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Handreichung für Ärzte und Assistenzberufe

Inge 05.04.2012, 19:14#1
Was sollte der Arzt vor der Behandlung über einen kognitiv beeinträchtigten Patienten wissen?
Univ. Prof. Dr. med. Peter Brühl, Bonn

Heute wird leider pauschal von „ Menschen mit Behinderung“ bzw. „mit Beeinträchtigung“ gesprochen, - ohne dabei zu unterscheiden, ob es um geistig, - psychisch, - sinn - oder körperbehinderte Menschen geht. Eine Unterscheidung ist unumgänglich, auch wegen der unterschiedlichen rhetorischen Fähigkeiten. Was ein körperbehinderter Mensch ohne Problem sprachlich einfordern kann, wird für einen Menschen mit Beeinträchtigung des Erkennens, des Wahrnehmens und des Denkens zum Problem. Er hat in der Regel das Merkzeichen B und H im Schwerbehindertenausweis. Er ist auf Begleitung und Hilfe angewiesen. Derjenige, der schlechtere gesundheitliche Ausgangsbedingungen hat als andere, hat ein besonderes Anrecht auf Unterstützung und Förderung Das entspricht auch der Logik der Solidarität. [...]

beim LVEB gibt es eine ZIP-Datei zum Download eine Handreichung für Ärzte und Assistenzberufe
rosifi 17.04.2012, 12:22#2
AW: Handreichung für Ärzte und Assistenzberufe

Hallo Inge,

vielen Dank für diesen Bericht.
Ich stosse immer wieder auf völlig hilflose Ärzte, wenn es um die ärztliche Versorgung meiner Tochter geht. Einige Kliniken, die auch psychiatrische und neurologische Abteilungen haben, bitten die Selbsthilfevereinigungen schon um Zusammenarbeit. Und manchmal scheitert diese Zusammenarbeit an der Überforderung (ich möchte nicht behaupten, dass es Interesselosikeit ist) der Selbsthilfevereinigung.