Neuer Bluttest auf Down-Syndrom „Praena-Test“ illegal - Rechtsgutachten veröffentlicht
Pressemitteilungen des Bundesbehindertenbeauftragten
Erscheinungsdatum 05.07.2012
........................Der vom Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“ für Juli angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom „PraenaTest“ ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Rechtsgutachten von Prof. Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn hervor. Im Gendiagnostikgesetz sind für derartige unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen unter anderem mögliche strafrechtliche Folgen vorgesehen.......mehr unter dem Link:
http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/PM27_PraenaTest.html
Gutachtliche Stellungnahme
zur Zulässigkeit des Diagnostikprodukts „PraenaTest“
Zur Zulässigkeit des Diagnostikprodukts „PraenaTest“
Zusammenfassung mit Erläuterung der Gutachtlichen Stellungnahme
von Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz
Pressemitteilungen des Bundesbehindertenbeauftragten
Erscheinungsdatum 05.07.2012
........................Der vom Konstanzer Unternehmen „LifeCodexx“ für Juli angekündigte vorgeburtliche Bluttest auf Down-Syndrom „PraenaTest“ ist kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Dies geht aus einem heute veröffentlichten Rechtsgutachten von Prof. Klaus Ferdinand Gärditz von der Universität Bonn hervor. Im Gendiagnostikgesetz sind für derartige unzulässige vorgeburtliche Untersuchungen unter anderem mögliche strafrechtliche Folgen vorgesehen.......mehr unter dem Link:
http://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/PM27_PraenaTest.html
Gutachtliche Stellungnahme
zur Zulässigkeit des Diagnostikprodukts „PraenaTest“
Zur Zulässigkeit des Diagnostikprodukts „PraenaTest“
Zusammenfassung mit Erläuterung der Gutachtlichen Stellungnahme
von Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz
