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"Kind" muss ins KH; Regelung mit Berufstätigkeit?

zippe 30.12.2012, 14:55#1
Hallo zusammen,

unsere Große ist vor drei Tagen gestürzt ist. Mit einfachen Sachen gibt sie sich leider nicht zufrieden. Beim Kontrollröntgen hat sich herausgestellt, dass der Knöchel nicht nur einfach, sondern gleich 2x gebrochen ist: innen und außen mit Gelenkbeteiligung. Das heißt, dass sie operiert werden muss.
Am nächsten Donnerstag sind die Aufnahmeuntersuchungen, die OP ist für nächsten Freitag geplant. Bis dahin hat sie eine Gipsschiene und darf den Fuß nicht belasten. Eine echte körperliche Herausforderung, wenn das "Kind" 55 kg wiegt und keinerlei Mithilfe möglich ist :guck:
Ich weiß noch nicht, wie lange wir im KH bleiben müssen und was danach kommt. Und im Hintergrund ist die ständige Befürchtung, dass sie durch die langwierige Therapie ihre sowieso eingeschränkte Mobilität verlieren könnte.
Eigentlich müsste ich am Mittwoch wieder arbeiten, aber das geht ja jetzt nicht. Wie kann ich das eigentlich regeln?
amai 30.12.2012, 19:42#2
AW: "Kind" muss ins KH; Regelung mit Berufstätigke

Hallo Zippe,
solange sie noch daheim ist und nicht stationär läuft es über *Kinderkranktage* siehe bitte hier:
http://www.intakt.info/101-0-arbeitsbefreiung-bei-krankem-kind.html

bei behinderten Kindern gilt die Altersgrenze von 12 Jahren nicht! Im Gesetz ist auch keine maximale Altersgrenze für behinderte "Kinder" angegeben, so das auchfür volljährige behinderte Kinder diese Kinderkrankentage gelten.

Wenn dein Kind dann stationär aufgenommen wird solltest du von den Ärzten bestätigen lassen, das deine Mitaufnahme notwendig ist für die Behandlung deiner Tochter. Dein Verdienstausfall wird dann als Nebenleistung von der Krankenkasse nach § 11 Abs. 3 SGB V erstattet siehe hier:
http://www.intakt.info/100-0-begleitperson-im-krankenhaus.html

Gute Besserung für deine Tochter.

LG, amai