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Behindertenausweis neu beantragen...

mamiii! 23.09.2003, 20:19#1
Hallo!-Ich bin neu hier.Ich heiße Silvia,bin 28J.,verheiratet und habe 2 Söhne.Tom ist 4,9J.alt und hat eine kombinierte Entwicklungsstörung,V.a.Lernbehinderung,ADS,etc....
Seit einiger Zeit hat er einen Ausweis(50%)-ohne Zusatzpunkte.Bin jetzt der Meinung,daß er auf jeden Fall ein B -für Begleitperson bräuchte,weil ich wirklich immer bei ihm sein muß.-Wobei das in dem Alter ja eigentlich sowiso selbstverständlich ist.Wißt ihr,ob ich jetzt einfach nochmal einen neuen Antrag stellen kann?-Was MUß drinne
stehen,damit er ein B bekommt?
Vielen Dank schonmal!
LG Silvia
Wolfgang 29.09.2003, 12:05#2
Hallo mamiii!

( Dein Spitzname lässt vermuten, welches Wort Du täglich am häufigsten hörst!)

Wenn ich recht informiert bin, muss für die Hinzufügung neuer Merkzeichen und zur Erhöhung des GdB noch einmal vollständig neu beantragt werden. Das Merkzeichen B führt lediglich dazu, dass eine Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln und Veranstaltungen keinen Eintritt zahlen muss. Wenn Du häufig mit Deinem Kind Bus oder Bahn fährst, dann lohnt es sich natürlich enorm. Wenn Du diese Möglichkeiten nicht nutzt, dann lohnt sich der Aufwand eines Neuantrags vermutlich eher nicht. Der Ausweis muss für Deinen Sohn vermutlich alle 5 Jahre neu beantragt werden, sodass dies ein günstiger Zeitpunkt für die Beantragung des Merkzeichens ist.
Wenn Dein Sohn psychologisch, ergotherapeutisch oder sonst irgendwie behandelt wird, würde ich den Therapeuten/die Therapeutin darum bitte, ein Kurzgutachten zu schreiben, aus dem die Notwendigkeit einer Begleitperson deutlich wird. Dieses Gutachten sollte dann dem Neuantrag beiliegen.

Ciao,
Wolfgang
Sabinemit5 29.09.2003, 17:35#3
Hallo!!
Ich dachte immer das man einen Verschlimmerungsantrag stellen muß.Denke das ein fast 5jähriges Kind doch schon ein gewisses Maß an Selbstständigkeit hat-wenn es gesund ist-würde mal behaupten das Du Erfolg haben wirst.Ich würde auch gleich das Merkzeich H für hilflos beantragen.Was ist mit dem Laufen??
Kommt das G oder aG für Dich auch in Frage?
LG
Sabine
amai 29.09.2003, 17:51#4
Hallo Silvia ,
also wenn du den Bescheid und den Ausweis gerade erst bekommen hast läuft ja vielleicht noch die Widerspruchsfrist von vier Wochen. Dann würde ich SOFORT Widerspruch einlegen und mir zur Untermauerung auch noch mal ein Attest vom Arzt besorgen.
ich kopiere dir noch mal rein was für Voraussetzungen für die einzelnen Merkmale erfüllt sein müssen und was sie bedeuten:
Begleitung:
B
Notwendigkeit ständiger Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson des schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Personenverkehr.

Gesundheitliche Voraussetzungen:
Ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
(ich denke allein schon wegen der Aufmerksamkeits-u. Konzentrationsstörungen besteht bei deinem Sohn da eine Fremd-u. Eigengefährdung im Verkehr)
Hilflosigkeit:
H
Das Merkzeichen hat insbesondere Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer.

Gesundheitliche Voraussetzungen:
Hilflos ist der schwerbehinderte Mensch, der infolge der Behinderung nicht nur vorübergehend für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf. Bei bestimmten Behinderungen (z. B. Querschnittslähmung, Verlust mehrerer Gliedmaßen, schweren Hirnschäden mit einem GdB von 100 usw.) wird die Hilflosigkeit im allgemeinen unterstellt.


erhebliche Gehbehinderung:
G
Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr/erhebliche Gehbehinderung. Das Merkzeichen hat u. a. Bedeutung für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr und für Nachteilsausgleiche bei der Steuer und den Mehrbedarf nach § 23 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz.
Gesundheitliche Voraussetzungen:
In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (inhaltsgleich mit erheblicher Gehbehinderung) ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden (ca. 2 km in etwa ½ Stunde).

Mein sohn hat das *G* aufgrund von Orientierungslosigkeit und fehlender Verkehrssicherheit (er hat überhaupt kein Gefühl für Gefahren) bekommen.

