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Neuvorstellung

Sternendoktor 11.10.2003, 23:10#1
Hallo ihr Lieben,

Am 03.03.01 kam unser Sohn D. als "gesundes" Kind zur Welt. nach etwa 4 Monaten wurde er immer öfter Krank, bekam Durchfälle , Fieber und aß trank immer weniger. Als er dann ins Krankenaus kam, landete er nach wenigen Stunden auf der Intensivstation mit der Diagnose einer schweren Lungenentzündung. Er musste sofort künstlich beatmet werden. In den nächsten Tagen und Wochen verschlechterte sich sein Zustand trotz intensivtherapeutischen Maßnahmen weiter. Schliesslich wurde eine Pneumocystis-carinii-Pneumonie (PCP) festgestellt. Da diese Form der Lungenentzündung fast nur bei HIV-Patienten vorkommt, wurde ein HIV-Test bei unserem Säugling veranlasst. Dieser war zu unserem Entsetzen positiv. D. wurde in ein Spezialisiertes Zentrum verlegt und dort konnte er dem AIDS-Tod nochmal von der Schippe springen (sie haben uns bei Ankunft dort gesagt, er wird zu 80% dies nicht überleben). Aber neben der Lungenentzündung machte er noch eine Hirn- und Hirnhautentzündung durch. Wie wir dann feststellten, hat er die Infektion von meiner Frau, die nicht wusste, dass sie HIV-positiv war.
D. ist heute dank Anti-HIV-Medikamente nicht mehr Infektgefährdet und das Virus ist im Griff. Zur Verabreichung der Medikamente wurde eine PEG angelegt.
Durch die Enzephalitis ist D. deutlich psychomotorisch retadiert und hat eine dystone cerebrale Bewegungsstörung vom Typ einer spastischen Diparese. Er wird seit Frühjahr mit Botulimus-Toxin behandelt und hat auch jetzt Ortesen bekommen. Er hat Bobath-Therapie und Ergotherapie.
D. ist ein echter Sonneschein, immer fröhlich und lustig  und wir lieben ihn über alles.
Da meine Frau, entgegen der Schwangerschaftsrichtlinien, am beginn der Schwangerschaft nicht HIV-getestet wurde, führen wir ein Verfahren gegen den damaligen Gynäkologen meiner Frau. Denn: Wenn sie damals getestet worden wäre, wäre D. heute zu 99% HIV-negativ und zu 100% nicht behindert.
Da meine Frau zu beginn der Schwangerschaft nicht Rechtsschutzversichert war, kommen enorme Prozess, und Anwaltskosten af uns zu (> 10.000€). Die Krankenkasse von D. will nicht so recht in die Klage mit einsteigen. Kann uns jemand sagen, wer uns bei diesem Prozess evtl. noch unterstützen könte?
Das wars. Übrigens, ich bin Arzt (von wegen, einer Krähe hackt der anderen kein Auge aus).
Kathrin71 12.10.2003, 05:18#2
Hallo Sternendoktor,
ich würde mich in diesem Fall natürlich fragen, ob es eine 100%ige Sicherheit gibt, einen Gerichtsprozess zu gewinnen.
Denn es ist ja nicht nur eine finanzielle Angelegenheit , sondern sie wird Euch auch in den nächsten Jahren viel Kraft abfordern.
Die Frage ist natürlich, ob der Gynokologe einen HIV-Test machen muß, ich weiß es nicht.

Bei uns war das so, das einer bei Beginn der SS gemacht wurde.
In unserem Fall wurde auch eine Erkrankung, welche bei unserer jetzt 10jährigen Tochter vom Kinderarzt im Alter von 1 1/2 Jahren nicht sofort erkannt und viele Stunden gingen für eine schnelle Behandlung verloren.
Doch ich habe mir nie die Frage gestellt, ob ich meinen Kinderarzt verklagen sollte, denn rückgängig kann nichts mehr gemacht werden.
Unsere Tochter hatte ein hämolytisch-urämisches Syndrom mit cerebraler Beteiligung, akutes Nierenversagen, mit nachfolgener Pancreatitis (jetzt Pancreasinsuffizeinz, insulinpflichtig), mit nachfolgener Hirnblutung, (jetzt Epilepsie mit Tetraparese).
Sie war mit 5 jahren 1 Jahr lang an der Dialyse, seit 99 transplantiert, jetzt beginnene Insuffizienz der Spenderniere.

