Mit der Neuregelung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) vom 12.03.2003 ist nun endlich auch in Bayern schulische Integration von Kindern mit Behinderung möglich, auch wenn diese an einige Voraussetzungen geknüpft wurde.
Die neuen Regelungen inkl. Gesetzestexte können unter
http://www.intakt.info/anlaufstellen/integration_schule.htm abgerufen werden.

Hallo Wolfgang!!
Dann wollen wir mal hoffen das es flott in die Realität umgesetzt wird!!!!
Liebe Grüsse
Sabine
Ctrusu@aol.com
Hallo Wolfgang! Ich bin gerade dabei meine Hörbehinderte Tochter in die Regelschule zu integrieren und merke wie sehr die Integration Behinderter in Bayern noch ein Lippenbekenntnis ist. Die Betreuung durch den MSD ist nur sehr unzulänglich und Geld für mehr Förderstunden ist nicht vorhanden auch wenn alle einsehen wie gut es wäre wenn behinderte Kinder auch in Regelschulen einen Platz hätten. Im Moment bereite ich ein Treffen mit der Behindertenbeauftragten in Bayern vor um unser Anliegen vorzubringen. Kannst mal die Daumen drücken. Gruß Christine