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Pflegegeld

Gast 26.01.2005, 19:04#1
Hallo,
unser eineinhalbjähriger Sohn wird seit September nur noch durch eine Magensonde ernährt. Wir haben Pflegegeld beantragt und übermorgen kommt der Medizinische Dienst zur Prüfung. Uns ist nicht ganz klar, ob die Zeit, während er an der Sonde angeschlossen ist und in der wir noch intensiver auf ihn aufpassen müssen (insgesamt vier Mahlzeiten-zusammengerechnet sechs Stunden tagsüber und eine halbe Stunde in der Nacht) für den Pflegegeldanspruch angerechnet werden. Wer kann uns da weiterhelfen? Ausserdem fahren wir dreimal die Woche zu einem Heilpraktiker. Muß die Anfahrtzeit auch berücksichtigt werden?
Danke für eine Antwort,
Thorsten
Simon 26.01.2005, 19:51#2
Hallo Thorsten,

für die Nahrungsaufnahme benötigt ein nichtpflegebedürftiges Kind zwischen 1 und 2 Jahren 60 Minuten am Tag.
Zur Ernährung mit der Sonde musst du deinen Sohn mit dem Oberkörper hochlagern, um eine Aspiration (Nahrung läuft in Lunge) zu verhindern. Hiermit geht es also los. Läuft die Nahrung über Pumpe, oder gibst du sie manuell? Bei der manuellen Gabe, bist du sowieso beschäftigt. Bei der Gabe über eine Ernährungspumpe musst du aber auch anwesend sein, um eben die Gefahr der Aspiration zu vermeiden. Er könnte ja plötzlich eine Hustenattacke bekommen. Also die Zeit soll berücksichtigt werden. Es ist übrigens auch nach der Kostgabe ca. 30 Minuten weiter überwacht werden. Dieses Zeitfenster ist in der Literatur allerdings strittig.

Zu dem Transport bin ich mir allerdings unsicher. Ein Kind in dem Alter deines Sohnes muss immer zum Arzt begleitet werden. Die Häufigkeit bei deinem Sohn ist natürlich ein Mehraufwand. Allerdings fährt er zu einem Heilpraktiker, der ja in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Somit liegt keine mdizinische Indikation vor. Hört sich jetzt hart an, aber ich schreibe es einfach mal nüchtern aus der möglichen Kassenperspektive.

Vielleicht können andere von Ihren Erfahrungen berichten.
Ich würde aber alles angeben und später auf jeden Fall das Gutachten bei der zuständigen Pflegekasse anfordern.
Viel Erfolg!
Gast 27.01.2005, 10:22#3
Hallo Simon, danke für deine Antwort!
Über das Lagern des Oberkörpers/Aspiration hat uns noch niemand informiert. Abends und nachts bekommt er die Sondennahrung im Liegen. Sollten wir daher sein Bett etwas neigen?
Tja, der Heilpraktiker geht richtig ins Geld, aber er meint, dass er uns helfen kann und nach fast vierwöchiger Behandlung ist auch schon etwas Besserung eingetreten.
Gruß von Thorsten
Simon 27.01.2005, 19:52#4
Hallo Thorsten,
gerne geschehen. Also Oberkörper ein wenig hoch ist unbedingt empfehlenswert. Z.B. mit einem zusätzlichen Kissen unter Kopf und Brustkorb. Vermutlich hat dein Sohn ja ein Kinderbett, da kann man auch prima ein Kissen oder eine flache Decke unter die Matratze stecken. Du würdest doch vermutlich auch nicht deinen Magen in komplett flacher Lage füllen (also essen und trinken im flachen liegen), oder?