Und ich bin zufrieden, wie sie heute ist. Gesundheitlich stabil und ein fröhliches Kind. In den letzten 9 Jahren haben wir sehr viel durchgemacht, weil unser Kind monatelang im KH war und keiner wußte, ob sie wieder nach hause kommen würde.
Ich als Mutter habe vor kurzem wieder angefangen ein paar Tage in der Woche zu arbeiten und habe den Kopf frei für die schönen Dinge des Lebens.

Ich hoffe, das Ihr die richtige Entscheidung für Euch alle treffen werdet und drücke Euch ganz doll die Daumen, das Euer Sohn sich weiter so gut entwickeln wird!!!!

LG Kathrin
Heike&3 16.10.2003, 14:37#3
Hallo,

wir haben auch eine Klage laufen, gegen die Klinik, in der unser Sohn Jonas nach seiner Frühgeburt intensivmedizinisch behandelt wurde. Er wäre genauso gesund wie seine beiden Drillingsgeschwister, wenn dort das Desinfektionsmittel in der vorgeschriebenen Dosierung verwendet worden wäre.

Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass ihr klagt. Der Gedanke, dass mein (dein) Kind völlig gesund sein könnte, wenn..., macht einen ganz schön fertig. Andererseits sehe ich auch, wie sehr mich diese Gedanken belasten, aber nicht weiterbringen. Insofern haben wir schon abgewägt, ob wir klagen und damit das alles wieder in uns hochkommen lassen sollen oder nicht. Wir sind halt der Meinung, Jonas steht Schadenersatz zu, darum machen wir es. Aber ich bin froh, wenn der Prozess vorbei ist, ich die Vergangenheit abhaken und mich der Zukunft und ihren Herausforderungen zuwenden kann.

Unseren Anwalt haben wir auf der HP der Bundesinteressengemeinschaft Geburtshilfegeschädigter gefunden, vielleicht bringt dich diese Seite auch weiter: http://www.members.aol.com/geburt/

Ich wünsche euch alles Gute!

Heike
Sternendoktor 16.10.2003, 18:27#4
Liebe Heike,

danke für dein Mitgefühl. Wir haben schon einene Spezialisten als Anwalt, der uns sehr gut vertritt.

Wenn ihr wirklich klagen wollt, müsst ihr sicher sein und es beweisen können, dass der Schaden auch direkt Folge des Fehlverhaltens ist, und die Schädigung nicht durch etwas anderes auch hätte herühren können. Das ist meist schwierig. Nur wenn die Klinik / der Arzt grob fahrlässig (wie bei uns) gehandelt hat, dreht sich die Beweislast zu deinen Gunsten um, das heisst, die Klinik muss beweisen, dass es, ohne den Fehler, genauso gekommen wäre. Das können sie meist nicht.

Gruß

Sternenduktor
Gast 17.10.2003, 12:36#5
Hallo,
wie sieht es aus mit der Aids-Hilfe- vielleicht könnt Ihr dort Unterstützung bekommen? Außerdem würde ich mal beim Verein "Fehler in der Geburtshilfe" vorsprechen.


Kennt sich jemand aus, wie oft wird denn tatsächlich bei Schwangeren ein Aidstest gemacht? Wird der nur bei Verdacht oder auf Wunsch gemacht, oder ist ein Test Standart?
Wir sind auch familiär von Aids betroffen, und ich weiß daher vermutlich, was in etwa auf Euch zu kommt. Wie geht es Deiner Frau in dieser Situation? Ich könnte mir vorstellen, das auch Schuldgefühle und Angst eine riesengroße Rolle spielen?
Viele Grüße
Doris
Yvonne 17.10.2003, 14:07#6
Hallo Doris,

ich kann nur von mir sprechen und da wurde bei allen 3 Schwangerschaften mir angeboten ein Aids Test machen zu lassen. Er wird in dem Fall von der KK übernommen, aber es ist rein freiwillige Basis ob man es machen lässt.

Viele Grüße

Yvonne
Sternendoktor 17.10.2003, 16:10#7
Hallo Doris,

die Aids-Hilfe sieht sich als Intressenverband für die Haupt-Risiko-Gruppen, also Homosexuelle Männer und Prostituierte. Heterosexuelle "normale" Frauen und Kinder haben dort kein Forum. Das ist auch für uns kein Problem, da wir durch die Immundefektambulanz der Unikinderklinik sehr gut betreut werden, auch durch sehr kompetente Sozialarbeiter. Ausser dem gibt es noch die Michael-Stich-Stiftung, die sich um HIV-Kinder kümmert. Eine weitere Möglichkeit ist die Deutsche AIDS-Stiftung, die sich um sozial bedürftige HIV-Patienten kümmert. Aber so sozial benachteiligt sind wir gottseidank nicht.

