Archiv des früheren intakt-Forums (schreibgeschützt, Beiträge bis 2020) · Zum aktuellen Forum: community.intakt.info · www.intakt.info

große OP meines Sohnes/ Lohnfortzahlung

Bine32 21.07.2005, 09:18#1
Hallo an alle,

mein Sohn,10 Jahre und Körperbehindert, muß zu einer OP beider Hüften, Füße und Aduktoren. Insgesamt wird er 8 Wochen in einer Klinik sein. Natürlich möchte bzw werde ich ihn begleiten. Ich bin aber berufstätig(40 Std.) und man bekommt ja für Kind krank nur 20 Tage Lohnfortzahlung. Kann mir jemand sagen, wie das in so einem Ausnahmefall ist? Ich glaube, der Gesetzgeber hat solche Ausnahmesituationen vergessen zu berücksichtigen. Es kann doch icht sein, dass es da keine Ausnahmeregelung für gibt. Mein Sohn würde seelisch daran kaputt gehen, wenn ich nicht bei ihm wäre. Da das Jahr auch schon fast rum ist, habe ich meinen Urlaun weitestgehend auch verbraucht. Klar ein paar Tage habe ich noch aber die decken den Zeitraum auch nicht ab. Ich werde noch verückt und die Krankenkassen labern nur Schwachsinn.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Gast 28.07.2005, 14:35#2
Hallo, wir haben eine lange Klinikzeit so überbrückt: Man kann sich einen Monat lang vom Arbeitgeber unentgeltlich freistellen lassen, die Krankenkasse übernimmt bei stationärem Aufenthalt des Kindes den Verdienstausfall. Danach würde dann die beitragsfreie Versicherung enden, also nimmt man einen Tag Urlaub oder Überstunden oder geht wirklich einen Tag arbeiten. Dadurch ist das Beschäftigungsverhältnis wieder aufgenommen und man kann sich wieder für einen Monat freistellen lassen. So würdest du bei 8 Wochen also maximal 2 Urlaubstage verbrauchen. Dem Arbeitgeber entstehen keine Kosten, man ist unbezahlt freigestellt. Muss man aber vorher absprechen. Wir hatten große Schwierigkeiten, das durchzuboxen bei der Krankenkasse. Aber nachdem ich mich bei einem Anwalt bei der Verbraucherzentrale erkundigt hatte und mir dadurch sicher war, dass es so geht, hat es die Krankenkasse dann auch akzeptiert.

Alles Gute für euch, hast du noch Fragen, melde dich doch.
Liebe Grüße
Katrin
gisibabe 29.07.2005, 20:58#3
Hallo Biene32,

ich kann dem zustimmen, was karin geschrieben hat. Du hast auf jeden Fall einen Anspruch auf den Verdienstausfall, den die Krankenkasse zahlt. Das läuft bei uns jetzt genau so. Wir waren mit unserem schwerbehinderten Sohn 3 Wochen zur Reha, ich hatte unbezahlten Sonderurlaub und die Krankenkasse zahlt den Verdienstausfall.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass dein Sohn 8 Wochen im Krankenhaus bleiben muss. Unser Sohn hatte eine ähnliche OP (Trennung der Aduktoren, Verlängerung der Achilles-Sehne wg. Spitzfuß). Pascal war ca. 10 Tage im Krankanhaus, er hatte allerdings 6 Wochen danach noch einen Spreitzgibs.
Ich wünsche euch alles Gute und nicht von der Krankenkasse abwimmeln lassen.

gisibabe
Bine32 29.07.2005, 21:44#4
Erst einmal vielen Dank für die Ratschläge. Mein Problem ist einfach, dass der Termin für die Klinik in 3 Wochen ist und ich so wenig klären und regeln kann. Fakt ist, dass der Gesetzgeber für alleinerziehende mit einem Kind 20 Tage pro Jahr vorsieht und nicht mehr.

Da ich, ich weiß nicht wie viele, unterschiedliche Aussagen erhalten habe und jeder was anderes sagt, habe ich mich entschlossen einen Anwalt einzuschalten.

Gisibabe, wenn ich sage 8 Wochen, meine ich auch 8 Wochen. Er bekommt 2 OP`s im Abstand von 14 Tagen in diesen beiden OP`s werden beide Hüfte , beide Füße und die Aduktoren gemacht. Danach der Gips und wir dürfen zwischendurch nicht nach Hause. Die OP Aduktoren, Sehnen verlängern und Beuger hat er bereits mit 3 Jahren erhalten.. da durften wir auch nach Hause... bei dieser sieht es anders aus.

Ich kann euch sagen ich bin fix und fertig


[Bild: www.intakt.info]
Gast 01.08.2005, 09:16#5
Hallo, ich bins nochmal. Lass dich nicht verrückt machen. Bei stationärem Aufenthalt ist es so, wie ich es dir geschrieben habe. Größere Probleme hättest du, wenn dein Sohn lange zuhause betreut werden muss. Aber solange er stationär in der Klinik aufgenommen ist und du ihn begleitest (das können die Ärzte dir sicher bescheingen und notfalls auch begründen), kannst du dich wie gesagt 4 Wochen unbezahlt vom Arbeitgeber freistellen lassen und die Krankenkasse zahlt den Nettoverdienstausfall. Dann ein Tag Urlaub und wieder für 4 Wochen freistellen lassen. Das funktioniert, glaubs mir.

Alles Gute für euch und liebe Grüße
Katrin
gisibabe 18.09.2005, 09:28#6
Hallo Bine

es war nicht bös gemeint von mir. Natürlich glaub ich dir, es klang halt für mich im ersten Moment etwas utopisch.

Jetzt ist ja bereits eine gewisse Zeit vergangen und ich hoffe die OPs sind gut überstanden.

Alles Gute
gisibabe