Hallo zusammen,
ich habe heute folgenden Bescheid des Landschaftverbandes Rheinland bekommen: ..."nach eingehender Prüfung der Aktenlage muss ich die Kostenübernahme für die Restkosten der Kurzzeitpflege für 2003 und 2004 nach §2 Abs. 1 BSHG ablehnen"...
Kurze Info für Euch
Pascal hatte einen Ertrinkungsunfall und ist seit dem Schwerstbehindert 100 % und Hilflos etc.
Wir hatten eine Unfallversicherung für ihn, die dann auch die Invaliditätsleistung ausgezahlt hat. Mein Mann ist voll berufstätig, ich gehe 24 Std./Woche arbeiten. Pascal geht in eine Schule für geistig Behinderte.
Zu unserer Entlastung geht Pascal sporadisch in die Kurzzeitpflege (mal verl. Wochenenden oder in den Ferien 1 - 2 Wochen). Wenn der Betrag der Pflegeversicherung ausgeschöpft ist, tritt normalerweise der Landschaftsverband (LVR) für die folgenden Kosten auf. Wir hatten Ende 2002 für das Jahr 2003 den Antrag beim zuständigen Sozialamt beantragt. Die Kurzzeitpflegeeinrichtung hat auch eine Kostenzusage für 2003 bekommen. Jetzt wird uns diese aber wieder abgelehnt, nachdem die auch schon diverse Rechnungen der Kurzzeitpflegeeinrichtung beglichen haben. Wir haben natürlich für 2004 ebenfalls ordnungsgemäß einen Antrag gestellt. Dazu kommt noch, dass Pascal jetzt für 6 Wochen in der Kurzzeitpflegeeinrichtung ist, da mein Mann eine 6-wöchige Kur macht.(Die Verhinderungspflege ist 2003 bereits mit eingeflossen und für 2004 bereits anderweitig verplant).
Die Invaliditätsleistung haben wir zu 50 % zur Abzahlung unseres Hauses (behindertengerecht) genutzt und 50 % zur Altersvorsorge für Pascal festgelegt.
Hier meine Fragen:
Kann der LVR rückwirkend bereits von ihm erstattete Kosten von uns zurückverlangen?
Darf der LVR die Invaliditätsleistung voll anrechnen?
Worauf kann ich den Widerspruch aufbauen?
Ich bitte um Hilfe und Ratschläge !
Danke
gisibabe
ich habe heute folgenden Bescheid des Landschaftverbandes Rheinland bekommen: ..."nach eingehender Prüfung der Aktenlage muss ich die Kostenübernahme für die Restkosten der Kurzzeitpflege für 2003 und 2004 nach §2 Abs. 1 BSHG ablehnen"...
Kurze Info für Euch
Pascal hatte einen Ertrinkungsunfall und ist seit dem Schwerstbehindert 100 % und Hilflos etc.
Wir hatten eine Unfallversicherung für ihn, die dann auch die Invaliditätsleistung ausgezahlt hat. Mein Mann ist voll berufstätig, ich gehe 24 Std./Woche arbeiten. Pascal geht in eine Schule für geistig Behinderte.
Zu unserer Entlastung geht Pascal sporadisch in die Kurzzeitpflege (mal verl. Wochenenden oder in den Ferien 1 - 2 Wochen). Wenn der Betrag der Pflegeversicherung ausgeschöpft ist, tritt normalerweise der Landschaftsverband (LVR) für die folgenden Kosten auf. Wir hatten Ende 2002 für das Jahr 2003 den Antrag beim zuständigen Sozialamt beantragt. Die Kurzzeitpflegeeinrichtung hat auch eine Kostenzusage für 2003 bekommen. Jetzt wird uns diese aber wieder abgelehnt, nachdem die auch schon diverse Rechnungen der Kurzzeitpflegeeinrichtung beglichen haben. Wir haben natürlich für 2004 ebenfalls ordnungsgemäß einen Antrag gestellt. Dazu kommt noch, dass Pascal jetzt für 6 Wochen in der Kurzzeitpflegeeinrichtung ist, da mein Mann eine 6-wöchige Kur macht.(Die Verhinderungspflege ist 2003 bereits mit eingeflossen und für 2004 bereits anderweitig verplant).
Die Invaliditätsleistung haben wir zu 50 % zur Abzahlung unseres Hauses (behindertengerecht) genutzt und 50 % zur Altersvorsorge für Pascal festgelegt.
Hier meine Fragen:
Kann der LVR rückwirkend bereits von ihm erstattete Kosten von uns zurückverlangen?
Darf der LVR die Invaliditätsleistung voll anrechnen?
Worauf kann ich den Widerspruch aufbauen?
Ich bitte um Hilfe und Ratschläge !
Danke
gisibabe
