Hallo,
ich bin die Patentante von einem süßen kleinen Jungen, der nächsten Monat 4 Jahre alt wird. Allerdings wurden bei ihm Sprach- und Wahrnehmungsstörungen diagnostiziert (das Kind ist von Behinderung bedroht). Zusätzlich fiel das phsychologische Gutachten unterdurchschnittlich aus. In dem Gutachten wurde ausdrücklich auf einen integrativen Kindergarten verwiesen.
Der Antrag wurde beim Sozialamt eingereicht.
Das Gutachten wurde vor ca. einem 3/4 Jahr erstellt. Leider konnte mein Patenkind noch keinen Platz in einer solchen Einrichtung (integrativer Kiga) erhalten. Das Kind wurde auf die Wartelisten sämtlicher Frühförderungsstätten gesetzt, die in der Region (Trier) vorhanden sind. Frühestens Sommer nächsten Jahres (2004) könnte er diesen dann also belegen (lt der entspr. Kiga).
Da ich mich (und vor allen Dingen die Eltern des süßen Fratzes) mittlerweile sehr hilflos fühle, und schon eine Menge an Informationen angesammelt habe, leider auch schon vergeblich eine Mail an das Sozialpädiatrischezentrum Trier, etc. versendet wurde, meine Frage an Sie:
Haben von Behinderung bedrohte Kinder nicht das Recht auch so früh wie möglich in eine für sie sinnvolle Förderungsstätte aufgenommen zu werden?
Oder konkreter: Besteht die Möglichkeit das Kind schon früher in den integrativen Kindergarten einzugliedern auch wenn dieser ausgelastet ist? Können keine weiteren Plätze geschaffen werden?
An wen kann ich mich bei solchen Fragen wenden?
Ich hoffe, daß Sie mir weiterhelfen können. Denn abwarten und Tee trinken ist in dem Fall nur zu Ungunsten des Kindes. Und das möchten wir alle mit aller Macht verhindern.
Ich würde mich sehr freuen baldmöglichst von jemanden Ratschläge, die dieses doch sehr schwierige Thema betreffen, zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus von mir, den Eltern und nichtzuvergessen meinem Patenkind.
Grüße aus Trier
Sandra
ich bin die Patentante von einem süßen kleinen Jungen, der nächsten Monat 4 Jahre alt wird. Allerdings wurden bei ihm Sprach- und Wahrnehmungsstörungen diagnostiziert (das Kind ist von Behinderung bedroht). Zusätzlich fiel das phsychologische Gutachten unterdurchschnittlich aus. In dem Gutachten wurde ausdrücklich auf einen integrativen Kindergarten verwiesen.
Der Antrag wurde beim Sozialamt eingereicht.
Das Gutachten wurde vor ca. einem 3/4 Jahr erstellt. Leider konnte mein Patenkind noch keinen Platz in einer solchen Einrichtung (integrativer Kiga) erhalten. Das Kind wurde auf die Wartelisten sämtlicher Frühförderungsstätten gesetzt, die in der Region (Trier) vorhanden sind. Frühestens Sommer nächsten Jahres (2004) könnte er diesen dann also belegen (lt der entspr. Kiga).
Da ich mich (und vor allen Dingen die Eltern des süßen Fratzes) mittlerweile sehr hilflos fühle, und schon eine Menge an Informationen angesammelt habe, leider auch schon vergeblich eine Mail an das Sozialpädiatrischezentrum Trier, etc. versendet wurde, meine Frage an Sie:
Haben von Behinderung bedrohte Kinder nicht das Recht auch so früh wie möglich in eine für sie sinnvolle Förderungsstätte aufgenommen zu werden?
Oder konkreter: Besteht die Möglichkeit das Kind schon früher in den integrativen Kindergarten einzugliedern auch wenn dieser ausgelastet ist? Können keine weiteren Plätze geschaffen werden?
An wen kann ich mich bei solchen Fragen wenden?
Ich hoffe, daß Sie mir weiterhelfen können. Denn abwarten und Tee trinken ist in dem Fall nur zu Ungunsten des Kindes. Und das möchten wir alle mit aller Macht verhindern.
Ich würde mich sehr freuen baldmöglichst von jemanden Ratschläge, die dieses doch sehr schwierige Thema betreffen, zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus von mir, den Eltern und nichtzuvergessen meinem Patenkind.
Grüße aus Trier
Sandra

Helmut