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Teilweise Erstattung Müllgebühren?

Gast 16.03.2003, 00:04#1
Hallo zusammen,

hab vor einiger Zeit mal gelesen, dass in einigen Bundesländern, Haushalte in denen inkontinente Familienmitglieder leben, anteilig Müllgebühren erstattet bekommen können.
Wer weiss etwas darüber? Wo muss die Beantragung erfolgen? Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist das geregelt?

Vielen Dank allen ein schönes Wochenende und Grüsse

Birgit
Scalina 17.03.2003, 07:16#2
Hallo Birgit.
DAS würde mich auch sehr interessieren. Jan-Ole ist vier,und wir kommen mit unseren Mülleimer seitdem der kleine da ist überhaupt nicht mehr aus
Also, falls jemand was weiss, nur her damit...

*greetzIlka*
Wolfgang 17.03.2003, 09:15#3
Für die Müllgebühren sind die kommunalen Träger zuständig. Ich glaube nicht, dass es Bundesländer gibt, wo dies für das ganze Land einheitlich geregelt ist.
Fragt am besten einmal bei eurer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (bzw. bei der zuständigen Stelle beim Landratsamt) nach einem "Windelbonus" oder "Freistellung bei Inkontinenz". Manche Gemeinden gewähren einen Nachlass.

Ich habe mal auf Google gesucht und einige Treffer erhalten: Windelbonus

Ciao,
Wolfgang