Hallo alle,
wir haben vor einigen Wochen eine Familien-Reha, sogenannte FOR beantragt. Auslöser war die Her-OP unserer nun 14 Monate alten Tochter.
Nach nur wenigen Tagen erhielten wir Bescheid von der Krankenkasse, das sie nicht leisten "dürften", da wir bei der BfA Ansprüche auf die FOR hätten. AHA!! Das wussten die bei der Kasse bereits am gleichen Tag als unser Antrag da einging. Denn abgeschickt haben wir ihn am 04.05. und das Datum des Briefes der Krankenkasse trägt das Datum 05.05. Bei der Krankenkasse wissen sie auch nicht was rechtlich richtig ist. Bei Erwachsenen hat die Kasse vollkommen recht, da kommt als erstes die BfA, aber bei Kindern muss derkenige, bei dem der Antrag eingeht auch die Entscheidung treffen. Ich fins komisch das die das nicht wussten...Nach einem Telefonat heute fiel es der Sachbearbeiterin "plötzlich" wieder ein. "Ach ja, da war doch was....Hab ich ganz vergessen". Hmm...Seltsam, das der Gedächtnisschwund immer dann kommt, wenn die Kasse zahlen soll [Bild: www.intakt.info]
Aber was solls. Jetzt bearbeiten sie es jedenfalls weiter und haben die Unterlagen wieder von der Rentenkasse zurückgefordert. Davon abgesehen gibt es bei der Rentenkasse nämlich keine FOR, sondern nur eine REHA für einzelne Personen. Also hätten wir dort für jeden einzeln einen Antrag auf REHA stellen müssen. Und dann wären wir nachher u. Umständen in 4 verschiedenen Einrichtungen gelandet, wenn sie es bei allen genehmigt hätten.....
Mal abwarten, wie es jetzt bei der KK ausgeht. Ich halte euch auf dem laufenden. Ich denke ma, das wir auch nicht die einzigen sind denen es so geht. Scheint mir ne gängige Masche der Kassen zu sein.
Schöne Grüsse
Harald
P.S. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch auf eine FOR gibt, werden wir alle Mittel ausschöpfen. Notfalls eben auch als Einzelmassnahmen - Das kostet dann noch mehr....
wir haben vor einigen Wochen eine Familien-Reha, sogenannte FOR beantragt. Auslöser war die Her-OP unserer nun 14 Monate alten Tochter.
Nach nur wenigen Tagen erhielten wir Bescheid von der Krankenkasse, das sie nicht leisten "dürften", da wir bei der BfA Ansprüche auf die FOR hätten. AHA!! Das wussten die bei der Kasse bereits am gleichen Tag als unser Antrag da einging. Denn abgeschickt haben wir ihn am 04.05. und das Datum des Briefes der Krankenkasse trägt das Datum 05.05. Bei der Krankenkasse wissen sie auch nicht was rechtlich richtig ist. Bei Erwachsenen hat die Kasse vollkommen recht, da kommt als erstes die BfA, aber bei Kindern muss derkenige, bei dem der Antrag eingeht auch die Entscheidung treffen. Ich fins komisch das die das nicht wussten...Nach einem Telefonat heute fiel es der Sachbearbeiterin "plötzlich" wieder ein. "Ach ja, da war doch was....Hab ich ganz vergessen". Hmm...Seltsam, das der Gedächtnisschwund immer dann kommt, wenn die Kasse zahlen soll [Bild: www.intakt.info]
Aber was solls. Jetzt bearbeiten sie es jedenfalls weiter und haben die Unterlagen wieder von der Rentenkasse zurückgefordert. Davon abgesehen gibt es bei der Rentenkasse nämlich keine FOR, sondern nur eine REHA für einzelne Personen. Also hätten wir dort für jeden einzeln einen Antrag auf REHA stellen müssen. Und dann wären wir nachher u. Umständen in 4 verschiedenen Einrichtungen gelandet, wenn sie es bei allen genehmigt hätten.....
Mal abwarten, wie es jetzt bei der KK ausgeht. Ich halte euch auf dem laufenden. Ich denke ma, das wir auch nicht die einzigen sind denen es so geht. Scheint mir ne gängige Masche der Kassen zu sein.
Schöne Grüsse
Harald
P.S. Auch wenn es keinen Rechtsanspruch auf eine FOR gibt, werden wir alle Mittel ausschöpfen. Notfalls eben auch als Einzelmassnahmen - Das kostet dann noch mehr....

Deshalb existiert ja dieses Forum auch.
Also haben wir noch Zeit genug um das ganze durch zu bekommen.