Vorsorge/Rehabilitation - Kuranspruch für beide Eltern in besonderen FällenKompletter Text und Mitzeichnung ist möglich auf der HP des Deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der §24 SGB V um einen Absatz (4) erweitert wird: Bei - schweren Erkrankungen eines Elternteils oder Kindes die zu Behinderung oder Tod von Elternteil oder Kind führen, oder - Behinderungen >=GDB50 eines Kindes und einem weiteren Geschwisterkind oder - pflegebedürftigem Kind und einem weiteren Geschwisterkind besteht Kuranspruch für beide Eltern gemeinsam zusammen mit minderjährigen Geschwisterkinder(n).
Petition: Kur für Familien mit behinderten Kindern
AW: Petition: Kur für Familien mit behinderten Kin
Hallo Inge,
danke für den Tipp. Die Petition hat ein richtiges und wichtiges Anliegen. ich habe sie mitgezeichnet.
LG, amai
Hallo Inge,
danke für den Tipp. Die Petition hat ein richtiges und wichtiges Anliegen. ich habe sie mitgezeichnet.
LG, amai
