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datenschutz

Gast 26.03.2005, 00:37#1
Hallo,
mein kind geht in eine integrationsklasse einer gesamtschule. Er hat einen integrationshelfer wegen "Körperbehinderung". Der hat sich am 1.elternabend vorgestellt als integrationshelfer für mein kind u. seinen namen genannt. Ansonsten sollen ,aus datenschutzgründen, die namen der lernhilfe-u.erziehungshilfekinder nicht erwähnt werden. Das finde ich ungerecht bzw. einer integration eher abträglich. Kann mir jemand gesetzestexte nennen? Darf der sonderpädagogische Förderbedarf wegen körperbehinderung im zeugnis erwähnt werden?
MfG
elle
Gast 26.03.2005, 08:27#2
Hallo Elle,

denkt man sich "den Gebrauch" von Zeugnissen, und dem wissen, was "der Nutzer" daraus ziehen können muß weiter, ( z.B. bei Bewerbungen auf eine Lehrstelle ) klärt sich die Frage fast von selbst. Wenn jemand so schwer behindert ist, das er ständig einen Helfer braucht, und die finanzierung des helfers gesichert ist, sollte M. m. im Zeuignis stehen, das er so einen Helfer braucht, und dessen Finanzierung gesichert ist. Es zu verschweigen kann mehr Probleme machen, als es ehrlicher weise bekannt zu machen. Solange ein so schwer behinderter Schüler sich um keine Lehrstelle bewerben muß, dienst so ein Eintrag dem ehrlichem Umgang mit dem Thema, denn unehrlicher Umgang ist genau so schlimm, als wenn man "heikelere Daten" veröffentlicht, bzw. ins Zeugnis schreibt. So würde ich mit so einem Problem umgehen.

:-) Helmut
Holger 26.03.2005, 11:15#3
Hallo Elle,

Da Schulangelegenheiten immer erst mal Sache der einzelnen Bundesländer sind, wäre es wichtig zu wissen, in welchem Bundesland dein Sohn zur Schule geht. Nur so kann man evtl. relevante Gesetzestexte finden. Und wie ich so aus den Gesetzestexten zur Integration in den einzelnen Bundesländern herauslese, sind Dinge, wie ob der sonderpädagogiche Förderbedarf im Zeugnis erwähnt wird/werden darf, in einzelnen Verordnungen geregelt, die schwieriger zugänglich sind, als die Gesetzestexte selbst.

Was genau findest du ungerecht? Dass dein Sohn als Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf "geoutet" wurde, oder dass die Lern- und Erziehungshilfe-Kinder es nicht wurden? Welche Bedenken hast du, wenn der sonderpädagogische Förderbedarf im Zeugnis erwähnt wird?

Gib doch bitte noch ein bisschen mehr Informationen. Viele Grüße,
Holger
Gast 26.03.2005, 20:42#4
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Hallo Holger,
ja, mir geht es um die Ungleichbehandlung.
Mein Kind kann (fast)alles was andere Kinder auch können. Was er nicht kann ist die altersentsprechende Kontaktaufnahme zu anderen Kindern. (Züge von Autismus)
Mein Kind wird lernzielgleich unterrichtet. Kürzlich hat er in Mathe eine 1 geschrieben, Deutsch 2, Englisch 2.
IQ (verbal) 134, Handlung 85, nach HARWIk
Gast 26.03.2005, 20:49#5
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Hallo Holger,
-es handelt sich (natürlich) um das Bundesland Hessen, wo 10-jährige nach der 4.Klasse auf ihre spätere Schullaufbahn festgelegt werden.
Es gibt Wissenschaftler die sagen dass die Synapsen u.s.w. noch garnicht ausgebildet sind aber das stört Frau Wolf nicht...
MfG
elle
Gast 26.03.2005, 20:59#6
]
Hallo Holger,
mich stört, dass mein Kind sozusagen als Vorzeigebehinderter auf dem Elternabend vorgestellt wurde. O-Ton Integrationshelfer: ich bin für "XXX" da. Für Lernhile-u.ErziehungshilfeKinder gilt aber der Datenschutz. Das habe ich anlässlich eines Gesprächs mit der Stufenleitung erfahren.
MfG elle
Holger 27.03.2005, 12:51#7
Hallo Elle,

Es macht ja tatsächlich ein wenig den Eindruck, als ob dein Sohn als "Vorzeigebehinderter" geführt wird. So nach dem Motto: "Dem "XXX" merkt man es ja eh an, aber den Lern- und Erziehungshilfekindern ja nicht unbedingt." Inwieweit da der Datenschutz greift, kann ich dir leider nicht sagen.

Abgesehen davon, wäre die Frage für mich, was es deinem Sohn bringt oder nicht bringt. Ich habe bisher nur in einer Kooperationsklasse gearbeitet, in der immer klar war, wer die "anderen" sind. In einer Integrationsklasse würde ich mir das folgendermaßen vorstellen:
Die Lern- und Erziehungshilfekinder fallen den Mitschülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf vielleicht (kann natürlich auch ganz anders sein) nicht wirklich als solche auf. Deshalb will man das auch nicht "schüren", indem man denen jetzt den entsprechenden STempel aufdrückt und die Mitschüler vielleicht diese dann eher meiden, weil sie den Eindruck bekommen, dass sie eben irgendwie "anders" sind. So, wie du es beschreibst ("Züge von Autismus") fällt das den Mitschülern sowieso auf und ich könnte mir vorstellen, dass sie Schwierigkeiten haben, zu ihm überhaupt Kontakt aufzunehmen ("Was er nicht kann ist die altersentsprechende Kontaktaufnahme..."). In dem Fall mag es vielleicht besser sein zu wissen, dass es da jemanden gibt (den Integrationshelfer), der beiden bei der Kontaktaufnahme helfen kann und so deinem Sohn tatsächlich zu einer Integration verhilft.

Wie es letztlich im Einzelfall ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Ich weiß nur aus meiner Erfahrung in der Kooperationsklasse, dass immer genau klar war, welche Kinder aus der Gruppe "die anderen" sind. Das hat dazu geführt, dass es eben kaum Kontakte auf dem Pausenhof zwischen Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gab. Zum Teil lag es aber sicher auch daran, dass die einen mit den anderen nichts anzufangen wussten. Naja, und in der Integrationsklasse gibt es, denke ich, beides und dabei ist dann echt das Geschick des einzelnen Lehrers gefordert, sozusagen das Maximum an sozialer Integration rauszuholen. Und unter diesem Vorzeichen könnte ich die Maßnahme in der Klasse deines Sohnes (von denen einen "sagen wir es", von den anderen nicht) nachvollziehen.

Viele Grüße,
Holger