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Urteil: Medikamentengabe im Notfall

Inge 18.08.2018, 13:08#1
Wer nicht hilft, kann sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen
Das Gericht argumentiert, dass es in der Kita „jederzeit durch eine unerkannte erdnusshaltige Kontamination von mitgebrachten oder dort ausgegebenen Nahrungsmitteln“ zu einer allergischen Reaktion des Kindes kommen kann, die lebensbedrohlich wäre. Außerdem habe jedermann in einem Notfall eine Hilfs-Pflicht, die auch „strafrechtlich bewehrt“ sei, wie es das Gericht formuliert. Heißt: Wer nicht hilft, könne sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen. [...]
Quelle und kompletter Text: MZ-Web (leider ohne Aktenzeichen)
Weiß jemand von Euch, ob es solche Urteile auch für Notfallmedikamente bei Epilepsie gibt?
Inge 29.09.2019, 12:12#2
Lehrerinnen und Lehrer müssen im Notfall Medikamente geben
Lehrkräfte und Erzieher können zwar nicht verpflichtet werden, kranken Schülern während des Aufenthaltes in der Schule regelmäßig Medikamente zu verabreichen. Von ihnen kann aber erwartet werden, dass sie Kindern, bei denen es gelegentlich unvorhersehbar zu lebensgefährlichen Zuständen kommen kann (z.B. Epilepsiepatienten oder Allergiker), in Notsituationen solche Medikamente geben, die auch von medizinischen Laien angewandt werden können.
Quelle und kompletter Text: kostenlose Urteile
werner62 29.09.2019, 12:33#3
Zitat von Inge
Quelle und kompletter Text: MZ-Web (leider ohne Aktenzeichen)

Der Beschluss ist hier als PDF verlinkt:
Oberverwaltungsgericht Sachsen Anhalt
23. Juli 2018
4 m 130/187 b 172/18 hal

Quelle:
http://www.wernerschell.de/forum/neu...ic.php?t=22800


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