der
dieser Seite des sächsischen Justizministeriums. Entweder kümmert sich dein Anwalt darum (auf jeden Fall darauf ansprechen!) oder du beantragst diese selbst beim zuständigen Sozialgericht.
Wenn du alles ausgerechnet hast, weißt du ja wahrscheinlich in etwa wie das läuft. Hast du Pflegetagebuch geführt? Viele nützliche Infos findest du auf
dieser Seite von behinderte-kinder.de.
Viel Erfolg und lass dich nicht unterkriegen!!!
Liebe Grüße,
Holger
hallo kijo
meine tochter ist mittlerweile knapp 2 3/4 jahre alt. sie hat auch gdb 100 mit b,g,h,ag. aber das hat mit pflegegeld nichts am hut. ich konnte auch erst pflegestufe beantragen, als verena 1 jahr alt war. bekam aber auch gleich pflegestufe 1. dieses jahr hatte ich eine höherstufung beantragt (verena hat auch pvl, spastische tetraparese,beinbetont-kann sich aber "nur" rollen,kein robben oder krabbeln-nicht alleine sitzen, selbst das alleine essen ist eine riesen herausforderung für sie) die wurde abgelehnt, wegen läbbische 25min!!! obwohl ich weiß, ich brauche länger für mobilität,hygiene und und und!! leider hab ich die frist versäumt zwecks widerspruch, deshalb warte ich, bis sie 3 ist..und dann auf ein neues. wenn das wieder der fall sein sollte, werde ich diesmal nicht so nachlässig sein. der mdk denkt immer nur an denen ihre vorteile, sehen auch nicht wirklich wie es ist, denn als eltern kann man viel erzählen-das kind kann ja (bei jüngeren) nicht "petzen" in der hinsicht, daß es vielleicht doch anders ist. deshalb sind die da so störrisch. was ich erst viel später erfahren habe ist, daß es erschwernis und eine erleichterungssituation als berücksichtigung gibt (oder so ähnlich

). bei mir wäre das gewesen, daß ich im 3.stock altbau OHNE aufzug wohne (hoch und runtertragen!) das wäre eine erschwernislage....die haben sie in keinster weise berücksichtigt, ABER den therapiestuhl schon-sprich erleichterungssituation!!! Frechheit!!
aber wie holger schon sagte, knallhart sein-man muß wirklich um sein bzw das recht der betroffenen kids kämpfen, denn die, die sich nicht wehren können werden nicht für voll genommen.
liebe grüße,
petra
Hallo Petra,
lieben Dank für deinen Zuspruch. Ich weiß, dass es nichts mit dem Schwerbehindertenausweis zu tun hat. Sie kann wie gesagt nichts außer allein robben. Nicht lasche halten, geschweige denn essen. Überall muss ich den Kinderwagen dabei haben, weil sie nicht in der Lage ist sich irgendwie auf dem Arm zu halten. Man kann sie nicht einmal in die Lage, wie man ein Baby auf dem Arm hält, nehmen.
Habe jetzt das Gutachten erhalten vom MDK. Danach braucht sie eine Windel am Tag, kann selbstständig essen, sich allein kämmen, Zähne putzen etc. Das ist derart unverschämt und dreist, dassich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen werde. Das kann es ja wirklich nicht sein. Weiterhin steht drin, dass sie keine Medikamente bekommt, sie bekommt aber welche für die Epilepsie, sie hätte wohl keinen Beaufsichtigungsbedarf und eine Neufeststellung soll vorgenommen werden, wenn sie 2 ist, weil die Zeiten dann wohl höher sind. Es ist wirklich eine Frechhheit, wenn ich bedenke, dass ich kaum gefragt wurde und das, was ich erzählte nicht einmal auftaucht in dem Gutachten.
Da bestätigt sich immer mein Meinung, dass man in so einem Beruf nur arbeiten sollte/darf, wenn man wirklich interessiert daran ist, Plegebedürftigen zu helfen und zu unterstützen.
Hallo, unser Sohn (8) hat Infantile Cerebralparese.Betroffen sind überwiegen die Beine, ganz leicht auch die Arme bzw. Hände ( das äußert sich bei Motorischen Sachen). Seitdem er ca. fünf ist bekommen wir Pflegegeld Stufe 1, dann haben wir später einen Verschlimmerungs Antrag gestellt und für ca. ein Jahr Stufe 2 bekommen. Dann wurde noch mal alles Geprüft und jetzt sind wir wieder Stufe 1, obwohl sich nichts verändert hat.( Einspruch hat nichts gebracht ). Die Begründung, der Zeitaufwand zu den Therapien wird nicht angerechnet, bei KG zu Hause nur das Aus und Anziehen, verglichen wird angeblich mit einem Gleichaltrigen Kind. Kann bei uns nicht zutreffen, denn unser Sohn ist immer auf Hilfe und Begleitung angewiesen. Alle achtjährigen die ich kenne ,gehen ohne Mama Freunde besuchen, fahren alleine Fahrrad, ziehen einfach alleine los usw.. Da wir ziemlich Ländlich wohnen ist das kein Problem. Unser Sohn braucht eine 24Stunden Betreung, aber das sieht von denen keiner ein. Zum Vorwurf wird uns gemacht, das er ja Geistig ganz "normal "und über Durchschnitt ist. So ist halt das leben. Die Prüfer beurteilen leider nur nach Listen und sehen leider nicht die Notwendigkeit. Gruß Mutti.
Hallo an alle,
zu eurer Information möchte ich mitteilen, dass seit dem 01.09.2006 neue Begutachtungsrichtlinien gelten. Die Abzugszeiten für ein gleichaltriges, gesundes Kind haben sich zum Teil erheblich verringert.
Das sollte Anlass sein für alle, bei denen es knapp mit einer Pflegestufe war es nun doch noch einmal mit einen Neuantrag bzw, einem Antrag auf Höherstufung zu probieren.
Es gibt immer mal wieder den Fall, dass die Pflegekasse oder der MDK sagt :" Das können/sollten sie erst wieder dann und dann.." Lasst euch nicht davon in die Irre führen, es gibt keine Einschränkungen in welchen Abständen man einen solchen Antrag stellen darf.
Grundsätzlich sollte man nach einer Begutachtung immer das Gutachten anfordern und überprüfen , ob alles richtig erfasst wurde.
Die neuen Begutachtungsrichtlinien kann man ansehen und herunterladen unter:
http://www.mdk.de/download/Begutachtungsrichtlinien_screen.pdf
Ist zwar nicht gerade unterhaltsame Literatur und es dauert auch bis man sich da durchgewurschtelt hat, aber es lohnt sich doch sehr, wenn man selber dann genauer Bescheid weiss.
So stimmt es zum Beispiel nicht- wie häufig von Gutachtern behauptet- dass sie nur die Werte der sogenannten Zeitkorridore eintragen dürften. Wenn ihr diese Zeiten überschreitet ist der Gutachter verpflichtet dies und die Gründe dafür zu dokumentieren. Diese Zeitkorridore sind nur zur Orientierung gedacht, es gilt jedoch immer die individuelle Pflegesituation!
Viel Erfolg allen, die für ihre Kinder und deren Rechte kämpfen!
LG, amai