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Pflegegeld

kati1805 18.08.2003, 09:43#1
Meine Tochter ist zu 70 % geistig Behindert und ist Zeitweise in einem Internet(betreutes Wohnen) man sagte mir ich solle Pflegegeld beantragen ,die Krankenkasse aber sagt das ist bei Ihr noch nicht Notwendig ,weil ich sie Trotz Schwierigkeiten relativ Selbständig Erzogen ,Sie muss nur Ständigunter Beobachtung sein ,weil man nie wei wann bei Ihr wieder ein Ausssetzter kommt.
Und somit ist sie nicht für eine Pflegestufe vorgesehen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten ist das korekt von der Kasse?
Oder soll ich Widerspruch einlegen ?
Danke euch fürs zu hören
Kati
Anke 18.08.2003, 15:05#2
Hallo Kati

"Bei der Zuordnung von Kindern in die Pflegestufen ist der zusätzliche Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend"

Ich denke nicht, das allein das "aufpassen im Fall sie einen Aussetzer bekommt" nicht ausreicht. Dies wird meist als Betreuungsaufwand angesehen der leider nicht übernommen wird. Selbst bei einem krampfkind (Epilepsie) wird die Aufsicht die man vornimmt, schon allein aus Angst das Kind könnte stürzen etc. zwar mit berücksichtigt, berechtigt aber nicht zum Erwerb einer Pflegestufe. Da ist vor allem die Frage, braucht es Hilfe, Anleitung oder Übernahme von Verrichtungen des täglichen Lebens in der Grundpflege. Und da zählt nur der erhöhte Aufwand den man betreiben muss gegen über einem gleichaltrigen gesunden Kind. Wie alt ist denn Deine Tochter und was hat sie? Ebenfalls ist auch nicht ausschlaggebend, was für eine Krankheit sie hat, sondern wie schon erwähnt, der Pflegeaufwand, der betrieben werden muss.
Dann musst Du von dem errechneten Aufwand der in Minuten abgerechnet wird noch die zeit abziehen, die man für ein gleichaltriges Kind eh aufbringen würde. z.B sind das bei einem 6 Jährigen Kind 105 min. Am besten Du beliest Dich mal im Internet, da gibt es wirklich viel zum nachlesen. EIne gute Seite die ich Dir empfehlen kann ist http://www.behinderte-kinder.de, links steht Pflegegeld.

Es ist wirklich nicht leicht eine pflegestufe zu bekommen, man will Geld sparen. Und als Mutter ist man immer nur am Kämpfen und Beweisen, es ist traurig.

Das aber allein eine " Aufsicht " nicht reicht, das versteh ich, dann müssten viele viele Kinder eine Pflegestufe bekommen.

Schreib doch mal, an welcher behinderung Dein Kind leidet und wie alt sie ist, dann kann man sich mehr darunter vorstellen.

Meine Tochter ist geistig und körperlich behindert und hat Epilepsie. Sie erfüllt die gesundheitliche Voraussetzung für die Gewährung der Merkzeichen G, B und H nach dem SchwbG mit einem GdB von 100%. Aber das sagt nicht aus, dass meine Tochter gar nichts kann. Und selbst ich bin immer nur am kämpfen in Bezug auf die Pflegestufe. Aber ich hab viele viele Stunden verbracht um einen guten Widerspruch zu schreiben, habe die Gutachten Punkt für Punkt bis ins kleinste Detail auseinander genommen. Ich bin nun so weit, das es mir nichts mehr ausmachen würde, wenn es bis vors Gericht geht. Ich werde denen beweisen, das sie im fall von meiner Tochter einfach nur versuchen, die zeit so gering wie möglich an zu setzen um ja nicht auf die zeit einer höheren Pflegestufe zu kommen. Nicht mehr mit mir! Ich bin bereit!

Ups, so viel sollt es gar nicht werden...aber ich könnt da so viel erzählen...*lach*

Tschüssi und schönen Tag Euch
Anke