Dr HIV-Test ist zwar in der Schwangerschaft nicht vorgeschrieben, aber es ist vorgeschrieben, darüber zu beraten und zu informieren. Dies läuft natürlich auf einen (freiwilligen) Test heraus, sonst macht die Information ja keinen Sinn. Uns wurde aber nie ein solcher Test angeboten. Der Gynäkologe meinte nachträglich dazu, dass er doch bei einerer "so gepflegten Frau" nicht von einer HIV-Infrektion ausgehen kann (der Mann ist wirklich Arzt!!), und seine Patienten diesen Test "enrüstete" zurückweisen würden (woher weiss er dass, wenn er ihn nicht anbietet?). Bei allen unseren Freunden und Bekannten wurde der Test in der SS gemacht, und keiner hat ihn "entrüstet" zurückgewiesen.

Bei Positiven Testergebnis der Mutter wird sie vor der Geburt unter eine antivirale Therapie gesetzt (auch wenn sie dass für sich selbst eigentlich noch nicht benötigt), dass Kind wird vor beginn der Wehentätigkeit (etwa in der 35. Woche) per Kaiserschnitt entbunden, dabei wird die Fruchtblase mit dem Kind aus dem Uterus genommen,und ausserhalb erst eröffnet. Dies ist entscheident!! Nur so kann eine Vermengung von mütterlichen infektiösen und kindlichem Gewebe vermieden werden.
Anschliessend darf das Kind nicht mit Muttermilch gestillt werden, und wird für kurze Zeit auch antiretroviral behandelt.
Unter diesen Vorraussetzungen gab es in den letzten fünf Jahren an den Zentren, die auf diese Geburt spezialisiert sind in Deutschland, keinen einzigen Fall einer Übertragung des Virus auf das Kind. Insgesamt wird das Risiko einer Übertragung von 25 % auf unter 1% gesenkt!!
Meine Frau hat unseren Kleinen natürlich unter Wehen ind der 41.Woche bekommen, die Fruchtblase platzte nach 4 Stunden Wehen, und nach weiteren 4 Stunden wurde eine "normale" Kaiserschnittentbindung gemacht. Anschliessend stillte meine Frau den Kleinen für 4 Monate. Wir haben also aus Unwissenheit alles falsch gemacht, was nur ging.
Meine Frau zerfleischt sich natürlich in Selbstvorwürfen, und wir sind beide in psychologischer Behandlung.

Aber wir stehen dass durch. Der kleine hat durch die Infektion, die AIDS-Erkrankung mit 1/2 jahr und die nachfolgende behinderung Genug probleme. Wir wurden von unsewren betreuenden Ärzten geradezu aufgefordert, den Gynäkologen zu Verklagen (wir hatten es zunächst als schicksalhaft angesehen).
Das Geld wird unserem Sohn zumindest im finanziellen Bereich hoffentlich alle Sorgen im Leben nehmen, er hat noch andere genug!!

Sternendoktor
Heike&3 17.10.2003, 17:57#8
Hallo Sternendoktor,

da habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt: Ich wollte nicht auf unseren Anwalt hinweisen (du hattest schon geschrieben, dass ihr einen sehr guten habt), sondern auf die Seite von BIG.

Was unseren Fall betrifft: Wir haben durch einen Anruf der Kripo davon erfahren, dass Jonas auf einer etwa 40 durch Klebsiella Oxytoca infizierte Kinder umfassenden Liste der Kinderklinik steht. Chefarzt und Oberärzte hatten einen Artikel über diese Infektionen, die durch die zu starke Verdünnung des Desinfektionsmittels passiert sind, in der medizinischen Zeitschrift "Lancet" geschrieben. Darauf folgten staatsanwaltschaftliche Ermittlungen (die aber eingestellt wurden) und nun zivilrechtliche Prozesse. Der erste ist schon eine Weile am Laufen.

Die Gegenseite hätte einem Vergleich zugestimmt, wollte aber das Begleichen sämtlicher "Zukunftsschäden" ausschließen. Das lehnen wir natürlich ab. Jonas´ Krankenakten sind der Klageschrift nach eindeutig, was die Ursache seiner Behinderung betrifft. Von daher trifft hier wahrscheinlich auch die Begründung für die Umkehr der Beweislast. Zudem haben wir das Glück, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die die Prozesskosten übernimmt.

Ich wünsche dir und deiner Familie viel Kraft für den Weg, der vor euch liegt!

Heike