Mütterkuren und Kureinrichtungen für Mütter/Väter und behinderte Kinder
Mütter-/Väter- und Mutter-Kind- bzw. Vater- Kind-Maßnahmen sind eine zentrale und unverzichtbare Möglichkeit, für gesundheitlich belastete Eltern und Kinder eine ganzheitliche, auf deren besondere Alltags- und Gesundheitsbedingungen abgestimmte, komplexe Behandlung zu bieten. In den Kureinrichtungen des Müttergenesungswerkes oder einer gleichwertigen Einrichtung werden solche Vorsorge- und Rehabilitationskuren angeboten. Sie sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Mütter-/Väter- und Mutter-Kind- bzw. Vater- Kind-Maßnahmen erfolgen in Kureinrichtungen, mit denen die gesetzlichen Krankenkassen einen sog. Versorgungsvertrag nach § 111 a SGB V abgeschlossen haben. Die Kureinrichtungen verpflichten sich, den besonderen Vorsorge- und Rehabilitationsbedarf zu erfüllen (z. B. komplexe medizinische Vorsorgeangebote für Mütter und Väter, Betreuungs- und Förderangebote für Kinder). Dabei wird unterschieden zwischen medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24 SGB V) und medizinischer Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41 SGB V). [...]
Die Broschüre gibt es zum Download beim
LVKM