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Bewilligung des Erogtherapierezeptes

chinarolle 12.09.2004, 10:50#1
Hallo an alle,
wieder einmal habe ich eine Frage, die mich im Moment sehr beschäftigt. Mein Sohn bekommt seit 9 Jahren nun Ergotherapie, ohne Probleme. Laut den neuesten Verordnungen soll man nun wohl diese Verordnungen vorher von der Kasse bewilligen lassen. Gut, ich also zur KK die nicht weniger als 200 km von mir entfernt ist. Von dort ging es an den med. Dienst. Seit 6 Wochen nun habe weder ich ,noch die Therpeutin was gehört. Es sollen doch keine Lücken entstehn, aber wo sind da die zeitliche Grenzen für eine Bewilligung? Nicht das es mal heißt, zahlen Sie mal privat oder so.
Aber jetzt kommt es: Vorgestern war ich nun wieder beim Kinderarzt und der meinte, daß das wieder geändert worden ist! Es gibt jetzt Härtefälle (vor allem bei behinderten Kinder), die diese Vorbewilligung nicht mehr durchlaufen müssen.
Was wißt Ihr denn nun davon ? Muß noch jemand so eine Tortour durchlaufen wie wir ?
Besten Dank an die Politiker, denn die Kassen sind glaub ich damit auch völlig überlastet und der med. Dienst erst....

Wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet und freue mich wirklich über jede Antwort.


Eure chinarolle
Gast 12.09.2004, 11:40#2
Hallo chinarolle,

ich kann dir leider auch nicht wirklich weiterhelfen,aber ich hätte da mal nen paar fragen:
1. Warum wird das Rezept nicht zur Krankenkasse gefaxt von der Physiotherapie, das wäre viel einfacher?
2. Hat dein Sohn denn seine Therapie in der zeit nicht weitergemacht? Das darf man nämlich und die Krankenkassen müssen das auch bezáhlen auch wenn im nachhinein ne Ablehnung kommen sollte.
Ein Tipp: Ruf doch bei der Krankenkasse an und frage was los ist.
Gruß karin65
chinarolle 12.09.2004, 13:50#3
Hallo Karin ,
Du glaubst gar net wie oft ich da schon angerufen habe. Unsere Telefonrechnung wünsche ich keinem.
Das Rezept ist schon durch ganz Deutschland geschickt worden.
Zuerst von uns (Kassel) nach Schwerte, von dort zu der Hauptstelle der KK. Die wollten den med. Dienst, also von Iserlohn nach dem Dienst (nur ein paar Straßen weiter, aber das muß wohl geschickt werden). Die stellten fest (2 Wochen danach), daß Pascal von dem med. Dienst in Kassel begutachtet worden ist (wegen der Pflegestufe), und meinten das man ihn dort ja kennen würde. Also von Iserlohn nach Kassel und dort läßt man sich gerade Zeit ohne Ende. Mich würde halt interressieren, ob mein Kinderarzt damit recht hat, daß ich das Rezept demnächst nicht mehr bewilligen lassen muß?!? Klar, die Einheiten laufen im Moment weiter, nur frag ich mich so langsam wie lange noch, wenn das so weiter geht.....
Warum müssen wir darunter leiden (und unsere Telekomrechnungen), wenn sich da ein paar Leute was ganz tolles haben einfallen lassen. Ist doch so, die Ergotherapeutin macht jetzt weiter; also wenn das Rezept endlich bewilligt ist, muß ich schon das nächste wieder einrreichen, oder nur ein Mal, oder gar net mehr oder.....???
Langsam weiß ich da echt nicht mehr weiter. Man wird aber auch dumm stehn gelassen manchmal von den KK.

Liebe Grüße chinarolle
amai 12.09.2004, 16:24#4
Hallo chinarolle ,
ich habe mal ein bisschen gegooglet für dich:
http://www.die-gesundheitsreform.de/reform....ig.html
Kann ich mir Heilmittel auch langfristig verordnen lassen?

Ja. Auch nach Überschreiten der in den Heilmittel-Richtlinien geregelten Gesamtverordnungsmengen für einzelne Diagnosegruppen ist eine Fortsetzung der Heilmittelbehandlung möglich, wenn dies medizinisch notwendig erscheint. So erhalten beispielsweise Kinder mit einer schweren spastischen Lähmung, Schlaganfallpatienten oder Patienten mit einer schweren Multiplen Sklerose die notwendige Behandlung ohne Unterbrechung und ohne weiteren bürokratischen Aufwand.

Für eine langfristige Verordnung von Heilmitteln ist die Genehmigung Ihrer Krankenkasse notwendig. Damit sicher gestellt ist, dass durch das Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse keine Behandlungsunterbrechungen entstehen, übernimmt diese unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über die Genehmigung bis zu ihrer Entscheidung die Kosten für die vom Vertragsarzt verordneten und vom Heilmittelerbringer erbrachten Leistungen.

Eine Übersicht zu allen anderen Fragen die auf der Seite beantwortet werden:
http://www.die-gesundheitsreform.de/reform....aram=st

So wie ich das verstehe musst du die Langzeitverordnung nur einmal mit der Kasse durchboxen, dann entscheidet der Arzt weiter wie viel und wie lange und du musst nur zu regelmässigen Untersuchungen beim Arzt für die Folgerezepte.
Für Kinder mit Behinderungen und schweren Entwicklungsverzögerungen gelten wohl auch die sonst festgelegten Höchstgrenzen nicht.

http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs04/5150_5608.cfm
http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/aktuelles/pm/bmgs04/5150_5605.cfm
http://www.g-ba.de/pdf/abs5/pm/2004-03-16-Heilmittel-PM.pdf
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Also solange die Krankenkasse da nicht entscheidet , muss sie auf jeden Fall die Kosten übernehmen und die Therapie darf nicht unterbrochen werden.
Hoffentlich hilft dir das nun weiter.
Liebe Grüße und weiter gute Nerven,
amai
Gast 12.09.2004, 21:02#5
Hallo,
wir brauchten keine Bewilligung von der KK. Das ist angeblich nur bei der Ersatzkassen so, dass man eine Bewilligung braucht. Die üblichen AOK, DAK, Barmer übernehmen die Kosten ohne B.

Grüße
Gabi