Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Brauche dringend Hilfe f.  von Behinderung bedr. K

Gast 10.06.2003, 22:51#1
Hallo,

ich bin die Patentante von einem süßen kleinen Jungen, der nächsten Monat 4 Jahre alt wird. Allerdings wurden bei ihm Sprach- und Wahrnehmungsstörungen diagnostiziert (das Kind ist von Behinderung bedroht). Zusätzlich fiel das phsychologische Gutachten unterdurchschnittlich aus. In dem Gutachten wurde ausdrücklich auf einen integrativen Kindergarten verwiesen.

Der Antrag wurde beim Sozialamt eingereicht.

Das Gutachten wurde vor ca. einem 3/4 Jahr erstellt. Leider konnte mein Patenkind noch keinen Platz in einer solchen Einrichtung (integrativer Kiga) erhalten. Das Kind wurde auf die Wartelisten sämtlicher Frühförderungsstätten gesetzt, die in der Region (Trier) vorhanden sind. Frühestens Sommer nächsten Jahres (2004) könnte er diesen dann also belegen (lt der entspr. Kiga).

Da ich mich (und vor allen Dingen die Eltern des süßen Fratzes) mittlerweile sehr hilflos fühle, und schon eine Menge an Informationen angesammelt habe, leider auch schon vergeblich eine Mail an das Sozialpädiatrischezentrum Trier, etc. versendet wurde, meine Frage an Sie:

Haben von Behinderung bedrohte Kinder nicht das Recht auch so früh wie möglich in eine für sie sinnvolle Förderungsstätte aufgenommen zu werden?
Oder konkreter: Besteht die Möglichkeit das Kind schon früher in den integrativen Kindergarten einzugliedern auch wenn dieser ausgelastet ist? Können keine weiteren Plätze geschaffen werden?

An wen kann ich mich bei solchen Fragen wenden?

Ich hoffe, daß Sie mir weiterhelfen können. Denn abwarten und Tee trinken ist in dem Fall nur zu Ungunsten des Kindes. Und das möchten wir alle mit aller Macht verhindern.

Ich würde mich sehr freuen baldmöglichst von jemanden Ratschläge, die dieses doch sehr schwierige Thema betreffen, zu erhalten.


Vielen Dank im Voraus von mir, den Eltern und nichtzuvergessen meinem Patenkind.


Grüße aus Trier

Sandra
Gast 10.06.2003, 23:10#2
Hallo Sandra,

bei "früh erkannten" behinderten Kindern fängt die besondere Förderung schon lange vor dem Kindergarten, innerhalb der sogenannten Frühförderung statt. Selbst wenn da die Förderung wichtig ist kann sie nur stattfinden wenn das nötige Personal dafür da ist. Bei einem Kind bei dem die Behinderung erst später erkannt wurde ist das... so traurig wie das ist nicht anders. Da hilft nur : am Ball bleiben, und bis zur Aufnahme in einen Kiga zumindest eine Behinderungsgerechte Frühförderung durchzusetzen. Das kann dann den Kostenträger dazu motivieren, weil er je nach Träger des Kiga Kosten sparen kann, mehr Druck bei der Suche nach einem passenden Kigaplatz zu machen. Mehr... außer allen Beteiligten immer wieder auf die Füße zu treten... kann man und frau trotz aller Rechte auf Förderung nicht tun.

:-) Helmut
Sandra aus Trier 12.06.2003, 00:32#3
Hallo Helmut,

erstmal danke für deine Sichtweise der Dinge.

Selbstverständlich stehen wir bereit den Leistungsträgern bzw. Behörden auf den Füßen, damit hier schnellstmöglich eine für alle zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann. Aber irgendwie wird man immer wieder abgewiesen wegen fehlender Zuständigkeit und wird immer wieder an neue Leute verwiesen. Das ist auf die Dauer sehr ermüdend.

Nun gut, aber dein Ansatz gefällt mir sehr gut, bspw. auf Alternativbehandlungen zurückzugreifen, damit der Leistungsträger dann evtl. Eigeninitiative ergreift.

Ich sag erstmal vielen Dank, und werde ganz bestimmt am Donnerstag mal im Chat vorbeischauen. Evtl. ist es ja möglich noch weitere nützliche Ratschläge oder Adressen von Beratungsstellen etc. pp. zu erhalten.

Ich muß sagen, es ist sehr hilfreich sich mit anderen Betroffenen die in der gleichen Situation sind, zu unterhalten.

Ganz liebe Grüße aus Trier

Sandra
Wolfgang 12.06.2003, 09:37#4
Hallo Sandra,
ich möchte mich der Meinung von Helmut anschließen. Zu einem so frühen Zeitpunkt sollte man sich möglichst zügig an Frühförderstellen oder sozialpädiatrische Zentren wenden. Eine Liste aller Frühförderstellen gibt's beim ehemaligen Bundesministerium für Arbeit (Broschüre). Dort bekommt man oftmals auch Hilfe in Bezug auf Antragstellung, zur Verfügung stehende Hilfen etc.
Einen Überblick über das Sozialsystem gibt es auch hier, sowie einen Überblick über die gesetzlichen Leistungen gibt es hier.
Ich würde mich an Deiner Stelle noch einmal mit den entsprechenden Gutachten (bzw. der Kopien) direkt an die verschiedenen Frühförderstellen wenden. Zwar sind alle Frühförderstellen überlaufen, aber wenn es dringend ist, dann wird auch die Warteliste oft abgeändert.

Insbesondere bei Sprachstörungen hat sich eine frühe logopädische Intervention als äußerst effektiv erwiesen. Außer beim Dysgrammatismus (also wenn das Kind Regeln zur Satzstellung etc. nicht korrekt erwirbt) bleiben i.d.R. keinerlei Probleme zurück. Mit vier Jahren wird es allerdings allmählich höchste Eisenbahn dafür.

Nach SGB IX muss übrigens der Leistungsträger, wo Du einen Antrag einreichst, also z.B. die Krankenkasse, diesen an den zuständigen Träger weiterleiten (Ausnahme: Jugendhilfe und Sozialhilfe). Wenn er das nicht innerhalb einer gewissen Frist tut, dann ist er dafür zuständig und muss etwaige Leistungen erstatten, auch wenn er eigentlich nicht dafür zuständig ist (weitere Informationen: Rubrik "Fristen").

Viel Glück!

Ciao,
Wolfgang