Den Heilpraktiker möchte ICH keineswegs in Frage stellen. Ich bezweifele nur, dass die Zeiten angerechnet werden, es könnte ja heissen, dass das reines Privatvergnügen ist, was nicht notwendig ist.
Ich drück´ dir auf jeden Fall die Daumen!
Gast 28.01.2005, 15:03#5
Tja, soeben hat der Medizinische Dienst das Haus verlassen und hat uns zuvor noch mitgeteilt, daß es wohl mit der Pflegestufe schlecht aussieht. Die Zeiten, in denen unser Sohn die Nahrung durch eine Pumpe zugeführt bekommt, werden nicht mit jeweils zwei Stunden, sondern mit je zwanzig Minuten angerechnet. Ist das richtig?
Wir stellen uns jetzt schon auf einen Widerspruch ein!
Hoffentlich kann uns jemand helfen.
Gruß von Thorsten
Simon 28.01.2005, 21:10#6
Hallo Thorsten,

in dem Alter deines Sohnes ist es schon schwierig mit der Pflegestufe.
Für ein gesundes Kind werden für die Ernährung 60 Minuten pro Tag angerechnet. Wenn der MDK 20 Minuten pro Mahlzeit rechnet, hängt es davon ab, wieviele Mahlzeiten er bekommt. Und dann bleibt da ja immer noch die Frage, warum nur 20 Minuten angerechnet werden. Direkt danach ist er ja nun mal überwachungspflichtig.

Aber wie schon geschrieben, in dem Alter ist es (noch) schwierig mit der Pflegestufe. Nicht umsonst gibt es die Elternzeit. Gesunde Kinder in dem Alter brauchen auch viel Pflege.

Warte erstmal ab, und fordere dir dann das Gutachten an. Dann kann man besser Argumente suchen.

Aber erstmal drücke ich dir die Daumen. Mit etwas Distanz hat der Gutachter vielleicht doch eine andere Meinung, als die die er zuerst äußerte.
Gast 31.01.2005, 08:18#7
Hallo Simon,
vielen Dank für deine Auskünfte.
Ich hoffe, dass ich auf deine Hilfe zurückkommen kann, wenn das Gutachten da ist. Das unser Kind dreimal am Tag für eineinhalb bis zwei Stunden an der Pumpe angeschlossen ist und das wir ihm nachts noch eine halbe Stunde manuell per Spritze Nahrung geben, hatte ich schon erwähnt. Außerdem bekommt er tagsüber noch viermal etwas zu trinken.

Zur Zeit wundern wir uns sehr, dass uns bisher noch kein Arzt über die Aspirationsgefahr aufgeklärt hat. Wir waren mit unserem Sohn seit 'Sondenbeginn' im September 2004 ja schon in zwei verschiedenen Krankenhäusern und in einem Kinderzentrum für Kinder mit Entwicklungsstörungen.

Viele Grüße von Thorsten
Simon 31.01.2005, 20:40#8
Hallo Thorsten,

nehme dir das mit der Aspiration nicht so zu Herzen. Es war als Argument für den MDK gedacht. Wenn der Magen "funktioniert" ist er verschlossen. Du könntest ja theoretisch im Kopfstand mit einem Strohalm trinken, es läuft nichts zurück.

Es besteht aber die theoretische Gefahr bei "Liegenden", dass sie husten oder unbewusst etwas hochwürgen. Deswegen sollten sie mit dem Oberkörper leicht hochgelagert werden. Bergauf fließt es schwerer    
Dem MDK muss man natürlich verdeutlichen, wie wichtig die Überwachung ist und sie daher viel Zeit kostet.
Gast 17.06.2005, 17:25#9
Hallo meine Tochter ist 5 1/2 Jahre alt und bekommt 5 mal am Tag Sondennahrung und 5 mal am Tag Fencheltee wir haben vom MDK auch nur 20 min zur Nahrungsgabe bekommen.
Um welche Pflegestufe wills du denn kämpfen ?? Ich glaube um die Pflegestufe 1, da dein Sohn noch ziemlich klein ist.
Wir bekammen unsere Pflegestufe 1 als meine Tochter 3 Jahre alt wurde.

Gruß Helena