Hallo,
unser Sohn (2 Jahre und 8 Monate) hat einen Rehabuggy genehmigt bekommen. Es ist eine Zuzahlung von 100 Euro zu leisten. Nun habe ich gehört das bei Kindern ab 3 Jahren keine Zuzahlung mehr zu leisten ist. Ich habe bei der KK nachgefragt und die sagen das generell eine Zuzahlung unabhängig vom Alter zu zahlen ist. Gibt es hiefür eine Richtlinie oder kann wieder jede Kasse machen was Sie will? Kann mir vielleicht jemand ein Nachschlagewerk bezüglich Richtlinien bei Hilfsmitteln empfehlen?
Wäre nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Viele Gruesse
Katrin
Hallo Kitty,
ich kann Dir nur sagen, dass es ganz sicher keine generelle Zuzahlungspflicht unabhängig von Alter und Behinderung gibt. Wir haben im Lauf von 12 Jahren schon eine Menge Hilfsmittel bekommen (Therapieräder, Rollstühle, Rehabuggy, Stehständer, Vojtaliege, das Neuste ist ein Handbike für den Rollstuhl) und mussten noch nie auch nur einen Pfennig/Cent zuzahlen!!!
Das entsprechende Hilfsmittel gehört dann halt der Kasse und muß zurückgegeben werden wenn nicht mehr benötigt, aber das ist ja ok. Teilweise dauert es halt ewig, bis die Genehmigung durch ist. Wo offiziell was dazu steht, weiß ich leider nicht.
liebe Grüße
ckonni
Hallo Ckonni,
da geht es dir ja echt gut. Bei welcher Kasse bist du denn, wenn ich fragen darf? Wir haben kürzlich auch ein Therapiedreirad bekommen und mussten 255 Euro zuzahlen, da sehe ich es ja ein das man was zuzahlt, wobei dieser Betrag natürlich viel zu hoch ist. Aber bei einem Buggy sehe ich das nicht ein zumal er ohne Verdeck genehmigt wurde (in diesem Punkt hört die Kasse natürlich auch nochmal von mir).
Ansonsten ist dieser Kampf mit der Kasse echt lästig.
Viele Gruesse
Kitty
Hallo Kitty,
also, wir mußten auch für den Rehabuggy zuzahlen. Allerdings ist Millane auch noch keine 3 Jahre. Für das Verdeck und den Wintersack sollten wir gleich selbst aufkommen in Höhe von ca.500 Euro.
Die 100 Euro haben wir ja noch eingesehen, aber wegen dem Rest erfolget Widerspruch. Der wurde abgelehnt und nun läuft die Klage gegen die Kasse.
Von dieser 3 Jahresklausel hab ich zwar auch schon gehört, aber wo das schriftlich zu finden ist...
Liebe Grüße
Mireille
Hallo Kitty,
früher als mein Sohn klein war waren wir bei der DAK, inzwischen sind wir bei der BKK Hochrhein-Wiesental. Wie alt er war, als er den Reha-Buggy bekommen hat, weiß ich leider nicht mehr (irgendwie sind die Unterlagen verschollen

). Vielleicht war er doch schon 3.
Vielleicht hängt das mit der Zuzahlung ja auch von der Diagnose ab?
Lieber Gruß
ckonni
Hallo wir mußten schon mehrmals zuzahlen, sowohl vor dem 3.Lebensjahr als auch danach. Es war beim Reha-Buggy, Autositz,Inkontinenzbadehose,Therapieschuhen... Ich glaube dass die Kassen frei entscheiden können und es keine Richtlinien gibt.
Anja
Jetzt geht es wohl los?
ich bin das erste mal hier habe einiges gelesen und wundere mich doch sehr. Mein Sohn Benjamin ist durch einen Gendefekt schwerstmehrfachbindert. Seinen ersten Rehawagen bekam er mit 18 Monaten. Da ich ein sehr kleines Auto habe beantragte ich als Benjamin 3 1/2 Jahren alt war einen Zweitwagen (Buggy). Dieser wurde natürlich erst einmal abgelehnt,weil ein zweiter Faltbuggy das Maß des Notwendigen überschreitet. Nach einem Widerspruch in dem ich aufgeführt habe wozu ich den Zweitwagen brauche und warum er so wichtig ist wurde auch der Wagen genehmig. Inziwschen ist Benjamin fast 8 Jahre und aus seinem 1. Wagen rausgewachsen und wir haben den zweiten Rehawagen den beantragten Buggy haben wir trotzdem zusätzlich. Natürlich haben wir auch andere Hilfsmittel für Benjamin. Eine Zuzahlung haben wir nur für den Autokindersitz in Höhe von 100 Euro leisten müssen, weil man für ein gesundes Kind ja auch einen Kindersitz braucht.
Im 5. Sozialgesegesetzbuch §33 heißt es unter anderem: Versicherte haben Anspruch auf Versorgung von Hilfsmitteln, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind.
Im §40 Pflegegeldversicherungsgesetz: heißt es "Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen, oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen Leistunträgern zu leisten sind.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen und verbleibe mit lieben Grüßen Di