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Tracheostomaversorgung neu geregelt

Inge 09.01.2018, 13:18#1
Die AOK Niedersachsen hat den Vertrag zur Tracheostomaversorgung neu verhandelt und im Ergebnis die Altersgrenze für Kinder bis 12 Jahre definiert (das sind unveränderte Altersgrenzen, die nichts mit menschlicher Entwicklung und individuellem Reifungsstand zu tun haben) und gleichzeitig noch die Vergütung der Kinderversorgung im Vergleich zum bisherigen Vertrag um ca. 15 % gesenkt. [...]
Quelle und kompletter Text: rehaKIND