Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

Haushaltshilfe bei Krankenhaus-Aufenthalt

MDS 26.06.2013, 15:32#1
Liebes Forum,
wenn die haushaltsführende Person (in diesem Fall die Mutter) von Kind mit (geistiger) Behinderung ins Krankenhaus muss, so erstattet die Krankenkasse die Kosten für eine selbst beschaffte Ersatzkraft in angemessenem Umfang (§ 38 Abs. 4 SGB V).

Frage 1:
Weiß jemand, was hier für die Kosten-Erstattung als "angemessener" Stunden bzw. Tagessatz (für 8h h) gilt? Ich finde nur einen alten Stand von 2009: Als angemessen galten hier Kosten von 8 € pro Stunde bzw. 64 € je Tag (Stand 2009).

Mir ist klar, dass Kostenersatz nicht bei engen Verwandten möglich ist, es geht in diesem Fall um die Anstellung von externen Kräften.

Frage 2:
wenn - wegen der Behinderung des Kindes - die Haushaltshilfe auch (sonder-/heil-)pädagogischen Hintergrund braucht, kann dann in solchen begründeten Fällen auch ein höherer Stundensatz für diese spezifische Haushaltshilfe begründet sein?

Danke für jede Hilfe,
Wolfgang
Kirsten 30.06.2013, 17:24#2
AW: Haushaltshilfe bei Krankenhaus-Aufenthalt

Hallo Wolfgang,

irgendwie fand dein Beitrag noch nicht so richtig den richtigen Ansprechpartner. Ich schlupf ihn mal wieder nach oben und hoffe, dass sich noch jemand mit einer Antwort findet.
Greift in diesem Fall nicht das Sozialgesetzbuch V ? Ich mach mich mal schlau und melde mich wieder. Am Dienstag bin ich auf der Sitzung vom Ausschuss der Offenen Hilfen beim Landesverband der LH-Bayern. Vielleicht kann ich dort Infos für dich bekommen.
LG
Kirsten 30.06.2013, 17:39#3
AW: Haushaltshilfe bei Krankenhaus-Aufenthalt

Hallo Wolfgang,

das habe ich noch im Netz gefunden. Ist aus dem Jahr 2012. http://www.securvita.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/krankenkasse/m-haushaltshilfe-4.pdf
MDS 30.06.2013, 17:41#4
AW: Haushaltshilfe bei Krankenhaus-Aufenthalt

Hallo Kirsten,
danke!

Sozialgesetzbuch V ist normalerweise nicht für die Eingliederungshilfe-bedingte Kosten (den besonderen sonder-/heilpädagogischen Bedarf) zuständig; deshalb bin ich selbst skeptisch, ob hier die Krankenkasse mit besonderem Stundensatz einspringt.

An mehreren anderen Stellen habe ich gelesen:
"Wurde der Antrag auf eine Haushaltshilfe abgelehnt und leben Kinder im
Haushalt, deren Versorgung infolge der Erkrankung der Mutter/des Vaters
nicht gewährleistet ist, kann beim Jugendamt ein Antrag auf ambulante
Familienpflege gestellt werden. Näheres Betreuung und Versorgung eines
Kindes in Notsituationen."

sh. dazu z.B.:
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Betreuung-und-Versorgung-eines-
Kindes-in-Notsituationen-80.html

Somit sind drei Sozialgesetzbücher betroffen :-(

Die bei der Securvita gelisteten Stundensätze (v.a. für Betreuung im Haushalt der Haushaltshilfe) sind ja unglaublich niedrig mit 4,25 EUR ... und die sonst gültigen 8,50 EUR Stundenlohn sind auch noch ziemlich knapp ...

Die Securvita ist eine gesetzliche Krankenkasse ... puh.

Herzliche Gruesse,
Wolfgang
Kirsten 30.06.2013, 17:59#5
AW: Haushaltshilfe bei Krankenhaus-Aufenthalt

....und hier habe ich ein Dokument gefunden:

Gemeinsames Rundschreiben
der Rentenversicherungsträger
zur Haushaltshilfe

- Stand: 17. Dezember 2012


Auf Seite 13, bzw. 17 wenn du runterscrollst, wird explizit auf eine diplomierte Fachkraft hingewiesen.


...............Kosten für staatlich geprüfte beziehungsweise diplomierte Fachpflegekräfte können übernommen werden, soweit dies für eine bedarfsgerechte Haushaltsführung notwendig ist und
Leistungen durch Haushaltshilfekräfte ohne den genannten Abschluss nicht ausreichen. Entscheidend ist der erforderliche Mehraufwand. .......................