Liebe Grüße, amai
ute 29.09.2003, 20:25#5
also - ich steuer da auch mal was bei.
als ich den antrag für meinen sohn stellte, habe ich mich im vorfeld lange schlau gemacht, was sinn macht und was nicht. bin dann zum kinderarzt und er hat genauestens das attestiert, was ich haben wollte. daraus resultierte dann auch ein gbh, bei gleichen grunddiagnosen wie bei dir mamii.

meine freundin beantragte für ihren sohn zeitgleich ebenfalls einen ausweis. auch hier sprachen wir mit der behandelnden kinderärztin und liesen auch noch im vorfeld der beantragung verschiedene untersuchungen neu durchführen. der sohn meiner freundin bekam 50 % ohne merkmale, bei gleichen grunddiagnosen wie bei dir mamii.

ich ging für meine freundin in den widerspruch. lies mir die gutachten der ärzte des versorgungsamtes kommen und verglich sie mit dem gutachten der behandelnden kinderärztin. und siehe da, vier oder sogar fünf diagnosen nach icd wurden einfach bei der begutachtung durch das versorgungsamt gar nicht berücksichtigt. eben nicht die dinge, die zum täglichen hilfebedarf führen.
der widerspruch ist erfolgreich zuende gegangen. ausweis mit 80 % und gbh.

auch mein sohn hat das g für fehlende gefahrenerkennung im straßenverkehr, damit ist er erheblich eingeschränkt sich im öffentlichen verkehr zu bewegen. eine gehbehinderung hat er in keinster weise.

gruß

ute
mamiii! 30.09.2003, 10:43#6
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Hallo Wolfgang!
Danke für Deine Antwort!-Bus und Bahn fahre ich eigentlich sehr selten.Aber mein Sohn besucht gerne Ausstellungen,geht liebend gerne zum Schwimmen,etc.-Da könnten wir natürlich noch öfter hingehen,wenn ich als Begleitperson keinen Eintritt zahlen muß!-Ansonsten ist das B natürlich nicht so wichtig!*ggg*-Warte zur Zeit auf eine stationäre Aufnahme im Werner-Otto-Institut(HH),danach werde ich den Ausweis einfach nochmal neu beantragen.Alleine kann ich ihn nämlich nicht mal in den Garten schicken...
LG mamiii!

P.S.Meine Jungs rufen mich :MAMA!
Weiß gar nicht mehr,wie ich auf mamiii! gekommen bin...-Benutze den Namem schon sehr lange in einem anderen Forum!
mamiii! 30.09.2003, 10:47#7
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Hallo!
So gesehen ist er relativ selbständig.Er kann laufen,sprechen(noch leicht gestört)...Wollte gerne das B ,weil er gerne zum Schwimmen,Austellungen,etc. geht.Das wird auf die Dauer natürlich alles ganz schön teuer.Außerdem passiert es auch immer wieder,daß ich bezahle,wir 5 Min. da sind,und er dann wieder raus will...Das sehe ich natürlich auch nicht mehr ein.Aber da er keine Freunde hat,sein Bruder jedoch sehr viele,will ich ihm die Zeit wenigstens andersweitig schön gestalten.
LG mamiii!
mamiii! 30.09.2003, 10:51#8
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Vielen lieben Dank!
Warte zur Zeit auf einen stationären Aufnahmetermin im Werner-Otto-Institut.Danach werde ich den Ausweis noch einmal neu beantragen.Mein Sohn muß ständig beaufsichtigt werden!
LG mamiii!
mamiii! 30.09.2003, 10:55#9
Zitat von [b
Zitat ( @ --)]
Vielen lieben Dank für Deinen Beitrag!
Das macht mir Mut und ich werde den Ausweis nach einer neuen stationären Aufnahme im Werner-Otto-Institut(HH),nochmal neu beantragen.Ich muß ständig bei ihm sein.Gefahren im Straßenverkehr kann er garantiert auch nicht einschätzen.Dafür ist er viel zu abgelenkt!
LG mamiii!
Gast 30.09.2003, 11:02#10
@ all!!
Sorry Leute!-Kenne mich hier im -Forum ja noch nicht so aus...Jetzt wollte ich auf eure Antworten antworten und habe versehentlich "zitieren"gedrückt.*ichschussel!*-Eure Antworten sind nun der Reihe nach ganz unten...*pfeif*
Hoffe,daß es in Zukunft besser mit mir klappt...
LG mamiiii!
Anke 03.10.2003, 00:40#11
Hallo Mamiii

Leider erhällst DU nicht automatisch überall freien Eintritt, halt nur die EInrichtungen, die es anbieten. Im Kino z.B. zahle ich nichts, mein Kind die Hälfte. In anderen wieder zahle ich voll, das Kind aber nichts. Im Zoo zahlt keiner von uns was.
Will damit nur sagen, dass Du mit diesem Merkzeichen nicht überall ein Recht auf freien Eintritt hast. Aber wenn man es hat, hat man auf jedenfall viele Möglichkeiten, zu sparen.

Alles Gute wünscht Anke
mamiii! 04.10.2003, 16:01#12
Hallo Anke!
Ja-daß ist mir bekannt!-Trotzdem würde es sich lohnen.Bei uns im Schwimmbad,käme ich z.B umsonst rein.Das würde sich bei 4,40Euro lohnen.Mein Sohn geht liebend gerne schwimmen!
LG mamiii!