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Zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen ab 1.7.2018

werner62 13.08.2018, 08:51#1
Hallo zusammen,

ab dem 1. Juli 2018 gibt es einen verbindlichen Rechtsanspruch auf zusätzliche zahnärztliche
Vorsorgemaßnahmen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen:
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Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
In Kraft getreten am: 01.07.2018
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/96/

Patienteninformation
Zusätzliche zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen
Stand: Juli 2018
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4557/2018-06-05_G-BA_Patienteninformation_Mundgesundheit_bf.pdf


Patienteninfo in Leichter Sprache
Zusätzliche Leistungen zur Mund-Gesundheit
Merkblatt für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4609/2018-08-03_G-BA_Patienteninformation_Mundgesundheit_Leichte_Sprache_bf.pdf

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LG
Monika
patiko 14.08.2018, 12:52#2
Genau darauf wies mich heute Patricks Zahnärztin hin, dass lt. dieser Richtlinie Patrick sich 2 mal im Jahr auf Krankenkassenkosten Zahnstein entfernen lassen kann. Das stand heute nämlich wieder (das 2. Mal in diesem Jahr) an.
Sie fragte dann gleich nach einer Kopie vom Schwerbehindertenausweis für die Akte.