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Was steht ein Zu????

Gast 24.01.2004, 23:37#1
Hallo alle zusammen !!!!

Hab da mal ne Frage Lukas hat einen Neuen Schwerbehinderten Ausweis Bekommen 100% g.b.h
mit den Merkmalen G. B. und H. es ist wieder ne völlig Neue Situation für uns alle und zu dem Hat er die Pflegestufe 1 Bekommen. Unsere Frage jetzt was steht ihn denn noch so zu und was kann mann noch Beandragen??? hat da Jemand Erfahrung und wie ist es wenn das Auto z.b. auf das Kind Umgemeldet wird kann mann es denn wirklich nur noch nutzen wenn er zum Arzt und Therapien müsste???  Hoffe das uns jemand weiter helfen kann.
Liebe grüsse
Heike
Anke 25.01.2004, 03:47#2
Herrje...jetzt schrieb und schrieb ich, schickte meinen Text ab und denn war ich noch nicht eingeloggt - alles weg, also noch mal ;o)

Hallo Heike

Also mein Töchterlein hat auch 100 % GdB mit den Merkzeichen G, B und H.

Aufgrund der 100% GdB bekomme ich über das Amt für Familie uns Soziales jeden Monat zusätzlich noch 77 € ein sogenanntes Landesblindengeld. Meine Tochter ist nicht blind, aber dies wird bei Kindern bis 18 mit einem GdB von 100% auch ausgezahlt. ist aber überall anders, also mal bei Dir nachfragen.

Des weiteren kannst Du Dir eine Wermarke zur kostenlosen Beförderung (Bus & Bahn) als Begleitung für Dein Kind ausstellen lassen. Dann kannst Du auf allen Fahrten, wo Dein Kind dabei ist, kostenlos mit fahren. Dein Kind hat eh frei.

Des weiteren hast Du als Begleiter Deines Kindes in vielen Bereichen Kostenlos Zugang.
Im Zoo zahle ich z.B. gar nix..meine Tochter eh nicht - also komplett frei.
Im Kino zahlt meine Tochter die Hälfte, ich als Begleitung nix - weil ohne mich, kann sie auch nicht allein ins Kino. So ist das halt in vielen bereichen. Ein Recht darauf hast DU nicht, je nach dem, wie der Veranstalter es regelt.

Zum Auto:

Du kannst das Auto, da Dein Kind 100% GdB hat, Steuerbefreien lassen. Bedingung ist, dass das Auto auf den behinderten-sprich Dein Kind zugelassen ist oder wird.

Du kannst natürlich mit dem Auto noch andere Dinge tun, als nur Dein Kind zur Therapie zu fahren.
Alle Fahrten die mit - oder im Sinne für das Kind oder den Behinderten sind, können damit erledigt werden.
Als Bsp.:
Alle Fahrten, wo das Kind dabei ist - egal wohin, auch Urlaub.
Du kannst alleine mit dem Auto Einkaufen fahren - ist im Sinne für das Kind /Behinderten, weil, es muss ja ernährt werden.
Auch darfst mit dem Auto zur Arbeit fahren, ist auch im Sinne für das Kind / Behinderten, da dadurch der Lebensunterhalt sichergestellt wird.

Was man nicht tun darf/soll - Urlaubsfahrten ohne dem Kind/Behinderten. Aber auch da kann man sich streiten - weil Erholung für den Pflegenden ebenso wichtig ist, sind wir ausgelaugt - können wir uns nicht ausreichend um unsere Kids kümmern. Aber so ist das festgelegt...

Also Auto erst auf dem Amt für Familie und Soziales die Steuerbefreiung beantragen, dann das Auto auf das Kind ummelden - dann zum Finanzamt, den Stempel abholen.
Danach bekommst dann Dein Kind die Bußgeldbescheide <fg>, nicht mehr Du.

So, ich hoffe, ich hab Dir erst mal ein wenig helfen können

Gruß Anke
Gast 25.01.2004, 14:54#3
Hallo Anke

Was ist das Amt für Familie und Soziales?? Wo Finde ich das?
Und wo Griege ich den Schein für Personen Beföderungsbefreiung?

Liebe grüsse
Heike
Kati 25.01.2004, 20:41#4
Hallo,

also wir wohnen in NRW und brauchten nur mit dem Schwerbehindertenausweis zum Straßenverkehrsamt und das Auto dort auf unseren Behinderten Sohn zulassen (ummelden), dass war schon alles. Das Finanzamt wird dann vom Straßenverkehrsamt benachrichtigt.

Gruß Kati
Yvonne 25.01.2004, 20:59#5
Hallo Heike,

bei 100 % und H kann man Steuerlich 3700 € als Behindertenpauschbetrag, sowie 924 € als Pflegepauschbetrag geltend machen. Für das g stehen einem dann noch in den Steuern Pauschal für das Jahr 900 € zu. Seit wann hat der Ausweis diese Gültigkeit? Sollte es für 2003 auch schon sein, dann denkt daran es in der Steuererklärung für 2003 mit anzugeben. Des Weiteren sofern ihr Wohngeld bezieht, steht einem ein erhöhter Betrag zu.
Die Wertmarke für die öffentlichen Verkehrsmittel bekommst du beim Versorgungsamt. Und die KFZ Steuerbefreiung sofern man das Fz auf das Kind anmeldet hat bei uns das Strassenverkehrsamt gemacht.

Viele Grüße

Yvonne
Gast 24.05.2004, 21:06#6
Hallo,
bei der Umschreibung des Fahrzeuges auf das behinderte Kind ist neben den schon erwähnten Dingen zu beachten, dass das Fahrzeug nicht für andere Dinge verwendet wird (fahren auf Arbeit) und dann in der Steuererklärung in der Kilometerpauschale auftaucht. Dies könnte zu Problemen mit dem Finanzamt führen, da dass Auto durch die Steuerersparnisse eigentlich "nur" dem Kind zusteht.
Alex